Mahnbescheid Seiler & Kollegen Telekom

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
EllowKwent
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Mahnbescheid Seiler & Kollegen Telekom

Hallo zusammen,

ich stehe grade vor einem großen Problem und hoffe auf die Hilfe in diesem Forum.

Ich habe vor ca 1 1/2 Jahren ein Vertrag bei der Telekom abgeschlossen, den ich aufgrund einer finanziellen Notlage (Schlaganfall im nahen Familienkreis) nicht weiter bedient habe und mich auch um die Mahnungen leider nicht gekümmert habe. Selbst Schuld, aber zu dem Zeitpunkt hatte ich zu viel anderes um die Ohren.

Nach einiger Zeit kam ein Schreiben von Seiler & Kollegen die mit der Forderung beauftragt wurden. Ich hatte per Email darum gebeten, dass eine Ratenzahlung vereinbart wird, da ich die Suppe die ich mir eingebrockt hatte ja auch wieder auslöffeln wollte.

Allerdings kam nie eine Antwort und ich hab es auf sich beruhen lassen. Nun kam gestern ein gerichtlicher Mahnbescheid mit knapp 700 EUR. Leider kann ich diese auch nicht auf einmal zahlen und habe bei S&K angerufen um nach einer Ratenzahlung zu fragen. Am Telefon wurde ich sowas von unter aller Sau behandelt, dass ich sowas schriftlich einreichen muss etc. Jetzt habe ich eben eine Email geschickt in der Hoffnung, dass ich eine Antwort erhalte. Allerdings muss ich dem Mahnbescheid ja widersprechen innerhalb von 14 Tagen, sonst ist das ganze Rechtskräftig.

Wie soll ich mich jetzt am besten bzgl. des Mahnbescheids verhalten. Fakt ist, dass ich den Betrag nicht auf einen Schlag zahlen kann.

Habt ihr ähnliche Erfahrung oder könnt mir einen Tipp geben?

Vielen Dank.

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26 Antworten
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#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Fakt ist, dass Sie den Geldbetrag schulden.
Wozu dann Widerspruch einlegen?
Warten Sie den Vollstreckungsbescheid ab und vereinbaren
Sie dann Ratenzahlung. Aber bitte per Einschreiben mit Rückschein.Zeigen Sie, dass Sie zahlungswillig sind.
Dann bleiben Ihnen die Besuche des Gerichtsvollziehers erspart.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EllowKwent
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich dachte beim Vollstreckungsbescheid ist der Schufaeintrag automatisch sicher, das wollte ich umgehen. Gibt es keine Möglichkeit ohne Vollstreckungsbescheid die Ratenzahlung zu vereinbaren, so wie ich in die Mail an S&K geschrieben hatte?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Möglichkeit, Raten zu vereinbaren, gibt es schon.
Allerdings setzen manche Anwälte und Inkassobüros unzulässigerweise eine 'Einigungsgebühr' an.

Ein Gericht hat richtigerweise so entschieden:

Die Einigungsgebühr der Nr. 2508 VV zum RVG entsteht unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 und 1002 VV zum RVG.
Gemäß der Anmerkung 1 zu Nr. 1000 VV zum RVG entsteht die Einigungsgebühr dabei für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht.
Mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wird ein Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis regelmäßig nicht beseitigt. Vielmehr wird mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nur ein die Zahlungsmodalitäten regelndes Anerkenntnis abgegeben.
So verhält es sich auch im vorliegenden Fall unter Zugrundelegung des Vortrages der Erinnerungsführer. Danach soll es offensichtlich zu Zahlungsrückständen des Antragstellers gegenüber dem - vormaligen - Vermieter gekommen sein. Die Erinnerungsführer haben für den Antragsteller eine ratenweise Begleichung der - unstreitigen - Mietzinszahlungsverpflichtungen erreicht. Dies rechtfertigt aus genannten Gründen allerdings nicht den Ansatz einer Einigungsgebühr, weshalb die zulässige Erinnerung als unbegründet zurückzuweisen war.

Daher wäre zu klären, was 'billiger' ist:
a) Mit dem Anwalt eine Ratenzahlung zu vereinbaren,

oder b) die Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher nach Erlass des Vollstreckungsbescheides
zu vereinbaren. Der kann nämlich 6 Monatsraten gewähren.
Aber aufpassen:
Auch hier gibt es Anwälte/Inkassobüros die versuchen, eine 'Einigungsgebühr' durch die Hintertür einzustreichen.


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#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Hast du von Seiler eine Vollmacht der Telekom und eine Forderungsaufstellung erhalten? Wenn nein, fordere diese, sowie Kopien der Rechnungen schriftlich per Einschreiben zur Prüfung der Angelegenheit an und widersprich dem Mahnbescheid. Untersage im gleichen Schreiben eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme, sowie die weitergabe deiner Daten gem. BDSG.
Solltest du schon eine Forderungsaufstellung haben, liste die einzelnen Posten hier einmal auf.

Unabhängig davon überweise direkt an die Telekom soviel, wie dir eben möglich ist mit dem Vermerk "nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung".

Damit gewinnst du erst einmal Zeit, denn dadurch hat Seiler keine Grundlage mehr für eine dirkte Klageerhebung und würde auf den Gerichtskosten sitzen bleiben.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#5
 Von 
EllowKwent
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Eine Liste der einzelnen Posten haben ich nicht bekommen, nur die Gesamtforderung der Telekom + deren ganze Gebühren.

Bringt eine Überweisung an die Telekom überhaupt noch was, die haben ihre Forderung ja bereits verkauft an die Seiler & Kollegen.

Ziel ist es ja nicht, dass ich das ganze hinauszögere, sondern mir zusätzliche Kosten erspare und mir keinen Schufa Eintrag einhandel. Die FOrderung ist ja durchaus berechtigt, ich habe die Rechnungen ja wirklich nicht gezahlt gehabt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Bringt eine Überweisung an die Telekom überhaupt noch was, die haben ihre Forderung ja bereits verkauft an die Seiler & Kollegen.


Das glaube ich nicht. Gläubiger ist weiterhin die Telekom, vertreten durch Seiler & Kollegen.
Ob Seiler & Kollegen dies an die Schufa melden, oder die Telekom dies tat, oder ob überhaupt an die Schufa eine Meldung ging, ....weiß man (scheinbar) nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Liste mal auf, was an Posten alles auf dem Mahnbescheid (rechte Siete) steht.
Liste mal auf, was alles aus den Briefen ersichtlich ist, was an Posten gefordert wird.

Normalerweise kann man da einiges zusammenstreichen und dann wäre ein Teilwiderspruch angebracht.

Ein kompletter Widerspruch bringt nicht viel. Außer Kosten, so denn die Forderungen inhaltlich korrekt sind (also die Hauptforderung). Aus deiner Schilderung ist zumindest zu ersehen, dass die Hauptforderung größtenteils unstrittig sein müsste.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Forderungen aus Telekommunikationsverträgen sind regelmäßig überhöht, da gibt es sicher viel rauszustreichen! Daher bitte mal den Mahnbescheid (vom Gericht?) auflisten!

Und man muss z.B. keine Inkassokosten zusätzlich zu Anwaltsgebühren übernehmen, wenn es zum Mahnbescheid kommt.

Da lässt sich sicher was rausstreichen! Diese Opfer mit "ich bin selber schuld" lieben die, weil sie die nach Strich und Faden ausnehmen können!


Raten kann man übrigens auch noch beim Gerichtsvollzieher zahlen (bis 6 Monate).

-- Editiert xpuff666 am 09.01.2013 19:19

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#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

In dem Moment, wo einem der Gläubiger keine Möglichkeit gibt die Forderung nachzuvollziehen, kann man auch komplett widersprechen. Sollte er dann klagen, muss er sie vor Gericht nachweisen. Wenn der Schuldner dann sagt "Ach so! Darum geht es. Das ist natürlich berechtigt. Hätte ich das nur vorher gewusst." hat der Gläubiger die Gesäßkarte gezogen. Dann ist er nämlich seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und hat die kompletten Gerichtskosten zu tragen.

Der Zeitgewinn kann insofern bedeutsam sein, als dass du in dieser Zeit schon einmal anfangen kannst Teilzahlungen zu leisten. Bis alle Unterlagen bei dir vorliegen, ist die Hauptforderung vielleicht sogar schon getilgt. Gläubiger ist immer noch die Telekom. Sie wird nur durch Seiler vertreten.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Als unstrittigen Teilbetrag kann man die Grundgebühren bis zur Kündigung ansehen (zumindest sollte man das). Diese kann man dann auch anfangen abzubezahlen, Verwednungszweck beispielsweise "Gründgebühr Jan 2011, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". Wie Shihaya sagt, obliegt es einen selbst, was man als unstrittig ansieht. Das anzufangen zu tilgen mit einem entsprechenden verwednungszweck (damit es nicht böswillig falsch verrechnet wird) verstärkt die eigene Rechtsposition natürlich.

Aber wie gesagt schaue erst mal durch, was alles an Unterlagen da ist und was genau nun auf dem Mahnbescheid selbst steht und schreibe es hier mal danieder.

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#11
 Von 
EllowKwent
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die rege Beteiligung.

Also den Mahnbescheid habe ich hier vorliegen, das Schreiben von Seiler und Kollegen muss ich heute Abend raussuchen.

Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung vom 22.10.12) 549,59 EUR

Verfahrenkosten
1. Gerichtskosten 23,00 EUR
2. Rechtsanwalt/Rechtsbeistandskosten 15,75 EUR
3. Auslagen 9,00 EUR

Nebenforderungen
1. Mahnkosten 9,00 EUR
2. Anwaltsvergütung 70,20 EUR

Zinsen
1. vom Antragssteller ausgerechnete Zunsen 4,92 EUR
2. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen 0,16 EUR

Gesamtsumme: 681,62 EUR

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

An den Mahnbescheidskosten kann ich so nichts wesentlich fehlerhaftes erkennen, nur die 9€ Mahnkosten erscheinen mir merkwürdig - die 549,59€ HF bedürfen einer genaueren Überprüfung.

Daher:
- wie lange lief der Vertrag?
- wie lange wäre er noch gelaufen?
- wie viel berechnete Forderungen steht noch aus?
- wie hoch sind die monatlichen Kosten?
- wieviel davon entfällt auf Flatrates, Pakete usw.?
- gab es subventionierte Geräte?

Hintergrund:
Telekommunikationsunternehmen verlangen bei Verträgen und Zahlungsproblemen oft die gesamten noch ausstehenden Monatsbeiträge als "Schadensersatz", teilweise sogar ncoh mehr.

Das ist aber vielfach unberechtigt, weil die ja auch nichts mehr leisten müssen. Daher haben Gerichte solche Forderungen auch schon auf die Hälfte der noch ausstehenden Monatskosten gekürzt (in Fällen, wo es teure Flatrates gab, durch deren Wegfall der Anbieter wesentlich entlastet wurde).

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
2. Rechtsanwalt/Rechtsbeistandskosten 15,75 EUR
2. Anwaltsvergütung 70,20 EUR

Nicht nachvollziehbar. Soweit es sich um Anwälte handelt, ist zwar eine Gebührenlegung nach RVG OK. Aber keine der beiden Posten ist nach RVG berechnet. Weder mit noch ohne Mehrwertsteuer. Bei der Streitsumme wäre das einmalig

Mahnbescheid 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
Vollstreckungsbescheid 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG

Bei bis 600€ sind das dann 45€ ohne MwSt. und 53,55 mit.

Unabhängig davon schließe ich mich xpuff an (Mahngebühr und Hauptforderung klingen beide jeweils sehr hoch.



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
EllowKwent
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Also von Seiler & Kollegen kam nur eine Mahnung, ohne Aufstellung der Kosten und wie diese sich zusammen setzen.

Da die Frist bald abläuft. Soll ich jetzt Einspruch gegen die Gesamtforderung einlegen oder nur für einen Teil?

Viele Grüße.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die oben aufgelisteten Kosten sind meiner Meinung nach im grünen Bereich

Wenn die 549 € Hauptforderung wirklich unstrittig ist ( überprüfen ) würde ein Widerspruch/Teilwiderspruch nur unnötige Kosten produzieren









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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Von wann ist der Vertrag? Wieviel ist Grundgebühr? Wem gehört der Vertrag und Wieso wurde nicht mehr bezahlt (Gehörte sie demjenigen, der den Schlaganfall erlitt?)
Wurde versucht zu kündigen? Wenn ja, ist die Kündigung nachweisbar (Einschreiben etc.)? Wann wäre der Vertrag regulär geendet? Wann erfolgte die Kündigung der Telekom? Gibt es weitere Schreiben (Telekom etc.), die einen Hinweis darauf zulassen, wie die 500€ zustande kommen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
EllowKwent
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Vertrag wurde im November 2011 geschlossen. Grundgebühr waren 29,90 oder 34,90, weiß es nicht mehr genau, die Unterlagen müsste ich heute Abend raussuchen. Der Vertrag gehörte mir und wurde auch von mir nicht mehr bezahlt, aufgrund der o.g. Umstände (was jetzt keine Entschuldigung sein soll - der Fehler liegt ganz klar bei mir). Bezahlt wurde nicht mehr ab ca. Juni 2012. Es wurde auch nicht versucht zu kündigen (gab es ja keinen Grund). Nein es gibt keine weiteren Schreiben von der Telekom, nur ein Brief von Seiler & Kollegen, dass die Telekom S&K beauftragt hat die Gesamtkosten bis zum Vertragsende bei mir "einzutreiben".

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
EllowKwent
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Also die Telekom hat halt Mahnungen etc geschickt, aber nichts von wegen, dass der Vertrag aufgelöst wird, etc.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Davon ausgehend, dass es 34,90€ waren und du seit Juli nicht mehr bezahlt hast, wären bestenfalls/schlimmstenfalls 16 Monatsgebühren, also 558,40€ offen.
Schaue heute abend nochmal an, was genau an Schreiben kam, wie hoch die Grundgebühr war usw. Schaue jedes Schreiben durch und gehe auf die Suche, ob es irgendwo ein Indiz gibt. Indizien wären beispielsweise Schadensersatz wegen dem Router oder oder oder. Schaue auch, wie hoch die letzten Rechnungen waren monatlich.

Bevor das nicht klar ist macht es keinen Sinn. Umgekehrt: Wenn man partut nicht auf die 549€ kommt, macht man eine Gegenrechnung auf, was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist und macht einen Teilwiderspruch auf den ungerechtfertigten Betrag.

Hinweis: Es gibt mittlerweile einige Berichte, die de Telekommunikationsunternehmen untersagen, Schadensersatz in 100% der Höhe der Grundgebühr zu fordern. Es werden hier nur 50% zugesprochen. Somit wäre die auptforderung deutlich überzogen. Wieviel, da muss man nun mal schauen. Auch was strategisch Sinn macht. Voll bezahlen würde ich es nicht, das ist ja Unfug.

Beispielsweise würde ich mal versuchen, 250€ zu akzeptieren. Also Teilwiderspruch auf den Rest. Dann auch die Anwaltskosten mindern auf das was nach RVG zulässig ist. Bei 250€ Hauptforderung wären das dann 25€ (1,0 Gebühr) sowie 12,50€ (0,5 Gebühr), insgesamt 37,50€. Sowie auch geringere Gerichtskosten.



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-- Editiert mepeisen am 16.01.2013 14:49

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mucktauf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Gemeinde. Bin ganz neu hier. Habe heute auch ein Schreiben der Seiler Bande erhalten. Hauptforderung der Telekom 9,71 Euro Zinsen 0,48 Euro und eine RA Gebühr von 54,00 Euro für einen Wisch in dem es an jedem Inhalt fehlt. Wollen die mich verarschen. Ich glaube, ich erstatte gleich eine Anzeige wegen versuchten Betrug.
Bin seit ca 10 Jahren nicht mehr bei der Telekom.
Nun fordert die Seiler Bande einen Betrag ohne Angaben von wann und für was. Keine Rechnungsnummer und sonst auch nix. Auch von den Telekomunisten habe ich nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten.
Ich rede nicht gerne darüber.
Bin seit 2 1/2 Jahren aus der Insolvenz raus und alle Forderungen sollten doch nun erledigt sein.

Mal sehen wie es weiter geht ....


-- Editiert Mucktauf am 08.08.2013 20:58

-- Editiert Mucktauf am 08.08.2013 21:07

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#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schriftlich retournieren

Formulierungsvorschlag

" Mit Ihrem Schreiben vom z.b xx.xx.2013 werde ich erstmalig von einer angeblich offenen Forderung Ihres Auftraggebers xy in Kenntnis gesetzt
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Desweiteren benötige ich eine Kopie der Rechnung
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch.

Dann abwarten was kommt


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 08.08.2013 22:27

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde halt noch ergänzen "Ich behalte mir Strafanzeige wegen Betrugs vor."
Nimmt etwas überhand (nicht nur in diesem Forum) mit angeblichen Telekom-Forderungen, wo die Schuldner irgendwie nichts mit der Telekom zu tun haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mucktauf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe schon mal eine Rechnung der Telekom und der Seilerbande von 9,81 Euro erhalten die am 09.07.12 bezahlt wurde.(Leider)
Die Vertragskontonummer auf Seilers Schreiben ist die gleiche wie damals.
Bin bei Kabel BW und meine Frau hatte damals die Auskunft der Telekom angerufen. Kabel komuniziert aber anscheinend nicht mit der Telekom...
Habe Telekomm angerufen. Die haben keinerlei Daten über alte und der neuen Forderungen im System .
Unter der Telefon Nummer der Seilers 06221 53214361356216 kann ich nicht durchgestellt werden.
Da stinkt was ganz gewaltig.
Da lagt sich jamand mit dem Falschen an......




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-- Editiert Mucktauf am 09.08.2013 12:51

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich habe schon mal eine Rechnung der Telekom und der Seilerbande von 9,81 Euro erhalten die am 09.07.12 bezahlt wurde.(Leider)

Ist strategisch unklug, wenn man nicht weiß, worum es geht. Ich würde mal abwarten, was beim aktuellen Fall rauskommt. Dann ggf. das damals gezahlte Geld zurückverlangen. Für die Rückforderung hat man Zeit bis Ende 2015 (Verjährung).

quote:
Da lagt sich jamand mit dem Falschen an......

Immer mit der Ruhe. Sieh es so: Die wollen Geld. Wenn sie aber nicht sagen können wofür, lässt man die Polizei für einen arbeiten (und ggf. die Anwaltskammer).

Und wenn sie irgendwelche Nachweise liefern, kann man immer noch sehen, wie man vorgeht.

Habt ihr Kabel-BW mal befragt, wie die bei Anrufen an die Telekom-Auskunft umgehen und warum das nicht über die Telefonrechnung abgerechnet wird?

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-- Editiert mepeisen am 09.08.2013 12:53

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mucktauf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe nun Seilers angerufen. Freundliche Dame am anderen Ende der ich den Fall erklären konnte. Habe die Überweisung an Telekom (von der Bank bestätigt, gestempelt und unterschrieben)vom letzten Jahr und soll diese nun an Seilers senden. Ich hoffe, dass sich das dann erledigt, weil es sich in der neuen Forderung um die selbe Rechnungsnummer handelt.
Das ganze Teater wegen 9,71 Euro.......




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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
weil es sich in der neuen Forderung um die selbe Rechnungsnummer handelt.

Gerade deswegen würde ich Strafanzeige erstatten wegen Betrugs und Nötigung. Sorry, aber man hört das extrem oft in letzter Zeit von den Seilers. Die fordern ständig bereits beglichene Forderungen oder bei Leuten, die mit der Telekom nichts zu tun hatten. Ich würde nicht so freundlich reagieren. Aber gut, deine Sache. :-)

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2x Hilfreiche Antwort

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