Hallo ich habe eine Frage. Ich wohne in Hausnummer 8, meine Nachbarn Hausnummer 8a. Jetzt habe ich einen Mahnbescheid im Briefkasten gehabt der auf den Namen meiner Nachbarn läuft, aber meine Hausnummer (deshalb war er bei mir drin).
Mache ich mich Strafbar, wenn ich den Brief entsorge und nicht meinen Nachbarn gebe?
Bevor jemand fragt, hat private Gründe warum ich ihn nicht einfach abgebe oder zurück schicke.
Danke
Mahnbescheid Nachbarn
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatMache ich mich Strafbar, wenn ich den Brief entsorge und nicht meinen Nachbarn gebe? :
Ich wüsste nicht, welche Straftat da erfüllt sein sollte.
Die anderen Folgen dürften eh wesentlich unangenehmer sein als eine Geldstrafe.
ZitatBevor jemand fragt, hat private Gründe warum ich ihn nicht einfach abgebe oder zurück schicke. :
Man kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMache ich mich Strafbar, wenn ich den Brief entsorge und nicht meinen Nachbarn gebe? :
Ja.
Da Sie wissen, dass es ein Mahnbescheid ist -> §274 StGB
Formell korrekt wäre:
Zurück zum Absender schicken mit dem Vermerkt "Fehlzustellung".
Freudnlich wäre es, den Nachbarn darüber zu informieren ("Ey, da war ein gelber Brief vom Gericht für Dich bei mir im Briefkasten...hab den wegen Falschzustellung zurückgeschickt...deshalb laufen jetzt Deine Fristen noch nicht"). Am besten schriftlich, damit der Nachbar es später nachvollziehen kann.
Egal wie sehr man sich gegenseitig hasst...
Stell' Dir nur mal vor, bei Dir würde plötzlich ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und hätte Zustellnachweise für die Mahn- und Vollstreckungsbescheide dabei, würde pfänden und Dir sagen "weis' nach, dass Du nichts bekommen hast, dann kannst Du es Dir vom Gläubiger zurückholen". Und Du weisst nicht einmal, dass Dein Nachbar die Fehlzustellungen einfach im Holzkohlegrill entsorgt hat. Das wird sicher lustig. Und ein Spaß wird dann daraus, wenn bei Deiner Haus- und Kreditbank Dein Girokonto gepfändet wird. Das sind Dinge, da sollte man meiner Meinung nach auch wenn man sich in Anderer Sache heftigst zerstritten hat, mal über seinen Schatten springen.
ZitatBevor jemand fragt, hat private Gründe warum ich ihn nicht einfach abgebe oder zurück schicke. :
ZitatMan kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden :
Auch zurückschicken wäre ohne persönlichen Kontakt mit dem Nachbarn möglich. Also geht es offenbar eher darum, dem Nachbarn einen mitzugeben; das zu bewerten, klemme ich mir mangels Kenntnis des nachbarschaftlichen (Nicht-)Verhältnisses. Das könnte nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben (siehe oben, §274 kannte ich zwar nicht, hätte aber Unterschlagung als gegeben angenommen), sondern auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz, wenn es rauskommt, nämliche sämtliche Kosten, die dem Nachbarn zusätzlich entstehen, weil er den Mahnbescheid nicht rechtzeitig bekommt.
-- Editiert von User am 13. Januar 2025 17:30
Hallo
Ausserdem verringert das deutlich die möglichkeit wegen Schadensersatz herangezogen zu werden...ZitatMan kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden :
Woher weiß man, dass es sich um einen Mahnbescheid handelt? Von außen ist der Brief nicht von anderen förmlichen Zustellungen zu unterscheiden.
ZitatMan kann ihn auch in den Briefkasten des Nachbarn werfen. Dann muss man nicht mit ihm reden :
Würde ich nicht tun. Denn auch dann verursacht man dem Nachbarn möglicherweise einen Schaden, insbesondere wenn das nicht am gleichen Tag passiert und der dadurch von einem abweichenden Zustellungsdatum ausgeht.
ZitatWoher weiß man, dass es sich um einen Mahnbescheid handelt? :
Ich gehe nicht von "Wissen" aus, sondern von "Vermutung" aufgrund des Absenders.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten