Mahnbescheid - Alle Gebühren ok?

5. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Icke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)
Mahnbescheid - Alle Gebühren ok?

Hallo,

Mir wurde die Tage ein Mahnbescheid zugestellt.

Die Hauptforderung beträgt 290€ und ist unstrittig. Nun hat das Inkassounternehmen welches mich die letzten 2 Monate mit Briefen flutet für das Mahnverfahren einen Anwalt beauftragt.

Meine Frage ist ob die Gebühren welche nun aufgelistet richtig/angemessen sind oder ob ich einem Teil bzw. Komplett widersprechen soll und eventuell die Hauptforderung direkt an den ursprünglichen Gläubiger bezahle?

1. Hauptforderung 290€

2. Verfahrenkosten
2.1 Gerichtskosten Gebühr 36€
2.2 RA-Gebühr 26.95€
2.2.1 Auslagen 9,80€

3. Nebenforderung
3.1 Mahnkosten 1,20€
3.2 Inkassokosten 52,92€

4. Zinsen ca. 4€

Wie gesagt die Hauptforderung hat seine Berechtigung. Es wurde von mir auch während der Briefflut des Inkassounternehmens damit begonnen einen Teil beim Gläubiger zu bezahlen allerdings ohne eine Ratenvereinbarung oder desgleichen.

Vielen Dank für euren Rat.

-- Editiert von User am 5. November 2022 18:44

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

sieht in Ordnung aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
sieht in Ordnung aus.
Das wäre mir als Antwort zu pauschal.

Ist nicht etwa zu betrachten ob in diesem Fall eine (unzulässige) Kostendopplung von Inkasso- und Rechtsanwaltskosten vorliegt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Das wäre mir als Antwort zu pauschal.

Ist nicht etwa zu betrachten ob in diesem Fall eine (unzulässige) Kostendopplung von Inkasso- und Rechtsanwaltskosten vorliegt?


Zitat (von Mr.Icke):
für das Mahnverfahren einen Anwalt beauftragt.


Außgerichtliche Inkasso Kosten werden geltend gemacht, nachdem Außergerichtlich scheinbar keine Einigung/Zahlung möglich war, hat das IB einen RA beauftragt den MB oder eine spätere Klage zu betreuen.

https://www.123recht.de/forum/inkasso/Mahnbescheid-widersprochen,-aktuell-in-der-Klage-__f600954.html #14

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#4
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 26x hilfreich)

Das IB war also nicht in der Lage, den MB selbst zu veranlassen?
Das ist wenig glaubwürdig.

Ich würde den Inkassokosten widersprechen.

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Ich würde den Inkassokosten widersprechen.
Ich würde den RA-Kosten widersprechen. Denn das IB war früher tätig als der RA.

Dann müssen "die" entscheiden ob sie nur wegen der RA-Kosten das streitige Verfahren beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Icke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Ich würde den RA-Kosten widersprechen. Denn das IB war früher tätig als der RA.


Also so und das als Teilwiderspruch?

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#7
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Mr.Icke):
Zitat (von AR377):
Ich würde den RA-Kosten widersprechen. Denn das IB war früher tätig als der RA.


Also so und das als Teilwiderspruch?

Musst du selbst wissen, ist schließlich deine Suppe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Musst du selbst wissen, ist schließlich deine Suppe.
Soll das ein Plädoyer sein, das Forum in dem Laien um Ratschläge ersuchen, zu schließen???

Zitat (von Mr.Icke):
Also so und das als Teilwiderspruch?
Natürlich, wie es das Widerspruchsformular vorsieht:

"Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs, und zwar ..."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Zitat (von Pascalll2):
Musst du selbst wissen, ist schließlich deine Suppe.
Soll das ein Plädoyer sein, das Forum in dem Laien um Ratschläge ersuchen, zu schließen???

Schwachsinn
Es gab genug Antworten, der TE muss selbst wissen, welchen Rat (wenn überhaupt) er nutzen möchte.

die oben genannten Gebühren sind alle samt in Ordnung, und dass Inkasso darf einen RA mandatieren, selbst um ein Mahnbescheid zu erstellen.
Es ist hier zu unterscheiden, ob es um Außergerichtliche oder Gerichtliche Kosten handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Schwachsinn
Gemeint ist was?

Zitat (von Pascalll2):
Es gab genug Antworten
Wenn in einem Forum ein Einzelner den Schluss der Debatte verfügen will?

Dieser SIcht ist zu folgen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Zitat (von Pascalll2):
Schwachsinn
Gemeint ist was?

Zitat (von AR377):
Soll das ein Plädoyer sein, das Forum in dem Laien um Ratschläge ersuchen, zu schließen???


Zitat (von AR377):
Zitat (von Pascalll2):
Es gab genug Antworten
Wenn in einem Forum ein Einzelner den Schluss der Debatte verfügen will?

Dieser SIcht ist zu folgen.


Wie bereits nun zum dritten mal, die Kosten sind alle legitim.
Persönlich verstehe ich nicht, wieso man seine Schulden nicht einfach bezahlt oder wegen 20€ so eine Diskussion startet.

wenn der TE eine simple Lösung sucht, sollte dieser dem Mahnbescheid meiner Meinung nach einfach akzeptieren.
Natürlich kann man aber auch den RA Kosten die legitim sind, widersprechen und hoffen dass kein Streitiges Verfahren eröffnet wird.

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#12
 Von 
Mr.Icke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Betrachten wir das Thema von einer anderen Seite. Darf das IB nach Anerkennung des MB einen VB erwirken auch wenn ich als Schuldner meine Zahlungsbereitschaft (Raten) signalisiere? Oder dürfte dies erst nach Nichteinhaltung der Ratenzahlung passieren?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38300x hilfreich)

Zitat (von Mr.Icke):
Darf das IB nach Anerkennung des MB einen VB erwirken auch wenn ich als Schuldner meine Zahlungsbereitschaft (Raten) signalisiere?

Selbstverständlich.
Der Gläubiger hat das Recht seine Interessen zu sichern, da die Behauptung des Schuldners "ich werde noch zahlen" schlicht nichts wert ist.



Zitat (von AR377):
Ich würde den RA-Kosten widersprechen. Denn das IB war früher tätig als der RA.

Ich greife eher die Kosten der inkompetenten Nutzlos-Inkassos an.
Denn die Kosten der Angehörigen der juristischen Elite werden relativ regelmäßig von den Angehörigen der juristischen Halbgötter als rechtmäßig erachtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Mr.Icke):
Betrachten wir das Thema von einer anderen Seite. Darf das IB nach Anerkennung des MB einen VB erwirken auch wenn ich als Schuldner meine Zahlungsbereitschaft (Raten) signalisiere? Oder dürfte dies erst nach Nichteinhaltung der Ratenzahlung passieren?

Ich verstehe nicht, wenn eine Zahlungsbereitschaft die ganze Zeit bestand, warum hat man dies dann nicht mit dem Inkassobüro Außergerichtlich gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Icke
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Ich verstehe nicht, wenn eine Zahlungsbereitschaft die ganze Zeit bestand, warum hat man dies dann nicht mit dem Inkassobüro Außergerichtlich gemacht?


Nach der Kontaktaufnahme des IB habe ich mich dort per Email gemeldet und ein Angebot gemacht das ich die damalige Summe von 390€ in 4 Raten begleichen werde.

Das IB hat mir darauf hin einen Brief mit einer Ratenvereinbarung gesendet wo alle möglichen Gebühren usw. verlangt wurden. Da ich aber nicht bereit war einem IB das Geld in den Rachen zu stecken habe ich die erste Rate direkt an den Gläubiger überwiesen. Vor "Fälligkeit" der zweiten Rate kam dann der MB.

Heute ist der letzter Tag eines möglichen Widerspruchs.

-- Editiert von User am 12. November 2022 08:02

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Mr.Icke):
Da ich aber nicht bereit war einem IB das Geld in den Rachen zu stecken habe ich die erste Rate direkt an den Gläubiger überwiesen. Vor "Fälligkeit" der zweiten Rate kam dann der MB.

Ob du jetzt mit Kosten für Mahnbescheid,RA, Vollstreckungsbescheid sowie Kosten für Vollstreckung günstiger fährst, halte ich für sehr abwegig.
Ebenfalls wird höchstwahrscheinlich die titulierte Forderung an Auskunfteien gemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

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