Es gibt ein Problem mit einem Geschäftspartner.
Zu diesem gibt es eine laufende Geschäftsbeziehung mit einem vertraglich vereinbarten montl. Entgelt von 1000 Euro.
Kündigungsfrist des Vertrages 2 Monate. Der Vertrag wurde jetzt von mir ordentlich gekündigt zum 30.06.2010.
Seit den Vorgesprächen dazu hat der GP aber schon seit Februar nicht mehr gezahlt, trotz mehrfach sachter und zuletzt auch eindringlicher Erinnerung, dass der Vertrag noch bestünde. Rückmeldungen dazu gibt es auch keine.
Solvent ist der GP.
Bin es jetzt leid, beantrage ich da selbst einen Mahnbescheid
(wohne in NRW), beauftrage ein Inkasso-Unternehmen oder gehe lieber zu einem Anwalt?
Anwaltskosten dürften doch zu Lasten des GP gehen, oder?
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Mahnbescheid, Inkasso-Unternehmen oder Anwalt?
28. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2010 | 11:13
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 23x hilfreich)
Mahnbescheid, Inkasso-Unternehmen oder Anwalt?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 28. April 2010 | 15:47
Von
Status: Praktikant (718 Beiträge, 246x hilfreich)
Hallo,
quote:
Bin es jetzt leid, beantrage ich da selbst einen Mahnbescheid (wohne in NRW), beauftrage ein Inkasso-Unternehmen oder gehe lieber zu einem Anwalt?
Wenn es beim Nachweis der offenen Bertäge keine Probleme ( schriftlicher Vertrag etc ) gibt kannst du den Mahnbescheid selbst schicken.
Ansonsten würde ich es über einen Anwalt einfordern dessen Kosten dann vom GP auch getragen werden müssten.
Inkasso würde ich nicht empfehlen , denn sollte er nicht zahlen bleibst du auf den Kosten sitzen und verzögerst nur den Ablauf.
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
#2
Antwort vom 28. April 2010 | 21:52
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
...sagt auch STIFTUNG WARENTEST
quote:<hr size=1 noshade>Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05 ).
<hr size=1 noshade>
Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen.
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-2356230/
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#3
Antwort vom 20. Mai 2010 | 14:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 3x hilfreich)
Ein Inkassobüro kann ich nicht empfehlen. Denn der Gläubiger trägt dort das Risiko des Misserfolgs. Ein Inkassobüro hat auch keinen Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO
, wonach die unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat. Bei Widerspruch gegen einen Mahnbescheid muss das ganze eh zum Anwalt. Verzögert die Sache also nur.
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#4
Antwort vom 20. Mai 2010 | 14:31
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 7x hilfreich)
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