Mahnbescheid Nachbarn

11. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go694142-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Nachbarn

Hallo ich habe eine Frage. Ich wohne in Hausnummer 8, meine Nachbarn Hausnummer 8a. Jetzt habe ich einen Mahnbescheid im Briefkasten gehabt der auf den Namen meiner Nachbarn läuft, aber meine Hausnummer (deshalb war er bei mir drin).

Mache ich mich Strafbar, wenn ich den Brief entsorge und nicht meinen Nachbarn gebe?

Bevor jemand fragt, hat private Gründe warum ich ihn nicht einfach abgebe oder zurück schicke.

Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126986 Beiträge, 40740x hilfreich)

Zitat (von go694142-56):
Mache ich mich Strafbar, wenn ich den Brief entsorge und nicht meinen Nachbarn gebe?

Ich wüsste nicht, welche Straftat da erfüllt sein sollte.

Die anderen Folgen dürften eh wesentlich unangenehmer sein als eine Geldstrafe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8433 Beiträge, 1775x hilfreich)

Zitat (von go694142-56):
Bevor jemand fragt, hat private Gründe warum ich ihn nicht einfach abgebe oder zurück schicke.


Man kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17700 Beiträge, 9689x hilfreich)

Zitat (von go694142-56):
Mache ich mich Strafbar, wenn ich den Brief entsorge und nicht meinen Nachbarn gebe?

Ja.
Da Sie wissen, dass es ein Mahnbescheid ist -> §274 StGB

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2477 Beiträge, 386x hilfreich)

Formell korrekt wäre:
Zurück zum Absender schicken mit dem Vermerkt "Fehlzustellung".

Freudnlich wäre es, den Nachbarn darüber zu informieren ("Ey, da war ein gelber Brief vom Gericht für Dich bei mir im Briefkasten...hab den wegen Falschzustellung zurückgeschickt...deshalb laufen jetzt Deine Fristen noch nicht"). Am besten schriftlich, damit der Nachbar es später nachvollziehen kann.

Egal wie sehr man sich gegenseitig hasst...
Stell' Dir nur mal vor, bei Dir würde plötzlich ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und hätte Zustellnachweise für die Mahn- und Vollstreckungsbescheide dabei, würde pfänden und Dir sagen "weis' nach, dass Du nichts bekommen hast, dann kannst Du es Dir vom Gläubiger zurückholen". Und Du weisst nicht einmal, dass Dein Nachbar die Fehlzustellungen einfach im Holzkohlegrill entsorgt hat. Das wird sicher lustig. Und ein Spaß wird dann daraus, wenn bei Deiner Haus- und Kreditbank Dein Girokonto gepfändet wird. Das sind Dinge, da sollte man meiner Meinung nach auch wenn man sich in Anderer Sache heftigst zerstritten hat, mal über seinen Schatten springen.



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#5
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go694142-56):
Bevor jemand fragt, hat private Gründe warum ich ihn nicht einfach abgebe oder zurück schicke.

Zitat (von cirius32832):
Man kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden

Auch zurückschicken wäre ohne persönlichen Kontakt mit dem Nachbarn möglich. Also geht es offenbar eher darum, dem Nachbarn einen mitzugeben; das zu bewerten, klemme ich mir mangels Kenntnis des nachbarschaftlichen (Nicht-)Verhältnisses. Das könnte nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben (siehe oben, §274 kannte ich zwar nicht, hätte aber Unterschlagung als gegeben angenommen), sondern auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz, wenn es rauskommt, nämliche sämtliche Kosten, die dem Nachbarn zusätzlich entstehen, weil er den Mahnbescheid nicht rechtzeitig bekommt.

-- Editiert von User am 13. Januar 2025 17:30

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8567 Beiträge, 4083x hilfreich)

Hallo

Zitat (von cirius32832):
Man kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden
Ausserdem verringert das deutlich die möglichkeit wegen Schadensersatz herangezogen zu werden...

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Woher weiß man, dass es sich um einen Mahnbescheid handelt? Von außen ist der Brief nicht von anderen förmlichen Zustellungen zu unterscheiden.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2477 Beiträge, 386x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Man kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden


Würde ich nicht tun. Denn auch dann verursacht man dem Nachbarn möglicherweise einen Schaden, insbesondere wenn das nicht am gleichen Tag passiert und der dadurch von einem abweichenden Zustellungsdatum ausgeht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126986 Beiträge, 40740x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Woher weiß man, dass es sich um einen Mahnbescheid handelt?

Ich gehe nicht von "Wissen" aus, sondern von "Vermutung" aufgrund des Absenders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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