Mahnbescheid Amtsgericht

28. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sprite2111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Amtsgericht

Hallo,
ich hab da mal eine Frage da ich mich mit sowas überhaupt nicht auskenne.
Es geht darum das ich vor einiger Zeit Post vom Inkasso Büro hatte wegen einer offenen Rechnung da ich aber zu der Zeit im Ausland war hab ich das total vergessen und mich dummerweise nicht weiter drum gekümmert. Nun bin ich gestern wieder nach hause gekommen und hatte einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Die Forderung ist angebracht ja ich habs vergessen zu zahlen. Was muss ich nun machen?? An wem muss ich mich wenden?? Da ich den Betrag zur Zeit nicht in einem Zahlen kann würde ich gerne eine Ratenzahlung vereinbaren. Läuft das noch über das Inkassobüro oder über den beauftragten Anwalt? Bin über jede Hilfe dankbar..
Lg

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Treffen Sie mit dem Anwalt eine Zahlungsvereinbarung
damit er den Antrag auf den Mahnbescheid zurück nimmt.


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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1343x hilfreich)

Wobei er wahrscheinlich zur Sicherung trotzdem verlangt, einen Titel zu bekommen.

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#3
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich würde erst mal evtl. unberechtigte Forderungen ausmisten und dagegen Teilwiderspruch einlegen. Vor allem Inkasso-Gebührenwucher. Tut man das nicht, werden auch eigentlich unberechtigte Forderungen Bestandteil eines rechtsgültigen Vollstreckungsbescheids.

Wenn ein Anwalt übernimmt, muss man beispielsweise gar keine Inkassogebühren mehr bezahlen, sondern nur den Anwalt (weil das Inkasso sich damit nicht als zweckmäßig erwiesen hat). Das Inkasso hat somit eigentlich nichts mehr mit der Forderung zu tun, sondern war eine Fehlinvestition für den Gläubiger (er hätte gleich einen Anwalt nehmen können).

Fantasiegebühren sollten rausgestrichen werden! Gerade, wenn Inkassobüros im Spiel sind, werden die oft auf gut Glück in die Mahnbescheide geschrieben; widerspricht man nicht, werden sie rechtsgültig!

Der berechtigten Forderung nicht widersprechen, das gibt nur einen Prozess und weitere Kosten!

Zahlungspflichig ist man für:
- schriftliche Mahnungen, Papier und Porto, max. 3-5€/Brief. "Mahnkosten" von 20, 30€ und mehr sind unberechtigt!
- gesetzl. Verzugszins, 5% über Basiszins (als Verbraucher, nicht Gewerbetreibender). Meist eher geringe Beträge.
- Anwaltskosten, aber keinesfalls über 1,3-Gebühr, eher 1,0. Bei Vollstreckung nochmal ein etwas höherer Betrag dazu.
- gerichtlicher Mahnbescheid, 23€, wenn Hauptforderung bis 300€, sonst teurer.
- bei Vollstreckung die Anwaltskosten (googeln!) und den Gerichtsvollzieher.
- Adressermittlung nur, wenn dem Gläubiger tatsächlich Anhaltspunkte vorlagen, dass jemand verzogen ist (Abmeldung), und auch nur in der Höhe, die z.B. Einwohnermeldeämter für die Auskunft verlangen (nachfragen!)

Man kann Verhandlungen versuchen, aber da muss man dann doch noch meist ein erhebliches "Entgegenkommen" in Sachen Gebühren zeigen, notarielles Schuldanerkenntnis oder ähnliches unterschreiben, was dann auch nicht billiger ist als eine Vollstreckung und eigentlich nur den Vollstreckungsbescheid vorweg nimmt.

Wie ist es mit einem Kredit, notfalls Dispo oder Pfandleihhaus? Mit Glück kann man das noch kriegen, wenn erst mal gepfändet wird, ist es schwer. Wenn eine Vollstreckung kommt, auf jeden Fall Konto in P-Konto umwandeln lassen!

Meist kann man auch beim Gerichtsvollzieher Raten bezahlen (6 Monate).

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1343x hilfreich)

Die Aussagen sind so pauschal nicht haltbar. Auch der Rat mit dem Teilwiderspruch ist nicht unbedingt sinnvoll, wenn man vom Gläubiger noch etwas will (Ratenzahlung).

Natürlich könnte der Mahnbescheid Posten enthalten, die nicht unbedingt richtig sind. Zuöässig für die vorgerichtliche Tätigkeit eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts wäre eine 1,3 Gebühr zzgl. Auslagen und ggf. Mehrwertsteuer, die jedoch bei Beantragung des Mahnbescheides zur Hälfte anzurechnen ist.
Für den Mahnbescheid fällt eine 1,0 Gebühr an, für den VB m.W. eine 0,5 Gebühr.

Die Gerichtskosten werden vom Mahngericht ausgerechnet und richtig in den Bescheid aufgenommen. Um die muss man sich keine Sorgen machen.

Vollstreckungskosten haben im Mahnbescheid ebenfalls nichts zu suchen.

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#5
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ist natürlich die Frage, ob man auf Brechen und Biegen die Vollstreckung abwendet, indem man sich auf's Übelste abzocken lässt, oder ob man das Übel der Vollstreckung in Kauf nimmt und dafür den finanziellen Schaden begrenzt. Man muss ja nicht in den nächsten Monaten einen Kredit aufnehmen...

Ich würde aber arg dran zweifeln, dass sich in so einem Fall noch die Vollstreckung abwenden lässt, außer durch schnelle Zahlung der rechtmäßigen Forderungen.

Wenn er also nicht sofort zahlen kann, bleibt wohl nur die Schadensbegrenzung, also ungerechtfertigte Beträge rauszustreichen. Bei Verhandlungen kann man dann ja immer noch Zugeständnisse machen, wenn es einem das wert ist.

Widerspricht er nicht, hat er sehr wahrscheinlich die Vollstreckung UND die überhöhten Forderungen am Hals!

-- Editiert xpuff666 am 28.11.2012 18:05

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6417x hilfreich)

Gib evtl mal Infos zur Forderung
Um was für eine Srt Gläubiger handelt es sich ?

Liste mal die gebühren des MB auf
evtl sinnvoller Teilwiderspruch z.b gegenüber Inkasso bzw Kontoführungskosten
Wie sieht Dein score aus ?



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 28.11.2012 22:01

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