Hallo zusammen,
Kommen wir direkt zu meinem Problem.... also ich habe (berechtigt) einen Mahnbescheid
erhalten und bin auch gewillt diesen zu zahlen - mein verschulden, keine riesen Summe, alles okay. Nun steht im Mahnbescheid unter "Prozessbevollmächtigte" die Bankverbindung vom Gläubiger, aber mir ist nicht klar ersichtlich wo oder was in dem Schreiben den Verwendungszweck darstellt...
Ist der Verwendungszweck die "Geschäftsnummer" (19-53xxxxx-x-x) oder das "Geschäftszeichen" (Vxxxxxxxxx...)?
oder sollte man beides als Verwendungszweck angeben und gut ist?
Entschuldigt die eventuell blöde Frage, aber nach eine gefühlten Ewigkeit im www und ohne klare Antwort auf dieses banale Problem, musste ich die Frage doch nochmal explizit hier stellen...
Danke euch im voraus...
Mahnbescheid - Verwendungszweck unklar
30. November 2018
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Frage vom 30. November 2018 | 15:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Verwendungszweck unklar
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#1
Antwort vom 30. November 2018 | 16:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119324 Beiträge, 39711x hilfreich)
Zitatoder sollte man beides als Verwendungszweck angeben :
Das würde ich so machen.
Falls man noch den Verwendungszweck der Ursprunsforderung (Rechnungsnummer?) kennt, auch mit rein.
#2
Antwort vom 30. November 2018 | 18:53
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Und selbst wenn das Geld dann abgelehnt wird, ist das wiederum eine Annahmeverweigerung des Gläubigers. Weitere Folgekosten sind damit nicht mehr dein Problem.
Achja: Wenn du es direkt überweist, dann am Besten auch zeitgleich im Widerspruchsformular "Ich widerspreche insgesamt" ankreuzen und zum Gericht per Einschreiben senden. Damit daraus kein Vollstreckungsbescheid wird. Du kannst "bezahlt" gut sichtbar dazu schreiben, wenn du willst. Damit der Gläubiger ggf. Bescheid weiß, sollte das Gericht das sehen und ihn dann informieren. Ist aber Geschmackssache.
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