Mahnbescheid - Brief Einschreiben kosten

11. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Paraguaymillionaire
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Mahnbescheid - Brief Einschreiben kosten

Hallo,

ich habe leider von einem Peter Neumeyer ohne irgend eine Rechnung oder gar eine Mahnung einen Mahnbescheid bekommen.

Ich muss auf diesen Mahnbescheid widersprechen und leider den Brief per Einschreiben versenden.

Ich wollte fragen, ob ich irgendwie diese kosten bei ihm geltend machen kann, schließlich ist das eine Unverschämtheit und außerdem habe ich persönlich selber viel durchleiden gemusst, ich habe noch Telefonkosten sowieo ich musste einen Termin bei Menschen die sich mit Jura auskennen warnehemn und ich musste lernen, wie man so einen Bescheid genau ausfüllt.


Diese unverschämte Anwaltskanzlei, über die im Internet nur schlechtes steht, hat meine Woche sehr durcheinenader gebracht und mir zwei schlaflose Nächte eingebracht.

Ich möchte diese Kosten irgendwie geltend machen - und wenn ich persönlich bei dieser sogenannten Kanzlei erscheinen muss um meine Bitte durchzusetzen - mir egal - ich bin voller Hass erfüllt auf das, wie er meint, mit Menschen umgehen zu können. Diese kosten für mein Anschreiben soll er mir erstatten, dafür das er mich einfach so überfällt.

Wie erreiche ich das?



Danke für das lesen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich musste lernen, wie man so einen Bescheid genau ausfüllt.


Wie bitte?
Man muss doch einfach nur einen Kreuzchen machen bei Vollständiger Widerspruch, unterschreiben, in einen Brief packen und per normaler Post (EUR 0,55) an das Mahngericht zurückschicken.
Das Mahngericht lässt nicht einfach Briefe verschwinden bzw. streitet den Zugang ab. Dazu haben die überhaupt kein Interesse.
Und wenn der Brief tatsächlich verloren ginge, kann man noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paraguaymillionaire
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)


quote:
unterschreiben, in einen Brief packen und per normaler Post (EUR 0,55) an das Mahngericht zurückschicken.


um genau so eine Antwort zu vermeiden, habe ich diese Frage hier gestellt statt bei Yahoo Clever oder anderen Foren und trotzdem kam so eine Antwort.


Du solltest mal in Google "Widerspruch gegen Mahnbescheid kam nicht an, was tun" eingeben und dir die 300 000 Suchergebnisse anschauen.

Wirklich jeder davon hatte PECH und musste sich einen Gerichtsvollzug gefallen lassen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
um genau so eine Antwort zu vermeiden, habe ich diese Frage hier gestellt statt bei Yahoo Clever oder anderen Foren und trotzdem kam so eine Antwort.


Ich habe erklärt, wieso ein Einschreiben nicht notwendig ist.
quote:

Wirklich jeder davon hatte PECH und musste sich einen Gerichtsvollzug gefallen lassen.

Man sollte nicht Alles glauben, was im Internet steht. Oftmals schreiben da Menschen, die bestimmte Sachverhalte nur verkürzt darstellen und wichtige Punkte auslassen.


DENN NOCH MAL:
Das Mahngericht hat kein Interesse, den Zugang eines normalen Briefs abzustreiten (im Gegensatz zu dubiosen Handyvertragsanbietern, GEZ etc.).

Und falls der normale Brief doch nicht beim Mahngericht ankommt -> Bevor es zum "Gerichtsvollzug" kommt, muss noch ein Vollstreckungsbescheid beim "Schuldner" zugestellt werden.
Diesem kann man widersprechen (bzw. Einspruch erheben) und dann gerne per Einschreiben ans Mahngericht schicken.

So, eben weil das Sicherheitsnetz Vollstreckungsbescheid existiert, ist ein Einschreiben beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht notwendig.

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