Mahnbescheid - Verwendungszweck unklar

30. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
zwoeinszwo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Verwendungszweck unklar

Hallo zusammen,

Kommen wir direkt zu meinem Problem.... also ich habe (berechtigt) einen Mahnbescheid erhalten und bin auch gewillt diesen zu zahlen - mein verschulden, keine riesen Summe, alles okay. Nun steht im Mahnbescheid unter "Prozessbevollmächtigte" die Bankverbindung vom Gläubiger, aber mir ist nicht klar ersichtlich wo oder was in dem Schreiben den Verwendungszweck darstellt...

Ist der Verwendungszweck die "Geschäftsnummer" (19-53xxxxx-x-x) oder das "Geschäftszeichen" (Vxxxxxxxxx...)?

oder sollte man beides als Verwendungszweck angeben und gut ist?

Entschuldigt die eventuell blöde Frage, aber nach eine gefühlten Ewigkeit im www und ohne klare Antwort auf dieses banale Problem, musste ich die Frage doch nochmal explizit hier stellen...

Danke euch im voraus...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von zwoeinszwo):
oder sollte man beides als Verwendungszweck angeben

Das würde ich so machen.
Falls man noch den Verwendungszweck der Ursprunsforderung (Rechnungsnummer?) kennt, auch mit rein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und selbst wenn das Geld dann abgelehnt wird, ist das wiederum eine Annahmeverweigerung des Gläubigers. Weitere Folgekosten sind damit nicht mehr dein Problem.

Achja: Wenn du es direkt überweist, dann am Besten auch zeitgleich im Widerspruchsformular "Ich widerspreche insgesamt" ankreuzen und zum Gericht per Einschreiben senden. Damit daraus kein Vollstreckungsbescheid wird. Du kannst "bezahlt" gut sichtbar dazu schreiben, wenn du willst. Damit der Gläubiger ggf. Bescheid weiß, sollte das Gericht das sehen und ihn dann informieren. Ist aber Geschmackssache.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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