Guten Morgen,
ich habe heute einen Mahnbescheid im Briefkasten gehabt, dessen Forderung zu meiner Schande gerechtfertigt ist, ich aber nun über die Kostenaufstellung verwirrt bin. Was muss ich zahlen und wohin?
Im Oktober konnten von der DB zwei Tickets nicht über das Lastschriftverfahren eingezogen werden. Ich erhielt wissentlich eine Zahlungserinnerung. In der Zeit machte ich einige Fahrten und überwies entsprechend Beträge an die DB, sodass die offene Forderung unterging bzw. ich von ausging, ich hätte sie bezahlt. Später erhielt ich Inkasso-Schreiben von UI, welche ich ignorierte (ging ja von aus, dass ich bezahlt hatte). Das zog sich bis heute hin und nun halte ich einen Mahnbescheid in der Hand mit folgender Auflistung:
I. HF
= 117,00€
II. Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten:
- Gebühr = 32,00 €
2. Rechtsanwaltskosten/ Rechtsbeistandskosten
- Gebühr = 45,00 €
- Auslagen = 9,00 €
Summe Kosten = 86,00€
III. Nebenforderungen
Inkassokosten = 37,50 €
IV. Zinsen
1. vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 01.12.-28.03. = 1,70 €
Hinweis zur Hauptforderung I:
Die Forderung ist seit dem 27.03.14 an den Antragsteller abgetreten bzw auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger: DB
Die Hauptforderung habe ich erst heute überwiesen, aber an die Deutsche Bahn und leider auch ohne den Verwendungszweck "Hauptforderung".
Zu der o.g. Aufstellung habe ich einen Widerspruchsbogen erhalten, aber keinen Hinweis, was ich wohin zahlen muss. Ich gehe mal davon aus, dass die gesamte Summe inkl. HF an UI gehen soll?
Da ich im Internet auch die Information gefunden habe, dass UI + RA nicht zusammen eingefordert werden können, bin ich nun verwirrt, was ich wohin nun zahlen muss.
Kann mir da Jemand Informationen zu liefern?
Vielen Dank bereits im Voraus für die Mühe.
Mahnbescheid/ Universum Inkasso (DB)
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Teilwiderspruch gegenüber den Inkassokosten
(Nebenforderung)
Rest zweckgebunden überweisen
(kto nummer müsste im MB stehen)
-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Nur eine zusätzliche Anmerkung:
Besteht die Position "Hauptforderung" von 117 EUR tatsächlich nur aus der Hauptforderung der DB, oder sind da auch Inkassokosten reingemogelt worden?
Oft versuchen die Inkasso-Unternehmen, sich zusätzlich unrechtmäßig zu bereichern, indem sie die Inkasso-Kosten im Mahnbescheid nicht richtig als solche ausweisen, sondern sie stattdessen unter irreführenden Bezeichnungen in die Position "Hauptforderung" aufnehmen. Falls dies bei dir der Fall ist, solltest du auch der Hauptforderung teilweise widersprechen, soweit dort Inkasso-Kosten reingemogelt worden sind. Ich halte diese Umetikettierung von Forderungen für eine bewusste Täuschung, habe das aber selbst bei einem der großen und angeblich "seriösen" Inkasso-Unternehmen erlebt.
Dass du an die DB überwiesen hast, könnte ein Fehler gewesen sein. Steht auf dem Mahnbescheid keine Kontoverbindung und die Aufforderung auf dieses Konto zu überweisen? (bin mir da aus der Erinnerung heraus nicht sicher, ob das üblich ist)
-- Editiert Guybrush Threepwood am 05.04.2014 12:04
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Den Gläubiger darauf hinweisen, dass man an die Bahn gezahlt habe. Den Rest (Gerichtskosten, Anwaltskosten/Auslagen und Zinsen) an das Inkasso bezahlen.
Ansonsten würde ich hier noch auf dem Widerspruchsschreiben, wo man die Inkassokosten zurückweist handschriftlich notieren "Gemäß Teilwiderspruch bezahlt, Widerspruch gegen VB". Das dann ans Mahngericht zurück.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Die 117 Euro beinhalten die zwei Tickets und jeweils zu denen entsprechende Mahngebühr von 3 €. Ist also nachvollziehbar. Ich habe jetzt Teil-Widerspruch angekreuzt, die Inkassokosten abgewiesen, und bei der Hauptforderung eine Anlage beigefügt, in der ich auf die Zahlung an DB mit einem Kontoauszug verweise. Die restliche Forderung habe ich jetzt an den RA überwiesen. Die Kontoinfo stand für mich etwas unscheinbar dabei.
Hoffe, das reicht aus. Danke jedenfalls für die Meldungen.
-- Editiert Donloop am 05.04.2014 13:19
Schreibe unbedingt auch in den Teilwiderspruch, dass du die übrigen gebühren überwiesen hast und einem Vollstreckungsbescheid widersprichst.
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