Mahnbescheid - Ablauf / Vollstreckung !!

28. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)
Mahnbescheid - Ablauf / Vollstreckung !!

Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage zum gerichtlichen Mahnverfahren ... und zwar habe ich jemandem einen Mahnbescheid zukommen lassen. Betrag war 80 Euro.
Habe mittlerweile das Schreiben vom Gericht bekommen ... und zwar konnte ich hier ausfüllen, dass ich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung eine Vollstreckung erwirken möchte.

Wie genau würde es in diesem Fall weiter gehen? Und macht es überhaupt Sinn wegen 80€ Forderung eine Vollstreckung zu erwirken? Die Kosten sind doch sicherlich teurer als das, was ich zu bekommen habe, oder !?

Kann jemand was dazu sagen?

Gruß aus Köln
Dirk

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6 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn beim Schuldner was zu holen ist, macht es sicher Sinn. Außerdem wurde der Mahnbescheid schon bezahlt. Der VB ist hier nur noch Formsache. Ich würde ihn auf jeden Fall beantragen. Ob anschließend vollstreckt werden soll, kann der Gläubiger immer noch entscheiden.

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#2
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, les mich grad so durch die Foren und muß jetzt auch mein Senf zu beitragen mit ner frage an Mahn,an ;)
Also ich hab nen Mahnbescheid erwirkt wegen 200Euro ( kostete erstal glaub 17Euro plus Antrag plus Porto) der Anwalt der Gegnerin hat wiedersprochen, daraufhin hab ich die Vollstreckung beantragt, ( nochmal 57 Euros ) und das ganze meinem Anwalt übergeben weil mir die Lust auf das ganze Theater fehlt.
Meine erste Frage wäre : wenn der Schuldner zahlt, dann zahlt der auch die Mahnkosten ist doch richtig oder?
Am Samstag komm ich von ein paar Tagen Urlaub zurück und seh auf meinem Giro zwei Eingänge mit je 41,60Euro vom Schuldner... so über eine Ratenzahlung wurde mir nix mitgeteilt und ich wurde nicht gefragt, diese Beträge machen auch keinen Sinn wenn man sie hochrechnet. zweite Frage : soll ich das Geld zurücküberweisen, oder als Rate akzeptieren ??



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"-Ein Vergleich ist keine Option- "

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich kann Deiner Aufstellung nicht ganz folgen.
Der Schuldner hat dem Mahnbescheid widersprochen, daraufhin wurde die Durchführung des Verfahrens beantragt (durch Zahlung des weiteren Gerichtskostenvorschusses).
Somit dürfte noch keine Vollstreckung möglich sein, da noch kein Titel vorliegt.

Zu den Raten: Was ist als Verwendungszweck angegeben?


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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

in jedem fall ihren anwalt über die teilzahlungen informieren - alles weitere sollte er von dort aus regeln.

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#5
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

@mahnman hast recht, die kosten für die Durchführung des Verfahrens hab ich bezahlt, hat nix mit der Vollstreckung zu tun, mein fehler.
Als verwendungszweck wurde angegeben:
Heizöl 17.6-bis -17.7.05
und
Heizöl 17.7bis 17.8.2005

beides wurde am 26.7 bei mir Gutgeschrieben.
Aber wie gesagt, darüber wurde ich nicht gefragt und nicht informiert, kann das jeder schuldner selber entscheiden, ob er in Raten zahlt und in welcher höhe ? kann ja nicht sein
;)

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Grundsätzlich hat der Schuldner kein Recht auf Ratenzahlung. In diesem Fall dürfte es sich evtl. als Vorteilhaft erweisen, da die Zahlung evtl. als Anerkenntnis zu werten ist.

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