Folgender Sachverhalt:
Mahnbescheid über 9150 Euro erhalten.
Dazu kommen folgende Gebühren: Gerichtskosten 133 Euro, Rechtsanwaltsgebühr: 214,90 + 20 Auslage, vorgerichtlich 818,2 Euro (für eine Email)
Ich habe nun folgende Fragen:
- Sind o.g. Gebühren korrekt oder zu viel berechnet worden?
- 6150 Euro erkenne ich an, 3000 Euro nicht. Sollte ich nun voll widersprechen und trotzdem die 6150 zahlen oder nur Teilwiderspruch
- Wenn Teilwiderspruch: Wie reduziere ich hier korrekt die Anwalts- und Gerichtsgebühren?
- Ratenzahlung wurde abgelehnt. Was bedeutet das? Würde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen?
VIelen Dank!
-- Editiert von User am 21. September 2024 11:00
-- Editiert von User am 21. September 2024 11:01
Mahnbescheid - Teil oder Voll Widerspruch
21. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2024 | 10:58
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Teil oder Voll Widerspruch
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#1
Antwort vom 21. September 2024 | 11:21
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatWürde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen? :
Nein die Entscheidung liegt beim Gläubiger, das kann ausgeschlossen werden.
#2
Antwort vom 21. September 2024 | 18:04
Von
Status: Student (2514 Beiträge, 737x hilfreich)
ZitatSind o.g. Gebühren korrekt oder zu viel berechnet worden? :
Grob überschlagen sind die Kosten iO
ZitatWenn Teilwiderspruch: Wie reduziere ich hier korrekt die Anwalts- und Gerichtsgebühren? :
Gar nicht, wird nur teurer.
ZitatRatenzahlung wurde abgelehnt. Was bedeutet das? :
Dass der Gläubiger(-vertreter) keine RZ akzeptiert
ZitatWürde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen? :
Nein
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#3
Antwort vom 21. September 2024 | 22:41
Von
Status: Unbeschreiblich (124702 Beiträge, 40392x hilfreich)
ZitatSollte ich nun voll widersprechen und trotzdem die 6150 zahlen oder nur Teilwiderspruch :
Wenn es nur noch um einen Teil geht, macht man sinnigerweise den Teilwiderspruch.
ZitatWenn Teilwiderspruch: Wie reduziere ich hier korrekt die Anwalts- und Gerichtsgebühren? :
Gar nicht.
ZitatRatenzahlung wurde abgelehnt. Was bedeutet das? :
Man zahlt alles was nachher im Urteil steht in einer Summe und das recht schnell oder es wird gepfändet.
ZitatWürde nicht sowieso vor Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit der Ratenzahlung entstehen? :
Nö.
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