Mahnbescheid RA Ralf Heyl

27. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
billiboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid RA Ralf Heyl

Hallo an alle...
Ich könnte mal einen Rat gebrauchen, vielleicht sind ja einige hier, die sich auskennen.

Ich habe im Jahre 05.2008 mit meiner Frau einen Kredit bei der Postbank aufgenommen mit monatlich 100 EUR. Meine Frau war der 1. Kreditnehmer, ich der 2.. Kurz nach der Kreditaufnahme trennte sich unsere Beziehung und jeder ging getrennt seine Wege mit neuer Wohnung. Jeder von uns zahlte 50 EUR auf ein gemeinsames konto wo der Kredit abgebucht wurde. So dachte ich jedenfalls. Anfang 2009 teilte mir meine EX mit, dass der Kredit geplatzt ist, weil nicht mehr abgebucht werden konnte. Ich hatte keine Ahnung davon, da sie mir nie von Fehlbuchungen was gesagt hatt. Ich rief bei der Postbank an, um das zu klären, aber dort wurde mir nur gesagt, dass der Fall ans Inkasso gegangen ist. Gut, dachte ich mir, warten was jetzt kommt. Bei meiner EX hat man sich gemeldet, bei mir nicht. Hab dann dort angerufen, und dort hat man sich sehr gefreut und meine neue Adresse aufgenommen. Ok, also wieder warten. Meine EX bekam Post vom RA Ralf Heyl. Keine Ahnung was da an Schriftverkehr sonst noch so lieft, jedenfalls hat sie Ihm 100 € monatlich angeboten, welche nicht angenommen worden. Man wollte 500€ anfänglich, danach nur noch 300€. Was natürlich nicht aufzubringen ist von Ihr. Bei mir hat sich keiner gemeldet. Jetzt habe ich am 20.02.13 einen Mahnbescheid bekommen mit dem Vermerk " Anschriftänderung auf Grund Neuzustellung vom 15.02.13". Der Mahnbescheid selber ist vom 30.11.2009. Diesen habe ich jetzt aber auch nur bekommen, da ich einen Nachsendeauftrag habe, da ich seit 05.12 nicht mehr in der Wohnung wohne die ich nach der Trennung bezogen hatte. Fazit, man hatte mir 11.2009 an die damalige gemeinsame Adresse in der ich seit 08.2008 nicht mehr wohnte einen Mahnbescheid geschickt. Diesen habe ich nie bekommen, da der Nachsendeauftrag nicht mehr war. Diesen hat man mir 02.2013 neu zugestellt, aber wieder an meine alte Adresse wo ich seit 05.2012 nicht mehr wohne. Hab den Brief nur bekommen, da ich den Nachsendeauftrag 2x verlängert habe. Habe da jetzt komplett wiedersprochen und meinen neue Adresse angegeben.
Was sagt ihr dazu?


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-- Editiert billiboy am 27.02.2013 20:50

-- Editiert billiboy am 27.02.2013 20:53

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal ist die Zustellung zweimal quasi fehlgeschlagen. Abwarten, was der Widerspruch bringt.
Da du aber auch für den Kredit unterschrieben hast, kann sich die Postbank quasi aussuchen, bei wem sie die Forderung geltend macht. Mitgehangen, mitgefangen. Bestenfalls hättest du einen Ausgleichsanspruch an deine Ex-Frau.
Gab es bei einer Scheidung irgendetwas dahingehend? wurde der Kredit da irgendwie erwähnt? Oder gab es keine Ehe?

Kannst mal auflisten, was auf dem Mahnbescheid drauf steht an Kosten?
Ich würde vorsorglich dem Inkassobüro mal schreiben und eine Vollmacht, sowie Forderungsaufstellung verlangen. Dann mal sehen, wieviel Unfugsgebühren da drin sind.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 27.02.2013 21:35

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
billiboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey..
Danke für Deine Antwort..
Nein, bei der Scheidung wurde darüber nicht gesprochen. Ja klar, mitgefangen, will mich dem ja auch nicht entziehen. Was mich nur wundert, dass die über 3 Jahre brauchen eh ich eine 2. Zustellung bekomme, und dann halt immer noch an eine Adresse wo ich fast ein Jahr schon nicht mehr wohne. Verjährt das nicht irgendwann dann? Wie gesagt, hat sich nie einer bei mir gemldet, weder Postbank, Inkasso oder Anwalt. War halt nur zufall den Bescheid bekommen zu haben, da ich den Nachsendeauftrag noch einmal verlängert habe. Hätte ich das nicht, hätte ich den ja auch nie bekommen. Eventuell wieder 3 Jahre später dann.

I. Hauptforderung --> 5737,35 €

II. Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten -Gebühr 68,00 €
2. Auslagen der Antragstellerin für das Verfahren: 10,00 €
-Auskünfte
3. Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten
- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 338,00 €
- Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 20,00 €
- 19,00% MwSt (Nr. 7008 VV RVG) 68,02 €

Summe: 504,02€

III. Nebenkosten:
1. Inkassokosten 627,13 €
2. Kontoführungskosten 3,58 €

IV. Zinsen
1. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I.:
Zinsen von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 5737,35€ vom 11.02.09 bis 30.11.09 270,10€
Gesamtsumme: 7142,18 €

2. hinzu kommen weitere laufende Zinsen zu Hauptforderung I.:
Zinsen von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 5737,35€ vom 11.02.09 bis 30.11.09


Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.

Keine Ahnung was Punkt 2 unter Zinsen noch so an Summe ist, und der letzte Satz ist mir auch Schleierhaft.

-- Editiert billiboy am 27.02.2013 23:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Verjährt das nicht irgendwann dann?

Standardverjährung (insbesondere Zinsen) nach 3 Jahren. Bei Darlehen allerdings zumeist erst nach 10 Jahren. Ist aber die Frage, ob die Verjährung wegen den fehlgeschlagenen Versuchen eines Mahnbescheides gehemmt wurde.

quote:
I. Hauptforderung --> 5737,35 €
Kann deine Ex irgendwas dazu sagen, ob die Höhe stimmt?

Inkassokosten würde ich widersprechen und den (überaschend geringen) Kontoführungskosten ebenso. Das ist Unfug.

Zinsen kannst du beispielsweise unter http://basiszinssatz.info/zinsrechner/ ausrechnen.

Der letzte Satz ist gängig. Das besagt nur, dass die euch das Geld gegeben haben (das ist die Gegenleistung, die erbracht wurde).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 27.02.2013 23:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Habe da jetzt komplett wiedersprochen und meinen neue Adresse angegeben.
Was sagt ihr dazu?

Du hast dem MB bereits vollumfänglich widersprochen ?
Widerspruch ans Mahngericht geschickt ?
Wann ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ggf. könnte man den Widerspruch widerrufen und in einen Teilwiderspruch umwandeln, wenn das noch nicht so lange her ist. Das vermeidet ein zusätzliches Gerichtsverfahren.
Inhaltlich gilt wie gesagt: Du hast unterschrieben und wenn das bei der Scheidung nicht zur Sprache kam, dass du beispielsweise nur die Hälfte zahlst, war das ein taktischer Fehler bei der Scheidung. Ob man da nachträglich irgendwie was machen kann, weiss ich nicht, ich fürchte aber eher nicht.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, vielleicht einmal vorsichtig nachfragen, ob die eine Deckung wenigstens für eine Beratung übernimmt (machen die normalerweise immer) und dann zu einem Anwalt für Familienrecht o.ä. gehen, der nochmal durchleuchtet, ob man aus Blickwinkel der Scheidung wenigstens um einen Teil drumherum kommt. Wie gesagt denke ich aber eher nicht.

Aufgrund der unklaren Sachlage bzgl. der Hauptsumme würde ich es evtl. aber sogar beim Widerspruch belassen, nur solltest du zeitnah die gegnerische Seite anschreiben, um vollständige Vorlage einer Forderungsaufstellung ersuchen und ankündigen, dass du ggf. nach Prüfung den widerspruch teilweise zurückziehst. Auch auf die Scheidung verweisen und dass du als Bestandteil der Scheidung nur die Hälfte zahlen solltest. Dass es nichts schriftliches gibt, braucht die erst mal nicht interessieren. Vielleicht steigen sie darauf ein. Dann kannst du auch prüfen, wieviel von dir bereits gezahlt wurde und wieviel übrig ist.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 28.02.2013 08:47

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
billiboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure ausführlichen Antworten. Hab heute dann mal die Anwaltshotline meiner RS kontaktiert. War soweit ok mit dem vollumfänglichem Widerspruch sagte er. Wenn dann was vom Gericht kommt, soll ich dann die Hauptforderung anerkennen, un dann alles weitere über die klären.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hat die Rechtsschutzversicherung denn angekündigt, ggf. einen Anwalt zu bestellen, sobald es zur Gerichtsverhandlung kommt?

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