Mahnbescheid Ratenzahlung Widerspruch?

7. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)
Mahnbescheid Ratenzahlung Widerspruch?

Hallo miteinander,

ich habe heute einen Mahnbescheid erhalten (berechtigt).
Die Forderung lautet:

Mahnkosten: 10,00€
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit: 83,54€
vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen: 4,31

Gesamtsumme: 252,30€

Frage:
Wenn ich heute 100€ überweise und monatlich eine Rate von 30€ überweise, ist es empfehlenswert einen Widerspruch einzulegen?
Welche Vergleichsmöglichkeiten stehen mir offen bei dieser Summe?

Ich denke der Gläubiger wird erstmal auf einen VB hinauszögern, bzw wenn ich ja nicht Widerspruch einlege
wird dies Rechtskräftig.

Vielen Dank im Voraus

Lg Paco

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16 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Liste mal bitte alles auf, was auf dem Mahnbescheid steht. Denn das Ganze deutet für mich auf Dummenfang hin. 252€ kommen da bei 10€ Hauptforderung nicht zusammen.
Zudem schreibe mal bitte, worum es bei der Forderung geht, denn 83,54€ sind eine 1,3 Gebühr mit Auslagen UND Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer dürfen aber nur ganz wenige überhaupt so abrechnen. Der Gesamtbetrag deutet für mich auch auf Kostendopplung von Inkasso- und Anwaltsgebühren hin.

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#2
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)
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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

OK, Ärzte sind eine der Ausnahmen. Dann ist die Mehrwertsteuer durchaus berechtigt.
Hab mich oben übrigens verlesen. Hatte gedacht die 10€ wären die Hauptforderung. Dabei geht es bei dir ja um 93€.

So gesehen ist hier kaum was möglich. Eventuell die Mahnkosten. Die sind mit 10€ ne Spur zu hoch (entspricht mindestens 5 Mahnbriefen).

Zitat:
Wenn ich heute 100€ überweise und monatlich eine Rate von 30€ überweise, ist es empfehlenswert einen Widerspruch einzulegen?

Du würdest somit mindestens 5 bis 6 Monate bezahlen. Das ist zu viel. Da wird die Gegenseite wenig begeistert sein über einen Widerspruch.
Jegliche Ratenzahlung wird normalerweise nur dann gemacht, wenn du die Titulierung gegen dich erlaubst. Damit sie, wenn du die Ratenzahlung nicht einhältst, direkt vollstrecken können.

Ich würde den Mahnbescheid so lassen, das Geld in eine Keksdose packen und sobald man das Geld komplett zusammen hat, bezahlen und den Anwalt anschreiben, dass man bezahlt hat und den entwerteten Titel fordert. Bedenke: Es gibt nochmal eine 20€ Gebühr für den Titel (siehst du dann auf dem VB) und die Zinsen laufen weiter.
Oder das Geld irgendwo in der Familie leihen und bezahlen, dann lieber bei der Familie abbezahlen.

Eine Ratenzahlung mit denen ausmachen, löst nochmal rund 100€ Gebühren aus...

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#4
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort

Also werde ich versuchen die Summe komplett zu bezahlen.
Ich sehe das also richtig dass wenn ich zb. heute die komplette Forderung einreiche und die Frist von 2 Wochen somit noch nicht abgelaufen ist, mir keine weiteren Kosten dadurch enstehen?

Lg Paco

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wenn du heute bezahlst (inklusive Gerichtskosten und allen Anwaltskosten), würde im gleichen Zug "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und das Widerspruchsformular ans Gericht schicken per Einschreiben. Ggf. auf dem Widerspruchsformular "bezahlt" notieren.
Einfach damit die gar nicht auf die Idee kommen, einen VB zu beantragen und weitere Kosten zu provozieren.

Das würde ich aber nur empfehlen, wenn du das wirklich irgendwie bezahlen kannst.

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#6
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Habe es doch geschafft die komplette Summe zusammen zu kriegen.
Hab jetzt die komplette Summe überwiesen und Widerruf eingelegt, hoffe es werden keine weiteren Kosten entstehen.

Lg Paco

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#7
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Es gibt ein Update von der ganzen Sache und zwar habe ich jetzt ein schreiben von der RA bekommen.

Bild:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=929731-1443391771.jpg

Ich kann das nicht glauben und komme mir ziemlich verarscht vor.
Haben die denn das Recht so etwas zu Fordern obwohl ich die *komplette* Gestamsumme bezahlt habe?

Vielen dank im voraus

Lg Paco

-- Editiert von padrino158 am 27.09.2015 23:56

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#8
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Kann mir bitte irgenjemand helfen?

Lg Paco

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#9
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Frag mal schriftlich nach um was es sich hierbei handelt
Es wurde ja die gesamte im MB aufgelistete Forderung bezahlt

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#10
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Da steht *Rechtsverfolgungskosten*

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#11
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

*Rechtsverfolgungskosten*

Kann ich nicht nachvollziehen denn sämtliche Kosten waren im Mahnbescheid enthalten und wurden beglichen

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#12
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Wäre vielleicht ein Anruf auch hilfreich ?

Lg Paco

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Ich würde schriftlich nachfragen um was für Rechtsverfolgungskosten es sich handeln soll

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Oder andersherum. Würde es so schreiben: "Werte Anwälte. Ich kann nicht ansatzweise nachvollziehen, was sie haben wollen. Der im Mahnbescheid angegebene Betrag wurde bezahlt. Weitere Bettelbriefe ohne irgendeine plausible Begründung beantworte ich nicht. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, zwingen Sie mich, Strafanzeige zu erstatten."

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#15
 Von 
padrino158
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Sowas kann ich einfach nicht verstehen da ich auch extra Widerspruch eingelegt hatte damit eben keine weiter Kosten entstehen und es nicht zum VB kommt.
Ich denke es handelt sich hier wirklich einfach nur um Abzocke den ich habe den kompletten Betrag bezahlt.
Könnte die Kanzlei den Betrag auch wirklich einfordern?

Lg Paco

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Mir will irgendwie keinerlei Begründung einfallen für einen Nachschlag. Fordern kann man viel als Kanzlei. Aber Kinder fordern auch immer viel und bekommen bei Weitem nicht alles, was sie wollen...

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