Mahnbescheid Amtsgericht - Lückenlose Zahlung

6. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
KopfGeist
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Amtsgericht - Lückenlose Zahlung

Guten Tag,

wir haben hier einige "Probleme" mit einem Inkasso Unternehmen und bräuchten da -wenn möglich- vorab einen Rat.

folgendes Szenario:

Bei Neckermann wurde damals (vor ca. 3 Jahren) durch meinen Vater eine Ratenzahlung vereinbart, die auch immer pünktlich abgebucht bzw. überwiesen wurde. Nach dem Tode meines Vaters wurden die Raten weiterhin von dem Gemeinschaftskonto meiner Mutter abgebucht. Aus uns unerfindlichen Gründen wurde kurz darauf diese Forderungen von Neckermann an ein Inkasso Unternehmen weiter gegeben. An sich kein Problem dachte meine Mutter (da auf Rückfrage ihr gesagt wurde, dass das ein normaler Vorgang sei, bei Ableben des Vertragspartners + Stress nach dem Ableben meines Vaters). Die monatliche Rate wurde beibehalten (Bestätigung von Inkasso liegt vor) und IMMER nachweislich überwiesen.

Nun trudeln ca. alle 3-4 Monate Zahlungsaufforderungen ein, wo drin steht, dass angeblich nichts überwiesen wurde. Und immer hat meine Mutter sofort reagiert und ihr wurde von dem Inkasso Unternehmen gesagt, dass ihre Zahlungen eingegangen seien. Angeblich hätten Sie uns aber ein schreiben geschickt, wo wir nun ein Aktenzeichen bei dem Dauerauftrag angeben sollen. Okay, gleich erledigt.

Jetzt kam wieder ein paar Monate keine Post ins Haus - bis heute. Und zwar ein Schreiben vom Amtsgericht mit dem Restzahlungsbetrag (ca. 620 Euro) + 150 Euro Fantasiegebühren. Wohl gemerkt ging keine Mahnung oder Zahlungsaufforderung in den letzten Monaten bei uns ein.

Die Frage ist nun wie meine Mutter sich verhalten soll? Es ist wie gesagt nachweisbar, dass die Rate lückenlos immer überwiesen wurde. Sie fühlt sich langsam gemobbt von diesem Inkasso Unternehmen und hat mittlerweile einen ganzen Aktenordner von diesem Fall gesammelt (inkl. Quittungen von Einschreiben, Gesprächspartner bei Neckermann bzw. Inkasso mit Datum und Uhrzeit)

Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten ? Was soll angegeben werden bei dem Mahnbescheid vom Amtsgericht und wie sollten unsere nächsten Schritte aussehen ?

Vielen Dank im Voraus!

mit freundlichen Grüßen

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Auf jeden Fall gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Falls Sie nicht in der Lage sind die Sache selbst
zu erledigen, schnellstend zu Rechtsanwalt.
Und- alle Zahlungsunterlagen und Belege bereitlegen.
Falls nicht mehr vorhanden, bei der Bank kopien der
Belastungen anfordern.
Es ist soga üblich, dass Vollstreckungsbescheide von
Inkasso zu Inkasso wandern. Und jedes Unternehmen hofft,
dass der Schuldner Zahlungen nicht mehr beweisen kann.
Und somit fordern sie zunächst jeweils die volle Summe.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Den Widerspruch kann man selbst erledigen (einfach ankreuzen). Dazu braucht es noch keinen Anwalt. man sollte aber A) Schufa im Augen behalten und B) genau aufpassen dass man nur den ursprünglichen betrag bezahlt und keine rate zu viel überweist.
Da es eine Ratenzahlungsvereinbarung gibt und diese immer bedient wurde bzw. lückenlos beweisbar ist, schuldet man nur die Rate. Sofern immer bezahlt wurde, ist man nicht im Verzug und die können gar nichts wollen.

Natürlich kann man auch sofort zu einem Anwalt. Dann würde ich dem aber nicht nur den Mahnbescheid-Widerspruch machen lassen, sondern ggf. direkt eine Feststellungsklage, dass die Ratenzahlung stets vernünftig erledigt wurde und es keinen Anspruch auf sofortige Rückzahlung des Rests oder der Zahlung von Fantasiegebühren gibt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Im Hinblick auf Neckermann würde ich keinen Anwalt beauftragen, denn auf den Kosten bleibt man sitzen.

Einfach weiter bezahlen (keinen Cent mehr als vereinbart) und dem Mahnbescheid widersprechen + Inkasso ignorieren.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen