hallo
...nachdem ich die zahlung eines (zunächst kostenlosen) spiegel-online abos's mehrfach versäumt habe (dachte der spiegel wolle mich mit werbung nerven und hab' die briefe mit den mahnbescheiden umgehend in die tonne befördert), habe ich jetzt post vom inkasso-büro bekommen.
jetzt habe ich überhaupt nichts dagegen, die angefallenen kosten für das abo (ca. 30 Euro) zu zahlen, aber dass ich dem inkasso-büro nochmal etwa genausoviel an mahngebühren zahlen soll, sehe ich nicht ein.
nach einiger recherche im netz erscheint mir die höhe des betrages auch unzulässig zu sein (vonwegen vergleichbarer anwaltsgebühren etc.pp.).
wie verhalte ich mich am besten, um weiteren überzogenen forderungen zu entgehen (dummerweise läuft bereits in zwei tagen auch schon meine zahlungsfrist von 7 tagen ab)
mfg
j.
Mahnbescheid Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
zahle an Spiegel-Online
und nicht an das Inkasso-Büro, weil du mit Zahlung deren Kosten anerkennen
würdest.
Im Übrigen solltest du prüfen, ob der Gläubiger hier nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen hat
erstmal danke für die prompte antwort!
...so hatte ich mir das an sich auch vorgestellt...nur habe ich vor kurzem was davon gehört, dass man u.U. probleme bekommt, wenn man der forderung nicht rechtzeitig widerspricht, weil das inkassobüro damit automatisch einen titel bekommt (oder so ähnlich). dann ist sogar der ursprünglich grund für die forderung hinfällig, weil man durch das versäumen des widerspruchs den anspruch anerkannt hat.
...oder ist das blödsinn!?
gruss
j.
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dazu müsste das inkasso erst mal über einen vertragsanwalt klagen !
dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein.
Erst in der letzten Ausgabe hat der Spiegel
auf Seite 37 vor den ominösen Machenschaften der Inkassofirmen gewarnt
...ja, dass fand ich auch sehr ironisch :-)
...also am besten an den spiegel zahlen und abwarten bzw. nich auf weitere briefe vom inkasso reagieren !?
danke!
j.
-- Editiert von querulant am 11.08.2005 16:51:55
so würde ich es machen - dürfte aus Kostengründe ausgebucht werden ( Zahle aber nicht aus das Inkassokonto ! Zahle an Spiegel online ! )
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