Mahnbescheid Inkasso Rechtsanw. Hörnlein & Feyler

20. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
NorbertMeier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 41x hilfreich)
Mahnbescheid Inkasso Rechtsanw. Hörnlein & Feyler

Guten Tag,
Vor einigen Tagen erhielt Ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen, in diesem geht es um einen Antrag der Firma 1&1 Mail & Media GmbH, dessen vermeintlicher Anspruch auf Forderungen durch nicht Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags meinerseits plädiert.
Im genaueren handelt es sich hierbei um eine Abofalle, in diese Ich vor gut einem Jahr getappt bin. Damals bot mir der E-Mail Service GMX eine kostenlose, über mehrere Monate laufende Probeversion eines "Premium-accounts". Diese wurde -wenn Ich mich recht entsinne- nur durch das Klicken eines Buttons aktiviert. Anfallende Kosten war nicht deutlich zu erkennen beziehungsweise nicht hervorgehoben. Nach ein paar Monaten begann alles mit der Sperrung meines E-Mail-Accounts und wenig später erhielt ich direkt einen Brief von "Bayerischer Inkasso Dienst AG", in dem von einer Forderung über knapp 100 Euro die Rede war (Inklusive Mahnspesen, Basiszinsen und nicht konkretisierten Gebühren). Daraufhin schickte ich eine E-Mail an die zuständigen 1&1 und GMX Mitarbeiter, in denen Ich vollumfänglich die Forderung aufgrund von irreführender Vertrags- und Preisgestaltung etc. zurückwies. Ich erhielt keine Antwort und erhielt stattdessen eine Woche später von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe von 134 Euro. Diese ignorierte Ich aufgrund von Internetrecherchen wodurch es zu dem oben genannten Mahnbescheid kam.
Da Ich nun nicht mehr als eine Woche habe, um den Mahnbescheid auszufüllen, beziehungsweise die Zeit zu knapp wird einen Anwalt hinzu zuziehen, wollte Ich nach Ratschlägen eurerseits fragen.
Ist ein insgesamter Widerspruch die beste Entscheidung, oder nur ein Teilwiderspruch?

Ich bitte schnell um Beistand.
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Vollstaendig widersprechen und zurueckschicken an das Mahngericht.

Mahnbescheid nicht mehr zurueckziehen!

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75x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NorbertMeier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 41x hilfreich)

Vielen Dank Steffen Meier für Ihre schnelle Antwort.
Erlauben Sie mir zu fragen, wie sie zu dieser schnellen Antwort gekommen sind ? Ist die Rechtslage bei einem solchen
Fall sehr eindeutig oder sind Ihnen nur bereits viele solcher Fälle, mit gutem Ausgang bekannt ?

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36x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Prinzip ja. Das Ganze ist mehr als bekannt und auch die (leider) anrüchige Abofalle dahinter.

Der Hauptkritikpunkt ist auch, zumindest seit Sommer 2012, dass es keinen Button "kostenpflichtig bestellen" gibt. Dieser ist aber mittlerweile Pflicht. Sprich: Es ist dem, der da klickt und versehentlich einen falschen Button klickt, nicht bewusst, dass er einen kostenpflichtigen vertrag eingeht.

Davon abgesehen ist die Kostentreiber (Inkasso und Anwalt zeitgleich) sowieso verboten.

Stur bleiben, darauf beharren, dass man nie einen Abo-Vertrag abgeschlossen hat, nie einen "kostenpflichtig bestellen" Button geklickt hat. Sollte es hier zu einer Klage kommen und irgendwann eine Klagebegründung ins Haus flattern, zieht man einen Anwalt hinzu. Vorher ist es eigentlich unnötig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Würde ebenfalls wie von Steffen empfohlen vorgehen
Vollumfänglicher Widerspruch

Nicht eine einzige Klage ist diesbezüglich in den Urteilsdatenbanken wie z.b jurion.de zu finden


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NorbertMeier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 41x hilfreich)

Meine Damen und Herren,
Ich bedanke mich hiermit recht herzlich für die hilfreichen Antworten. Ich werde mir ihre Vorschläge sehr zu Herzen nehmen und die Lehre, die Ich aus diesem ganzen Vorkommnis ziehe, dazu benutzen, Menschen die in der selben misslichen Lage stecken, zu helfen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!

Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Meier



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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kb206
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Ihr Fall ist nun schon eine Weile her, aber darf ich fragen, wie es ausgegangen ist? Ich bin momentan auch dabei mit Hörnlein&Feyler Briefe auszutauschen ;-) Und ich sehe es nicht ein, auch nur einen Cent zu zahlen.

Grüße


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10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb391180-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Auch ich hatte das Vergnügen mit RA Hörnlein. Ich kann nur jedem Rat, sich sofort einen Anwalt zu nehmen, da die meisten Forderungen überzogen sind. doppelte Gebühren verrechnet werden usw. Insgesamt wurde bei mir bis zu 900 Euro zu Unrecht auf die geforderte Summe angerechnet als Anwaltskosten.
Auch wenn man kein Geld hat, weil man in der Ausbildung, oder ALG2 Empfänger ist. Trotzdem Anwalt nehmen, denn wenn das Einkommen zu gering ist, kann man Anwaltskostenbeihilfe beantragen. Die Anwälte regeln das dann.
Man muss sich so eine Willkür nicht gefallen lassen.

LG

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5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Es besteht beim Thema GMX-Abofalle nicht die geringste Notwendigkeit, einen Anwalt zu nehmen. Der Forderung ein Mal widersprechen, dem Mahnbescheid (falls er kommt) auch widersprechen und gut ist. Danach wird nichts mehr kommen.

Das bekommt man auch ohne Anwalt hin.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10687 Beiträge, 4206x hilfreich)

Wer die finanziellen Mittel zum vorstrecken hat, sollte ruhig einen Anwalt zur Abwehr der unberechtigten Forderung nehmen, denn nur das kostet GMX am Ende richtig Geld.

Die Kosten für ein paar Mahnbescheide sind von GMX schnell wieder reingeholt, wenn auch nur ein Bruchteil anstandslos zahlt.

Darauf spekulieren die doch.

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6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichiB23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

bei mir ist es auch so, erst BID dann Hörnlein&Feyler...
dann Mahnbescheid, welchem ich widersprochen habe.
Jetzt kam von H&F ein Vergleichsangebot in Höhe von 150€!
Ich Frage mich nur warum um alles in der Welt bieten sie mir einen Vergleich an. Wenn sie doch im Recht wären, und irgendwelche Beweise hätten dann würden sie das doch ohne Rücksicht auf Verluste bei Gericht einreichen... oder???

Ich denke man wird nach Strich und Faden verarscht...
und die armen Menschen welche sich von diesen 1&1, GMX.de, WEB.de und wie sie alle heißen linken haben lassen... es ist wirklich traurig mit welchen Machenschaften manche "juristische Institution" arbeitet bzw. ihr Geld verdient.

Armes Deutschland!!!

MfG


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13x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
und irgendwelche Beweise hätten dann würden sie das doch ohne Rücksicht auf Verluste bei Gericht einreichen... oder???

Vielleicht. Bei diesem Produkt kommt halt erschwerend dazu, dass die schon mehrfach von den Verbraucherzentralen vor Gericht zerlegt wurden.

quote:
und die armen Menschen welche sich von diesen 1&1, GMX.de, WEB.de und wie sie alle heißen linken haben lassen...

Ja. Um die kann es einem wirklich leid tun. War beispielsweise das Buttongesetz jemals breit in den sogenannten Leitmedien? Stattdessen zeigt die Zeitung mit den 4 Buchstaben irgendwelche abgehalfterten Z-Promis und ehemalige Richter bei Nackedei-Spielen. Ist wohl interessanter nach deren Meinung.

Zitat:
Jetzt kam von H&F ein Vergleichsangebot in Höhe von 150€!

"Werte Kanzlei, ich bedanke mich für ihr Angebot. Ich bitte darum, mir die angebotenen 150€ als Ersatz für meine Aufwendungen und Mühen per Verrechnungsscheck zukommen zu lassen. Ich sehe dann von einer Klage gegen Sie ab.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.08.2014 17:14

11x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Jetzt kam von H&F ein Vergleichsangebot in Höhe von 150€!
Ich Frage mich nur warum um alles in der Welt bieten sie mir einen Vergleich an. Wenn sie doch im Recht wären, und irgendwelche Beweise hätten dann würden sie das doch ohne Rücksicht auf Verluste bei Gericht einreichen... oder???


Genau so ist es

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vanitas1412
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 15x hilfreich)

Da das ganze bei mir schon ein weilchen zwischen mir und dem Inkasso Büro hin und her geht fasse ich das mal kurz zusammen:

• Gefordert wurde eine Summe knapp 200 Euro für ein Upgrade meines Email Kontos was ich nicht abgeschlossen habe

• Richtig Bescheid wusste ich erst nach dem Brief des Inkasso Büros da ich diese Kontos nur für Anmeldungen benutzt habe da ich den Spam in meinem richtigen Konto nicht wollte. Habe also nicht mal mitbekommen das man mein Konto in der Zwischenzeit gesperrt wurde

• Brief an das Inkasso Büro das ich nichts abgeschlossen habe und mich auch nicht Schuldig bekenne

•Viele Briefe zur Zahlungsaufforderung inklusive der Möglichkeit der Ratenzahlung

• Angedrohter Titel

• Ein Brief von mir das sie es unterlassen sollen mir weitere Briefe zuzusenden da ich sonst einen Anwalt zu Rat ziehe und sie Anzeigen werde da ich nichts abgeschlossen habe (kurz zusammen gefasst)

• Brief des Inkasso das wenn ich eine Anzeige erstatten möchte doch gegen einen 3. Klagen sollte, also Anzeige unbekannt... warscheinlich Hacker oder so... (inklusive Beigefügtes schreiben)

•Nach einiger Zeit kam dann auch der Mahnbescheid den ich sofort Wiederspochen habe

• Brief des Inkasso das ich doch bitte den Wiederspruch Begründen und zurückziehen solle um weitere Kosten die auf mich zukommen werden zu vermeiden da sie sonst einen Rechtsanwalt einschalten werden. (Inklusive einen einfachen pille palle Schreiben in dreifacher Ausführung was ich ausfüllen soll, wo nicht mal die Straße des Amtsgericht drauf steht sondern nur Name, Amtsgericht (anstatt der Straße) und Ort.

• Soll ich denen jetzt wirklich zum 3. Mal das gleiche schreiben? Wenn die Forderung stellen dann sollten sie doch im Recht sein .. was soll dann der Brief mit der 3fachen Ausführung???

15x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast deinen Standpunkt klar gemacht. Wieso also nochmal schreiben? Wenn sie gerne Bäume töten wollen, sollen sie das doch machen. Drauf antworten muss du nicht.

- Entweder weiterhin nichts tun oder
- Strafanzeige wegen Nötigung und gewerblichen Betrugs (Verdacht, dass die absichtlich täuschen, Geburtstagsgeschenk, falsch beschriftete Buttons oder auch unbemerktes Umschalten durch deren Admins) und/oder das Mahngericht anschreiben und eine Überleitung des Verfahrens an das Prozessgericht beantragen samt Fristsetzung zur Klagebegründung.

Aber wieso einem Prozessrisiko aussetzen? Die wollen doch gar nicht klagen. Die haben so oft verloren gegen die Verbraucherzentralen, dass sie kaum vernünftig glaubhaft machen können, dass bei denen seit Jahren alles korrekt abläuft. Und das wissen die auch. Die suchen halt Deppen, die das zahlen.

-- Editiert von mepeisen am 18.08.2015 10:21

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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