Hallo,
ein Bekannter, der Jürgen hat angeblich Schulden bei einer Bank.
Die Schulden sind jetzt 12 Jahre
alt.
Das Inkasso hat ein Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt.
Der Jürgen hat auf diesen erfolgreich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch
eingelegt.
Jetzt setzt wohl (???) das Inkasso den Jürgen unter Verzug
(?stimmt es?) indem es eine Frist von 10 Tagen setzt: der Jürgen soll innerhalb dieser Frist eine Antwort geben.
Nach Ablauf dieser Frist würde d.Inkasso den Jürgen verklagen.
Nun die Fragen:
a. Wie verhält es sich hier mit der Verjährung Bank vs Privatkunde?
Der Jürgen hat diese Schulden nie anerkannt bzw. in Raten getilgt.
b. den Jürgen kümmert ein Klageverfahren recht wenig. Er will nur nicht später vom Richter hören müssen, daß er mitschuld sei an dem Gerichtsverfahren, und daß er "zwingend" auf die "Inkassodrohung" hätte reagieren müssen innerhalb der vorgesetzten 10Tage.
Müsste dann der Jürgen, selbst wenn er das Verfahren gewinnen würde, die eigenen Anwalskosten
bezahlen?
Danke für eure Hilfe im Voraus
Liebe Grüße
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""
Mahnbescheid, Widerspruch, Inkasso droht mit Klage
29. November 2014
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Frage vom 29. November 2014 | 14:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid, Widerspruch, Inkasso droht mit Klage
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 29. November 2014 | 15:31
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Jetzt setzt wohl (???) das Inkasso den Jürgen unter Verzug (?stimmt es?)
Der Wortlaut wäre, jemanden in Verzug zu setzen. Das ist quasi die Feststellung, dass man mit der Zahlung rückständig ist. Das hat aber das Inkasso nicht gemacht :-)
quote:
a. Wie verhält es sich hier mit der Verjährung Bank vs Privatkunde?
Der Jürgen hat diese Schulden nie anerkannt bzw. in Raten getilgt.
Wichtig ist hier die Frage, ob er tatsächlich von der Bank in Verzug gesetzt wurde. Wenn beispielsweise vor 12 Jahren der Kredit gekündigt wurde, um den es geht und dann eine Mahnung losgeschickt wurde von der Bank, dann befindet sich Jürgen in Verzug.
Das ist wichtig, weil normalerweise die 3jährige Verjährungsfrist gilt, nur bei Verbraucherdarlehen und wenn man in Verzug ist, gilt eine zusätzliche 10jährige Hemmung.
quote:
b. den Jürgen kümmert ein Klageverfahren recht wenig. Er will nur nicht später vom Richter hören müssen, daß er mitschuld sei an dem Gerichtsverfahren, und daß er "zwingend" auf die "Inkassodrohung" hätte reagieren müssen innerhalb der vorgesetzten 10Tage.
Müsste dann der Jürgen, selbst wenn er das Verfahren gewinnen würde, die eigenen Anwalskosten bezahlen?
Na und? Jürgen braucht absolut nicht reagieren. Es gibt keine Rechtspflicht, einem schnöden Inkasso zu antworten.
Ich würde sogar so weit gehen und dem Jürgen folgendes empfehlen: Das Mahngericht anschreiben und die Abgabe ans Prozessgericht beantragen. Damit das Inkasso in Zugzwang ist, die Klage zu begründen. Denn oft genug hat das Inkasso nie vor, zu klagen und zieht sich zurück. Zudem würde ich mich an Jürgens Stelle zu 100% drauf verlassen, dass es dem Inkasso komplett unmöglich sein wird, nachzuweisen, dass die Bank den Jürgen jemals in Verzug gesetzt hat.
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