Mahnbescheid / Vollstreckung

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
biz0n
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid / Vollstreckung

Hallo an alle,

folgender Sachverhalt :

Hab einen Vertrag vergessen zu kündigen somit kam Inkasso und ein Mahnbescheid. Beim Inkasso hab ich alles ab bezahlt, beim Mahnbescheid habe ich sofort reagiert und angerufen und um eine Ratenzahlung gebeten die auch genehmigt wurden ist.

Heute kam ein Vollstreckungsbescheid rein mit der ugefähr gleich hohen Forderung wie die vom Mahnbescheid.

Wieso bekomme ich einen Vollstreckungsbescheid wenn ich auf den Mahnbescheid reagiere ? Kann ich den Vollstreckungsbescheid unwirksam machen da mit Rechtsanwälten bereits eine Ratenzahlung ausgemacht wurden ist, aus dem Mahnbescheid ergehend?

Bitte um Hilfe

Danke

-- Editiert von biz0n am 01.06.2018 14:48

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von biz0n):
Wieso bekomme ich einen Vollstreckungsbescheid wenn ich auf den Mahnbescheid reagiere ?

Weil der Gläubiger einen Titel wollte. Dieser bietet die Sicherheit das bei Nichteinhalten der Ratenzahlung direkt vollstreckt werden kann - ohne das nochmals aufwändig geklagt werden müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
biz0n
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für deine fixxe Antwort.

Bedeutet das nun, dass nur im Falle einer nicht einhalung der Ratenzahlung vollstreckt werden kann?
Habe sowieso die Kosten vom Mahnbescheid per Lastschrift einziehen lassen, wird also jeden Monat pünktlich abgebucht.

Bin ein bisschen durcheinander jetzt... wie soll ich mich verhalten? Soll ich bei den Rechtsanwälten nochmal anrufen?

Laut deiner Aussage ergibt es durchaus Sinn, muss ich mir nun irgendwelche Sorgen machen das es bald an der Tür klopft?

Kannst du mir weiterhelfen?

Mir geht es darum : Ich möchte nicht den Mahnbescheid PLUS den Vollstreckungsbescheid begleichen. Anstatt 200€ wären das dann 400€, das doppelte. Reicht es wenn ich weiterhin pünktlich die Mahnbescheidsraten abzahle?

-- Editiert von biz0n am 01.06.2018 15:26

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du schreibst, dass du alles abbezahlt hast. Was wird dann noch gefordert im Mahnbescheid? Eine andere Sache? Oder ein anderer Vertragszeitraum? Denn doppelt zahlen musst du ganz bestimmt nicht.

Welche Gebühren werden im Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid erhoben? Du hast schriftlich, dass dir eine Ratenzahlung genehmigt wird?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
biz0n
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schrieb die Forderung vom Inkasso über 75€ habe ich beglichen. Auf den Mahnbescheid reagierte ich sofort telefonisch und vereinbarte eine Ratenzahlung von 50€ pro Monat, dies erfolgte Telefonisch und schriftlich!

Deshalb verstehe ich nicht, warum ich einen Vollstreckungsbescheid bekomme, wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare auf den Mahnbescheid bezogen. Der Mahnbescheid ist doch der Vorläufer vom Vollstreckungsbescheid.

oder lieg ich falsch?


Das Aktzenzeichen bei Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ist auch das gleiche.
Auch der gleiche Anwalt mit dem ich telefoniert habe.

-- Editiert von biz0n am 01.06.2018 15:39

-- Editiert von biz0n am 01.06.2018 15:40

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#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Schreibe bitte mal alle Teilforderungen aus dem VB auf und was Du davon schon bezahlt hast. Doppelt zahlen musst Du nicht.

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#6
 Von 
biz0n
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vollstreckungsbescheid kam heute mit der Post. Der Mahnbescheid kam vor circa 2 Wochen, dort wurde heute die erste Rate abgebucht (50€)

Vollstreckungsbescheid :

I. Hauptforderung
Dienstleistungsvertrag
1.gem. Rechnung **** vom 27.09.17 15,00€
2. gem Rechnung **** vom 20.10.17 2,20€
3. gem Rechnung **** vom 30.10.17 2,20€
4. gem Rechnung **** vom 9.11.17 2,20€

II. Verfahrenskosten (Streitwert: 21,60€)
1. Gerichtskosten - Gebühr, 32€
2.Rechtsanwaltkosten
- Gebühr , 45€
-Gebühr 2 , 22,50€
-Auslagen 13,50€

Summe : 113,00€

III. Nebenforderung
1. Auskünfte 16,50€
2.Inkassokosten 64,80€

Der Rest sind 0,44Cent Zinsen.

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#7
 Von 
biz0n
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hinzufügen möchte ich folgenden Satz :

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
1.gem. Rechnung **** vom 27.09.17 15,00€
2. gem Rechnung **** vom 20.10.17 2,20€
3. gem Rechnung **** vom 30.10.17 2,20€
4. gem Rechnung **** vom 9.11.17 2,20€

Und das ist auch richtig, dass dies nach wie vor offen ist? Die 75€, die du schon bezahlt hast, sind für ganz andere Rechnungen gewesen?

Ansonsten: Die 16,50€ Auskünfte sind vermutlich frei erfunden-. Die würde ich nicht bezahlen. Die Rechtsanwaltsgebühren mit Gebühren sind ebenso teilweisefrei erfunden. Maximum wäre 25€ in Summe (das bekommt ein Inkasso, ein Anwalt ist hier unnötig). Die Inkassokosten sind meiner Meinung nach viel zu hoch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
biz0n
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sich die Kosten da zusammensetzten versteh ich selber nicht. Dass ich einen bestimmten Betrag auf habe weiß ich, ja, aber die Summen sind unsinn. Die ersten 15€ sind korrekt.

Kannst du mir denn dennoch die Frage beantworten warum ich einen VB bekommen wenn ich mich doch mit der Kanzlei, dem Prozessbevollmächtigten beim MB gemeldet habe und dort eine Ratenzahlung vereinbart habe?

Stimmt dort die Antwort von Harry?




und wozu rätst du mir?..

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#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von biz0n):
Kannst du mir denn dennoch die Frage beantworten warum ich einen VB bekommen wenn ich mich doch mit der Kanzlei, dem Prozessbevollmächtigten beim MB gemeldet habe und dort eine Ratenzahlung vereinbart habe?


Weil dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde und/oder die Forderung nicht komplett bezahlt wurde.


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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kannst du mal genauer erklären, für was genau du die 75€ bezahlt hast? Ich fürchte nämlich, dass du hier völlig zu viel bezahlst. Doppelte und dreifache Inkassokosten und ähnliches.

Also: Wie viele Rechnungen hattest du nicht bezahlt? Wie hoch warten diese jeweils? Was genau stand in den Inkassobriefen?

Wenn du wissen willst, was nun richtig ist und was nicht, muss man das genauer aufarbeiten.

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