Mahnbescheid Amtsgericht Hagen Debcon

21. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Johannes_1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Amtsgericht Hagen Debcon

Hallo, ich erhoffe mir hier schnellen Rat und Hilfe.
Folgender Fall:
Mein Vater ist vor drei Jahren verstorben, am Freitag (16.09) kam ein Brief vom Amtsgericht Hagen an seine alte Adresse. Dieser Mahnbescheid beinhaltet eine Forderung der Firma Debcon in Höhe von über 1000€.
"Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragsstellers gem. Schreiben vom 20.09.2012.
Ein weiteres Widerspruchsformular ist beigefügt.
Innerhalb von 2 Wochen muss ich darauf reagieren, entweder zahlen oder widersprechen, sonst wird mit Zwangsvollstreckung gedroht.
Bin total überfragt was ich tun soll.
Mein Vater lebt und wohnt nicht mehr dort und hab auch keine Ahnung gfegen was er verstoßen haben soll.
Bitte um eure Hilfe, vielen vielen Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Johannes_1978):
Innerhalb von 2 Wochen muss ich darauf reagieren

Du bist Erbe?



Zitat (von Johannes_1978):
Bin total überfragt was ich tun soll.

Man wähle - sofern befugt - eine der beiden Alternativen.
Beim Widerspruch sollte man das Gericht darauf hinweisen, das der Schuldner verstorben ist und zu welcher Anschrift alle weiteren Schriftstücke gesendet werden sollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johannes_1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erbin ist meine Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Dann wird Deine Mutter handeln müssen und nicht Du.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Nicht Sie müssen reagieren.
Auch ihre Mutter muss nicht reagieren.

Reagieren muss ausschließlich der Adressat des Mahnbescheids.
Dieser existiert aber nicht.
Mahnbescheide gegen nicht existierende Personen sind unwirksam.

Ihre Mutter kann bestenfalls das Gericht darüber in Kenntnis setzen (mit Nachweis), dass sich der Mahnbescheid gegen eine nicht existierende Partei richtet und daher unwirksam ist.

Damit ist erstmal der Mahnbescheid vom Tisch.
Wenn das Inkasso jetzt noch was will, müssten sie die Erben ermitteln und von den Erben fordern.
Und da wird ihnen wohl auf die Füße fallen, dass die Urheberrechtsverletzung (so sie denn real stattgefunden hat) bereits verjährt ist oder aber möglicherweise (mindestens 3 Jahre nicht drum gekümmert) verwirkt.

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