Heute ging ein Mahnbescheid bei mir ein.
Hauptforderung vom. 18.12.2010.
Streitwert 46.74 Euro.
Verfahrenskosten:
Gerichtskosten 32,00€
Auskünfte für den Antragsteller 3,00€
Rechtsanwaltkosten 45,00€ + 9,00€
Dazu kommen Mahn sowie Inkassokosten von knapp 50,00€.
Plus Zinsen von 2016-2017 1,89€
Gesamtsumme 187,78.
Der Früherer Gläubiger war Neckermann.de GmbH.
Jetzt ist es wohl Inkasso Becker aus Wuppertal.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich damals etwas über einen Ratenkauf von Neckermann bestellt hatte.
Diese auch immer Fristgerecht einhielt.
Ich weiß aber auch das die letze Zahlung NICHT von mit einging warum auch immer.
Das war zu dem Zeitpunkt als das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat.
Leider war damals schon die Internetseite von Neckermann.de abgeschaltet, sodass ich keine Einsicht mehr, in aktuelle Forderungen hatte.
Daraufhin schrieb ich eine Mail an den Service von Neckermann.de mit der bitte, mir die offene Summe der Restforderung zu nennen.
In der Antwort Mail stand nur das sie momentan keinen Einblick in die Finanziellen Angelegenheiten mehr hat.
Anscheind hat Neckermann nun ihre Forderungen an Inkasso Becker verkauft, der diese nun nach fast 8 Jahren per Mahnbescheid einfordern will.
Ich bin in den 8 Jahren berufsbedingt auch 3 mal umgezogen, hatte aber immer einen 6 Monatigen Nachsendeauftrag bei der Post.
Ich habe NIE einen Brief/Mahnung/Mail ect.
von Seiten Neckermann oder Inkasso Becker erhalten,
außer heute zum Wochenende einen schönen gelbverpackten Mahnbescheid.
Zudem belaufen sich die vom Antragsteller ausgerechnet Zinsen vom
14.07.16 - 04.07.2017.
Die Forderung
sei seit dem 14.07.2016 an den Antragssteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen.
Nun meine Frage:
Was soll ich machen ?
Das Widerspruchsformular verwenden?
Bezahlen? Es gab ja vor Jahren noch eine offene Forderung, deren Höhe ich nicht kannte.
Bitte um Hilfe
Lieben Gruß Steven
Hier Bilder vom Mahnbescheid
https://picload.org/view/ddwdcwia/1517588379336688488974.jpg.html
https://picload.org/view/ddwdcwil/1517588413482930623761.jpg.html
https://picload.org/view/ddwdcwii/1517588434529292591918.jpg.html
-- Editiert von Steven2018 am 02.02.2018 17:24
-- Editiert von Steven2018 am 02.02.2018 17:41
-- Editiert von Steven2018 am 02.02.2018 17:51
Mahnbescheid Inkasso Wuppertal
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Die Warenlieferung war 2010, richtig? Wann war die letzte Zahlung?
Jemals eine Mahnung gekommen?
Zitat:Daraufhin schrieb ich eine Mail an den Service von Neckermann.de mit der bitte, mir die offene Summe der Restforderung zu nennen.
In der Antwort Mail stand nur das sie momentan keinen Einblick in die Finanziellen Angelegenheiten mehr hat.
Wann war das?
Die Mails hast du noch?
War das alles in 2012?
Das ist möglicherweise längst verjährt...
ist verjährt
https://www.billomat.com/magazin/ab-wann-verjaehren-rechnungen/#
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Zitat:https://www.billomat.com/magazin/ab-wann-verjaehren-rechnungen/#
Wenn, ja wenn. Ich habe nicht ohne Grund nach Mahnungen gefragt. Denn bei einem Verbraucherdarlehen wird bei Verzug eine Hemmung von 10 Jahren ausgelöst. Und man muss dann erst mal diskutieren, ob ein Verbraucherdarlehen vorlag.
Zudem kommt es auf die letzten Ratenzahlungen an. Wenn die letzte Zahlung 2015 war, dann ist das hier mitnichten verjährt. Denn jede Teilzahlung lässt die Verjährung neu beginnen.
Guten Morgen,
also ich würde hier dem Mahnbescheid vollümfänglich widersprechen.
Aus dem Grund, dass die Forderung verjährt ist.
In meinen Augen handelt es sich hierbei um einen Ratenkauf = Teilzahlungsvereinbarung.
Das Ganze wird hier schön beschrieben:
Außerdem würde ich Beschwerde einlegen beim zuständigen Aufsichtsgericht des IKBs, denn hier wird mal wieder verbotene Kostendoppelung bei Inkasso und Rechtsanwaltskosten betrieben.
Erstmal danke für die hilfreichen Antworten.
Leider habe ich den Mailverlauf nicht mehr.
Zu der letzten Zahlung kann ich nur sagen,
das keine Zahlung mehr einging als das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat.
Das müsste um 2012 rum gewesen sein.
Ich kann definitiv sagen das nach 2012 keine Zahlung mehr von mir geleistet wurde.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, möchte ich einer Klage gern aus dem Weg gehen.
Wäre es schlau denen anzubieten lediglich den anzubieten den Streitwert zu begleichen, oder erkenne ich damit die volle Schuld an ?
Mahnungen oder Sonstiges habe ich nie erhalten, da ich immer zahle wenn ich muss.
-- Editiert von Steven2018 am 03.02.2018 11:28
ZitatGuten Morgen, :
also ich würde hier dem Mahnbescheid vollümfänglich widersprechen.
Aus dem Grund, dass die Forderung verjährt ist.
In meinen Augen handelt es sich hierbei um einen Ratenkauf = Teilzahlungsvereinbarung.
Das Ganze wird hier schön beschrieben:
Außerdem würde ich Beschwerde einlegen beim zuständigen Aufsichtsgericht des IKBs, denn hier wird mal wieder verbotene Kostendoppelung bei Inkasso und Rechtsanwaltskosten betrieben.
Hast du nähere Informationen für mich wegen der Beschwerde? Wie muss ich so etwas angehen?
Und wie geht es weiter, wen ich vollumfänglich widerspreche?
ZitatDie Warenlieferung war 2010, richtig? Wann war die letzte Zahlung? :
Jemals eine Mahnung gekommen?
Zitat:Daraufhin schrieb ich eine Mail an den Service von Neckermann.de mit der bitte, mir die offene Summe der Restforderung zu nennen.
In der Antwort Mail stand nur das sie momentan keinen Einblick in die Finanziellen Angelegenheiten mehr hat.
Wann war das?
Die Mails hast du noch?
War das alles in 2012?
Das ist möglicherweise längst verjährt...
Ich habe gerade nochmal in die alten Kontoauszüge geschaut und kann ab 2014 definitiv keine Kontobuchungen Richtung Neckermann finden.
Ich weiß aber das ich seit der bekantgabe des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen mehr an Neckermann geleistet habe und das war um Oktober 2012 herum, da ich ja keinen Einblick mehr auf der Homepage hatte.
-- Editiert von Steven2018 am 03.02.2018 12:16
Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, muss die Klage begründet werden. Würde gleichzeitig mit dem Widerspruch (an das Gericht) die Einrede der Verjährung erklären (an den Antragsteller). Beides per Einschreiben.
ZitatWenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, muss die Klage begründet werden. Würde gleichzeitig mit dem Widerspruch (an das Gericht) die Einrede der Verjährung erklären (an den Antragsteller). Beides per Einschreiben. :
Danke für die Antwort.
Kannst du mir ein Beispiel nenen, wie die Einrede der Verjährung auszusehen hat?
Danke
Zitat:Außerdem würde ich Beschwerde einlegen beim zuständigen Aufsichtsgericht des IKBs, denn hier wird mal wieder verbotene Kostendoppelung bei Inkasso und Rechtsanwaltskosten betrieben.
Stimmt so nicht wirklich.
Die außergerichtliche Vertretung und das Beantragen eines Mahnbescheides sind erst mal zwei voneinander getrennte Angelegenheiten. Dem Inkassobüro steht allerdings nur 25€ ür das Mahnverfahren zu, einem Anwalt mehr.
Das korrekte Argument wäre IMHO:
- hat das Inkasso überhaupt die notwendige Sachkenntnis, wenn es unfähig ist, selbst Mahnbescheide zu beantragen und wenn es dafür die Hlfe eines Anwalts zwingend braucht?
- liegt hier systematische Gebührentreiberei vor bzw. ein systematischer Verstoß gegen §254 BGB , weil das bereits beauftragte Inkasso ja weniger bekommen würde als ein Anwalt?
Zitat:Das müsste um 2012 rum gewesen sein.
Korrekt, die Insolvenz war 2012. Wenn dann nichts mehr folgte, dann stimme ich auch zu, dass es verjährt ist. Dass es ein Verbraucherdarlehensvertrag war, würde ich bestreiten.
Zitat:Kannst du mir ein Beispiel nenen, wie die Einrede der Verjährung auszusehen hat?
Beispiel: Werter Gläubiger. Die Forderung ist verjährt. MfG Steven0218
Zitat:Zitat:Außerdem würde ich Beschwerde einlegen beim zuständigen Aufsichtsgericht des IKBs, denn hier wird mal wieder verbotene Kostendoppelung bei Inkasso und Rechtsanwaltskosten betrieben.
Stimmt so nicht wirklich.
Die außergerichtliche Vertretung und das Beantragen eines Mahnbescheides sind erst mal zwei voneinander getrennte Angelegenheiten. Dem Inkassobüro steht allerdings nur 25€ ür das Mahnverfahren zu, einem Anwalt mehr.
Das korrekte Argument wäre IMHO:
- hat das Inkasso überhaupt die notwendige Sachkenntnis, wenn es unfähig ist, selbst Mahnbescheide zu beantragen und wenn es dafür die Hlfe eines Anwalts zwingend braucht?
- liegt hier systematische Gebührentreiberei vor bzw. ein systematischer Verstoß gegen §254 BGB , weil das bereits beauftragte Inkasso ja weniger bekommen würde als ein Anwalt?
Zitat:Das müsste um 2012 rum gewesen sein.
Korrekt, die Insolvenz war 2012. Wenn dann nichts mehr folgte, dann stimme ich auch zu, dass es verjährt ist. Dass es ein Verbraucherdarlehensvertrag war, würde ich bestreiten.
Zitat:Kannst du mir ein Beispiel nenen, wie die Einrede der Verjährung auszusehen hat?
Beispiel: Werter Gläubiger. Die Forderung ist verjährt. MfG Steven0218
Danke dir, was wäre der nächste Schritt wenn ich den Mahnbescheid widersprechen würde seitens des Inkassounternehmens wenn sie einen Schritt weiter gehen würde?
Danke
Die nächsten Schritte wären evtl die Bitte um Rücknahme des WI und dann ausbuchen oder Klage.
Hast du die letzten Jahre an die Universum Inkasso gezahlt für eine Neckermann Forderung? Die Akten sind nämlich erst relativ frisch verkauft worden.
ZitatDie nächsten Schritte wären evtl die Bitte um Rücknahme des WI und dann ausbuchen oder Klage. :
Hast du die letzten Jahre an die Universum Inkasso gezahlt für eine Neckermann Forderung? Die Akten sind nämlich erst relativ frisch verkauft worden.
Nein, ich habe noch nie einen Cent an ein Inkasso Unternehmen zahlen müssen /gezahlt
Also entweder geben die sich mit dem Widerspruch"zufrieden" oder erheben Klage gegen mich?
Was ist wenn ich denen anbiete lediglich die knapp 50 Euro Streitwert zu begleichen ?
Ich habe wenig Lust auf eine gerichtliche Verhandlung, da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze.
Aber laut dem Deutschen Rechtssystem müsste die Forderung doch verjährt sein.
Zitat:Was ist wenn ich denen anbiete lediglich die knapp 50 Euro Streitwert zu begleichen ?
Damit werden sie sich dann nicht zufrieden geben. Zudem zieht dann auch das mit der Verjährung nicht mehr, wenn man eine Teilzahlung leistet.
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