Mahnbescheid - Brille Inkassobüro

18. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kango1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)
Mahnbescheid - Brille Inkassobüro

Ich habe folgendes Problem.
Vor einiger Zeit wurde ich von einem Inkassobüro aufgefordert einen Betrag von über 600,-Euro zu zahlen.
Angeblich hätte ich mir vor Zwei Jahren eine neue Brille bestellt und diese nicht bezahlt.
Ich habe diesem Ansinnen natürlich umgehend wiedersprochen,da ich keine Brille geordert hatte.
Heute kam nun ein Mahnbescheid.
Wie verhalte ich mich nun richtig.Das dem MB wiedersprochen werden muß ist mir bekannt.Wie aber geht es dann weiter.
In der Filiale der Optikerkette ist der Fall nicht bekannt und auch keine Daten darüber gespeichert.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Dem MB sollte fristgem und begründungslos widersprochen werden
Das Inkassobüro bzw der Auftraggeber wird über den Widerspruch vom Gericht in Kenntnis gesetzt und müsste dann die Klagebegründung auf den Tisch legen
Du brauchst - vom Widerspruch mal abgesehen - nichts zu machen sondern mußt nur abwarten ob die Gegenseite reagiert.

lg


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"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

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#2
 Von 
Kango1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich bedanke mich für die Antwort und werde wie angeraten verfahren.
Bin ja mal gespannt wie man mir als nicht Brillenträger, begründen will, warum ich eine Brille bestellt haben soll.

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