Mahnbescheid - Mahngebühren Inkassokosten Anwaltskosten

1. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
suchehilfe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Mahngebühren Inkassokosten Anwaltskosten

Hallo,

mein Mutter hat einen Mahnbescheid bekommen. Die Hauptforderung ist unbestritten.

Als Nebenkosten tauchen auf: Mahngebühren, die allerdings nie von Esprit in Mahnungen aufgeführt wurden, dann Inkassokosten und vorgerichtliche Anwaltskosten.

Ganz klar legen wir Teilwiderspruch gegen die Inkassokosten und Mahngebühren ein. Wie siehts mit den vorgerichtlichen Anwaltskosten aus? Sofern ich weiß, bekommt ein Anwalt nur die Gebühren für das gerichtle Mahnverfahren erstattet und keine vorgerichtlichen Kosten oder?

Danke für eure Antworten

Mel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Mahngebühren sind Auslagen für Mahnungen. Ob die vorher gefordert waren oder nicht ist unerheblich. Wichtig ist nur, dass gemahnt wurde.
Sofern ein Anwalt vorgerichtlich tätig ist, sind dessen Kosten haltbar. Alternativ, sofern kein Anwalt involviert war, gilt das entsprechend für Inkassokosten.

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