Hallo,
soeben erhalte ich einen Mahnbescheid, Prozessbevollmächtigter ist ein RA in Ffm., Antragssteller Uni****sum Inkasso
in Ffm. Es geht um eine Warenlieferung eines mittlerweile insolventen Versandhandels.
Nach Schreiben es Inkassounternehmens wurde die Hauptforderung direkt an den Gläubiger komplett plus Mahngebühren des Gläubigers und Zinsen im Mai 2013 gezahlt. Allerdings habe ich im Betreff nur meine Kundennummer angegeben.
Lt. Mahnbescheid wird jetzt eine Hauptforderung Warenlieferung, Anspruch aus Verbraucherdarl. Vertrag in Höhe von Euro 32,47 beziffert, zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von Euro 58,70, plus Nebenforderung (Mahnkosten und Kontoführung) in Höhe von Euro 20,06 plus Zinsen, alles in Allem 11,343 Euro.
Wie kann das sein, das da lt. Mahnbescheid eine HF von 32,47 Euro auftaucht - es ist beim Verstandhandel alles bezahlt!
Dem MB widerspreche ich in Gänze, richtig?
Muss ich meine Zahlungen belegen? Ist kein Problem, ich weiß nur nicht, ob ich die Belege direkt mit dem Widerspruch an das Amtsgericht schicke oder an den Anwalt oder gar nicht.
Vielen Dank für alle, die weiterhelfen können.
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Mahnbescheid - HF bezahlt
4. Juli 2013
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Frage vom 4. Juli 2013 | 10:05
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid - HF bezahlt
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#1
Antwort vom 4. Juli 2013 | 10:54
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16210x hilfreich)
Zunächst würde ich sicherheitshalber noch einmal prüfen, ob das, was du überwiesen hast, von der Höhe her stimmig ist.
quote:
Wie kann das sein, das da lt. Mahnbescheid eine HF von 32,47 Euro auftaucht
Das wird der böswillige Versuch sein, das gezahlte zuerst auf die (nicht erstattungsfähigen) Nebenkosten zu verrechnen und damit einen Teil der Hauptforderung offen zu lassen.
quote:
Dem MB widerspreche ich in Gänze, richtig?
Klar, sofern du das nicht bezahlen willst.
quote:
Muss ich meine Zahlungen belegen? Ist kein Problem, ich weiß nur nicht, ob ich die Belege direkt mit dem Widerspruch an das Amtsgericht schicke oder an den Anwalt oder gar nicht.
Das Mahngericht interessiert sich überhaupt nicht dafür. Es prüft deinen Widerspruch inhaltlich nicht. Insofern nur das Kreuzchen setzen und zurück ans Gericht. Der Anwalt interessiert sich meist auch nicht dafür. Der will nur Geld, egal wie.
Wenn du etwas schreiben willst, dann an den Anwalt (Einschreiben). Beispiel:
"Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Es wurde alles längst bezahlt, bevor Sie den Mahnbescheid beantragt haben. Der Mahnbescheid stellt damit groben Unfug dar. Sollte noch etwas offen sein, sind sie aus Sicht der Schadensminderungspflicht verpflichtet, mir eine entsprechende Forderungsaufstellung zukommen zu lassen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass Anwaltskosten zusätzlich zu Inkassokosten nicht funktionieren werden. Ich untersage Ihnen vorworglich die Meldung an Auskunfteien und die Speicherung meiner personenbezogenen Daten."
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 04.07.2013 10:55
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