Mahnbescheid EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

11. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Liwws
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Guten Tag liebe Gemeinde!

Ich habe des öfteren schon Briefe von dem im Titel stehenden Inkasso-Dienst bekommen. Diese haben öfter mal von EOS Inkasso zu Frankfurter FI Inkasso gewechselt und gedroht einen Mitarbeiter vorbei zu schicken. Was nie passiert ist. Auch wurde der zu zahlende Betrag mal halbiert und mal auf monatliche Ratenzahlung ein Angebot gemacht was mir alles schon sehr komisch vorkam. Das komischste ist, dass ich mit Frau angesprochen werde obwohl ich männlich bin. Da ich leider seit längerem viel Stress beruflich sowie privat habe, ist mir das leider in Vergessenheit geraten.

Jetzt habe ich vor wenigen Tagen ein Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen. Welches den Anspruch einer Hauptforderung aus einer Warenlieferung von 2018 geltend machen will. Ich kann mich aber nicht daran erinnern jemals etwas bestellt zu haben ohne zu bezahlen.
Geschweige denn Ware entgegengenommen zu haben.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich am besten dagegen vor? Soll ich Widerspruch einlegen oder gibt das nur noch mehr Probleme?
Ich brauche dringend einen Rat da man ja nur 2 Wochen Zeit hat Widerspruch zu erheben.

Vielen Dank im voraus!

VG Liwws


-- Editiert von Liwws am 11.05.2021 15:42

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

An diesem Punkt hast Du nicht mehr zu verlieren! Kompletter Widerspruch und nachweislich ans Mahngericht zurücksenden;

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wenn du dir sicher bist nichts bestellt zu haben und keine Ware erhalten hast dann WI komplett.
Dann kann der Gläubiger oder das IB klagen.
Solltest du dir nicht sicher sein wäre es angebracht vielleicht Mal zu recherchieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liwws
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir schon ziemlich sicher, ich wüsste halt nichtmal wo oder wie ich am besten noch nachforschen kann. Kontoauszüge habe ich damals schon durchgeschaut ob etwas nicht abgebucht werden konnte. E-Mails habe ich auch durchsucht. Auch habe ich noch nie etwas auf Rechnung bestellt.

Aber was würde passieren wenn ich vollen Widerspruch einlege und am Ende jemand anderes auf mein Name bestellt hat? Oder allgemein wenn ich doch etwas übersehen habe? Den neuen Betrag kann ich auf jeden Fall nicht bezahlen.

Danke für die schnellen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Wenn du Widerspruch einlegst, entstehen halt Gerichtsgebühren, die du - falls du doch was vergessen hast oder so - dann auch tragen müsstest und dazu halt evt. Anwaltskosten von der Gegenseite.

Wenn das Inkassobüro dann die Durchführung des streitigen Verfahrens vor Gericht beantragt, müssen sie eine Anspruchsbegründung abgeben und aus dieser müsstest du dann zweifelsfrei ersehen um was für eine Forderung für was für eine Leistung es sich handelt.

Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid kannst du bis zu einer evt. Verhandlung im streitigen Verfahren zurücknehmen oder alternativ die Forderung anerkennen. Die entstehenden Gerichtsgebühren sind dann nicht allzu hoch (wobei das natürlich auf den Streitwert ankommt um den es bei der Forderung geht). Aber die Anwaltskosten der Gegenseite könnten halt nochmal ein "Batzen" sein.

-- Editiert von Dirrly am 11.05.2021 20:17

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

EOS und Frankfurter Inkasso gehören alle zu Otto. Das sind also dieselben Leute.

Zitat:
Aber was würde passieren wenn ich vollen Widerspruch einlege und am Ende jemand anderes auf mein Name bestellt hat?

Für dich gar nichts, denn es bestellen Personen und nicht Namen. Die müssten beweisen, dass wirklich du es warst. Wenn sie das nicht können (bespielsweise fremde Lieferadresse), dann haben sie Pech gehabt.

Wer ist der Gläubiger? Ist das ein Laden aus der Otto-Gruppe?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liwws
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich umschreibe alles etwas.

Also der Antragsteller ist
Ratepay GmbH

Hauptforderung:
Warenlieferung aus 2018 85€
Zinsrückstände/Verzinsung von 2018-2021 10€

Verfahrenskosten Streitwert: 96€
Gerichtskosten 36€
Anlagen des Antragstellers für diese Verf. 25€

Nebenforderung
Mahnkosten 13€
Inkassokosten 41€

Gedamtsumme ca. 210€

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.




Soviel zum Schreiben. Auf die falsche Adresse kann ja auch nicht stimmen denn die Briefe kommen zu meiner damaligen Adresse. Wohne seit Ende 2018 nicht mehr an dieser. Wie gesagt ich bin mir sehr sicher nie etwas auf Rechnung oder Ratenzahlung gekauft zu haben. Ich denke dann werde ich vollen Widerspruch einlegen, was anderes bleibt mir eigentlich nicht über.

Danke für die Antworten, falls noch jemand Vorschläge hat, gerne her damit.

VG
Liwws

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ratepay ist allerdings nicht der ursprüngliche Lieferant. Das ist nur ein Zahlungsdienstleister.

Weitere Vorschläge habe ich auch nicht. Das Restrisiko, dass man da wirklich etwas übersehen hat, wurde hier schon benannt. Aber einfach mal abwarten. Sollten sie jemals klagen, würden sie erklären müssen, was da wie bestellt wurde.

Vielleicht wäre das auch ein guter Zeitpunkt, das Inkasso auf den Umzug aufmerksam zu machen und darauf, dass du anderen Geschlechts bist, sowie ihm dann viel Spaß vor Gericht zu wünschen, etwas einzufordern, was du nie bestellt hast.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Liwws
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ratepay ist allerdings nicht der ursprüngliche Lieferant. Das ist nur ein Zahlungsdienstleister.

Weitere Vorschläge habe ich auch nicht. Das Restrisiko, dass man da wirklich etwas übersehen hat, wurde hier schon benannt. Aber einfach mal abwarten. Sollten sie jemals klagen, würden sie erklären müssen, was da wie bestellt wurde.

Vielleicht wäre das auch ein guter Zeitpunkt, das Inkasso auf den Umzug aufmerksam zu machen und darauf, dass du anderen Geschlechts bist, sowie ihm dann viel Spaß vor Gericht zu wünschen, etwas einzufordern, was du nie bestellt hast.


Alles klar vielen Dank für die Hilfe!
Ich melde mich sobald sich nach dem Widerspruch etwas neues ergeben hat.

Schönen Feiertag wünsch ich dir/euch!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nur zur Klarstellung: Das wären zwei Briefe:
A) Widerspruch per Formular ans Gericht
B) Brief ans Inkasso

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Liwws
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
A) Widerspruch per Formular ans Gericht
B) Brief ans Inkasso


Okay, was schreibe ich ans Inkasso?

Habe letztens etwas gelesen wegen einer Abtretungsurkunde und einem Nachweis für die Bevollmächtigung. Sowohl das ich ohne hinreichende Konkretisierung Anzeige bei der zuständigen Registrierungsbehörde erstatten kann als Warnung.

Mfg
Liwws

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde folgendes schreiben: Wertes Inkasso. Sie werden mir unverzüglich sowohl eine Vollmacht im Original vorlegen, als auch Angaben hinsichtlich §11a RDG, insbesondere zum Kaufvertrag und einen Nachweis zur erfolgreichen Lieferung. Bei Weigerung werde ich ohne weitere Vorwarnung einen Bußgeldantrag beim Aufsichtsgericht einreichen. Sie haben 7 Tage Zeit.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Liwws
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wertes Inkasso. Sie werden mir unverzüglich sowohl eine Vollmacht im Original vorlegen, als auch Angaben hinsichtlich §11a RDG, insbesondere zum Kaufvertrag und einen Nachweis zur erfolgreichen Lieferung. Bei Weigerung werde ich ohne weitere Vorwarnung einen Bußgeldantrag beim Aufsichtsgericht einreichen. Sie haben 7 Tage Zeit.


Hört sich gut an, auch mit den 7 Tagen Zeit. Werde ich so machen, Dankeschön !

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen