Mahnbescheid - Teil oder Voll Widerspruch

21. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
hans05
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Teil oder Voll Widerspruch

Folgender Sachverhalt:

Mahnbescheid über 9150 Euro erhalten.

Dazu kommen folgende Gebühren: Gerichtskosten 133 Euro, Rechtsanwaltsgebühr: 214,90 + 20 Auslage, vorgerichtlich 818,2 Euro (für eine Email)

Ich habe nun folgende Fragen:

- Sind o.g. Gebühren korrekt oder zu viel berechnet worden?
- 6150 Euro erkenne ich an, 3000 Euro nicht. Sollte ich nun voll widersprechen und trotzdem die 6150 zahlen oder nur Teilwiderspruch
- Wenn Teilwiderspruch: Wie reduziere ich hier korrekt die Anwalts- und Gerichtsgebühren?
- Ratenzahlung wurde abgelehnt. Was bedeutet das? Würde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen?

VIelen Dank!





-- Editiert von User am 21. September 2024 11:00

-- Editiert von User am 21. September 2024 11:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von hans05):
Würde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen?

Nein die Entscheidung liegt beim Gläubiger, das kann ausgeschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2514 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von hans05):
Sind o.g. Gebühren korrekt oder zu viel berechnet worden?

Grob überschlagen sind die Kosten iO

Zitat (von hans05):
Wenn Teilwiderspruch: Wie reduziere ich hier korrekt die Anwalts- und Gerichtsgebühren?

Gar nicht, wird nur teurer.

Zitat (von hans05):
Ratenzahlung wurde abgelehnt. Was bedeutet das?

Dass der Gläubiger(-vertreter) keine RZ akzeptiert

Zitat (von hans05):
Würde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen?

Nein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40392x hilfreich)

Zitat (von hans05):
Sollte ich nun voll widersprechen und trotzdem die 6150 zahlen oder nur Teilwiderspruch

Wenn es nur noch um einen Teil geht, macht man sinnigerweise den Teilwiderspruch.



Zitat (von hans05):
Wenn Teilwiderspruch: Wie reduziere ich hier korrekt die Anwalts- und Gerichtsgebühren?

Gar nicht.



Zitat (von hans05):
Ratenzahlung wurde abgelehnt. Was bedeutet das?

Man zahlt alles was nachher im Urteil steht in einer Summe und das recht schnell oder es wird gepfändet.



Zitat (von hans05):
Würde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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