Mahnbescheid Rechtsanwalt- Inkassokosten ?

3. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb415880-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid Rechtsanwalt- Inkassokosten ?

Hallo,
ich habe am 9.3.2015 getankt und mein Konto war anscheinend nicht gedeckt. Meine Kontokarte wurde aber Akzeptiert. Dies habe ich aber nicht gewusst. Ich habe meine Konto Auszüge überprüft und dieses Stimmt. Dies möchte ich natürlich auch bezahlen. Heute kam ein Mahnbescheid wodurch ich stuzig wurde, da ich bisher nur einen Brief von einem Anwalt bekommen habe. Diesen habe ich durch umräumen leider versäumt zu bezahlen. Soweit ist mir das alles klar. Ich habe hier im Forum und im Internet gelesen das Inkassokosten und Anwaltsgebühren nicht rechtens sind. Nur blicke ich hier nicht ganz durch. Hier sind die ganzen auflistungen die im Mahnbescheid drin stehen :

I. Hauptforderung:
Ungerechtfertigte Bereicherung vom 09.03.15 27,01 € (Dies ist der Tank betrag)
II. Verfahrenskosten (Streitwert: 27,01€)
1. Gerichtskosten:
- Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) 32,00 €
2. Rechtsanwalts- / Rechtsbeistandskosten:
- Gebühr (Nr 3305 VV RVG) 24,75 €
Die nach Nr. 2300 ff. VV RVG vorgerichtlich
entstandenen Geschäftsgebühr wurde in Höhe von
20,25 € antragsgemäß angerechnet, § 15a RVG .
- Auslagen (NR. 7001/7002 VV RVG) 9,00 € Summe Kosten 65,75€
III. Nebenforderungen:
1. Auskünfte 21,40 € (Sind hier nicht nur die Kosten für das Einwohnermeldeamt zu berechnen ?)
2. Bankrücklastkosten 14,10 €
3. Inkassokosten 54,00 € (Hierbei stellt sich mir die frage ob dies erlaubt ist?)
4. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche tätigkeiten 48,60 € (Hierbei stellt sich mir die frage ob dies erlaubt ist?)
5. Gläubigerspesen 6,62 €
Die Zinsen sind alle in Ordnung und nehme ich auch so an.

Die frage ist nun soll ich dem Bescheid teilweise wiedersprechen und den Betrag minus den wiedersprochenen Punkten bezahlen oder soll ich dann erst auf eine Antwort seitens des Gerichts warten ?

MFG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Was erwartest Du, wie lange man Dir hinterherläuft? Ein Schreiben reicht völlig aus.

Sowohl Inkasso als auch Anwaltsgebühren sind nicht zulässig, die Anwaltsgebühren hingegen schon.

Ich würde die Inkassogebühren streichen, sowohl die als auch Anwaltsgebühren ist eine unzulässige Kostendopplung.
Die Auskunftskosten kommen mir zu hoch vor. Da geht es nicht um das Einwohnermeldeamt, sonden um die Bank. Das Einwohnermeldeamt kann Dich nicht auf Basis Deiner Bankdaten finden. Da darf nur berechnet werden, was die Bank auch in Rechnung stellt. Vielleicht mal bei Deiner Bank nachfragen.
Für die Rücklastschrift sind maximal 5 € zulässig.
Bei den Gläubigerspesen ist unklar, was die sein sollen. Würde ich auch streichen.

Das läuft auf einen Teilwiderspruch hinaus.

-- Editiert von JogyB am 03.06.2015 14:20

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#2
 Von 
fb415880-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das war mir klar das die mir nicht jahre hinter herlaufen. Nur ich habe es bis jetzt eigentlich nur so gekannt das man 1ne Mahnung bekommt dann ne 2te und dann nen Mahnbescheid bekommt. Aber gut das lass ich jetzt mal so dahin gestellt.
Also soll ich folgende Punkte Streichen :
III. Punkt 3 Inkassokosten, Punkt 4 Anwaltskosten, Punkt 6 Spesen
Wiederspruch gegen die Kosten von Punkt 1 und Punkt 2 ?
Habe ich das soweit richtig verstanden ?
Jetzt bleibt nur noch die frage wie läuft das nun ab ? Soll ich den Restbetrag sofort überweisen oder warten bis eine Antwort seitens des AG kommt ?
MFG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von fb415880-94):
Nur ich habe es bis jetzt eigentlich nur so gekannt das man 1ne Mahnung bekommt dann ne 2te und dann nen Mahnbescheid bekommt.

Ist aber alles nicht notwendig. Sobald Verzug vorliegt (und das ist bei der geplatzten Lastschrift sofort), kann man direkt einen Anwalt beauftragen. Und ein weiteres Schreiben reicht dann vor dem Mahnbescheid auch völlig aus.

Die Anwaltskosten sollst Du nicht streichen. Die sind zulässig, nur Anwalt + Inkasso geht nicht.

3+5 würde ich streichen.
2 auf 5€ reduzieren.
Bei 1 bei Deiner Bank nachfragen, was die verlangt und entsprechend anpassen.

Den Rest würde ich bezahlen und das dem Anwalt sofort per Einwurfeinschreiben mitteilen (mit Kopie des Überweisungsbelegs).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde bezahlen: HF + Gerichtskosten + Anwaltskosten + 5€ Rücklastschrift + 10€ Auskünfte und das wars.
Unterm Strich wären das 156,36€.

Zitat:
Sowohl Inkasso als auch Anwaltsgebühren sind nicht zulässig, die Anwaltsgebühren hingegen schon.

Wobei hier einmal mehr das, was der Anwalt tat, bestenfalls ein Schreiben einfacher Art wäre. Sei es aber drum.

Gläubigermahnspesen sind übrigens absoluter Blödsinn, wenn nie eine Mahnung kam.

Tatsache ist, dass die Banken sich die Auskunft zum Kontoinhaber etwas besser bezahlen lassen als Meldeämter. Dennoch würde ich erst mal nur von 10€ ausgehen.

Ich würde den Betrag überweisen und dann dem Mahnbescheid komplett widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde ebenfalls Teilwiderspruch gegenüber

3. Inkassokosten 54,00 € und den Mahngebühren empfehlen
Bei den Stornogebühren 5 € aktzepieren
Siehe auch Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
Nur ich habe es bis jetzt eigentlich nur so gekannt das man 1ne Mahnung bekommt dann ne 2te und dann nen Mahnbescheid bekommt.

Tja, und genau so ist es bei Dir ja auch gelaufen.
Das man die relevanten Mitteilungen dann nicht liest und/oder verräumt ist nicht da Problem des Gläubigers.

Wobei man hier auch ohne zweite Mahnung in Verzug gewesen wäre.



Zitat:
1. Auskünfte 21,40 € (Sind hier nicht nur die Kosten für das Einwohnermeldeamt zu berechnen ?)

Diesen Kosten würde ich widersprechen und entsprechende Rechungsbelege verlangen.



Zitat:
2. Bankrücklastkosten 14,10 €

Zu hoch, da sind höchstens 3-5 EUR gerechtfertigt, auch hier entsprechend Widerspruch und Rechungsbelege verlangen.



Zitat:
3. Inkassokosten 54,00 € (Hierbei stellt sich mir die frage ob dies erlaubt ist?)

Komplett widersprechen. Das ist zwar erlaubt, aber nicht durchsetzbar.



Zitat:
5. Gläubigerspesen 6,62 €

Unglaubwürdig. Komplett widersprechen und Belege verlangen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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