Ich habe einen Mahnbescheid, nach bestem Wissen und Gewissen online ausgefüllt und mir zuschicken lassen. Nun werden vom Amtsgericht die Mahnkosten in Höhe von 41,11 moniert. Ich muß die Zeilen 43-44 neu ausfüllen. Kann mir da jemand helfen, damit ich nicht wider einen Fehler mache...
Also es gibt.
-Vordruck/Porto (Da sind 3,28 eingetragen)
-Sonstige Auslagen / Bezeichnung
-Mahnkosten
-Auskünfte
-Bankrücklastschriften
-Inkassokosten
-Sonstige Nebenkosten
Ich habe folgende Auslagen:
-Eine Bankgebühr geplatzter Scheck
-Einschreiben mit Rückschein
-Anwaltliches Schreiben für Außergerichtliche Einigung
-Erstellung Mahnbescheid
online mit Zusendung des Formulars
Wo muß ich nun was rein schreiben?
Mahnbescheid Monierung vom Amtsgericht
27. Juni 2007
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juni 2007 | 10:48
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 45x hilfreich)
Mahnbescheid Monierung vom Amtsgericht
#1
Antwort vom 27. Juni 2007 | 10:53
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
Bankgebühren: Rücklastkosten
Einschreiben mit Rückschein: Mahngebühren
Anwaltliches Schreiben: sonstige Auslagen (als Anwaltskosten bezeichnen, evtl. die Kostenrechnung kopieren und beilegen)
Erstellung: Vordruck/Porto (wieder Rechnung in Kopie anhängen)
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
#2
Antwort vom 27. Juni 2007 | 11:26
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 45x hilfreich)
OK Danke.
Im Monierungsschreiben ist noch eine Nr. 10 Betrag Nr. 2300/2302 VV RVG
Was ist das denn?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Juni 2007 | 15:35
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
Ist wohl schon ein neuer Antrag.
Dort ist für die vorgerichtlichen RA-Kosten ein eigenes Feld. Das ist eben diese Gebühr. Die ist dann dort besser aufgehoben.
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.115
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
Top Inkasso Themen
-
18 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten