Liebe Forenmitglieder,
folgendes Problem liegt an und ich bitte um Eure Hilfe.
Im Sept. 2004 Zusammenzug mit meiner Lebensgefährtin. Ich habe die Miete gezahlt, sie wollte die Kaution übernehmen. (Beide sind Hauptmieter). Ab Oktober hat jeder 50% an den Vermieter überwiesen.
Trennung im November.!!!!!!
Kündigung zum 31.03.2005
Bezahlte seit 01.2005 die Miete nicht mehr. Auch Kaution war nicht bezahlt. Dieses habe ich erst erfahren, als ich beim Vermieter um eine Bescheinigung über gezahlte Miete gebeten habe.
Jetzt kommen die Daten:
Am 06.03.2005 Bescheinigung beantragt.
Am 07.03.2005 Restforderung bezahlt
Am 08.03.2005 Zahlung verbucht.
Am 10.03.2005 die Bescheinigung über die gezahlte Miete erhalten.
Gleichzeitig wurde am 07.03.2005 Mahnbescheid
beantragt.
Aus einer Faxkopie an den Vermieter weiß ich dass weiterhin, aufgrund einens Mahnbescheides von Anfang 2005 gegen mich Vollstreckungsantrag zur Abnahme einer eidesstattlichen.... beantragt wurde.
Datum : 15.09.2005
Was soll ich jetzt machen ???
Mahnbescheid Vollstreckungsantrag
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Nachtrag!!!!
Mahnbescheid von Anfang 2005 kenne ich nicht. Sie hatte noch einen Schlüssel und hat diesen evtl. vernichtet.
Gegen Mahnbescheid 2 habe ich Einspruch eingelegt.
RAe verrechnet laut Schreiben vom 27.09.2005 die anhängigen Gebühren aus Mahnbescheid 1 + 2 mit der Kaution.
haben sie dem mahnbescheid nicht wegen bereits erfolgter zahlung widersprochen? oder spätestens gegen den vollstreckungsbescheid einspruch eingelegt.
sie sollten entsprechende belege über die zahlung bereit halten und dem wohl irgendwann auftauchendem gerichtsvollzieher vorlegen. wahrscheinlich hat sich die sache damit erledigt - falls nicht sollten sie dann umgehend einen anwalt aufsuchen.
problematisch ist allerdings, dass sie die einwendung der bereits erfolgten zahlung wohl nicht mehr im rahmen einer vollstreckungsabwehrklage geltend machen können (§ 767 II ZPO
)
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Lallo luDa, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mahnbescheid 1 kannte ich nicht und konnte auch nicht widersprechen. Nummer zwei ist mit Kompl.-Einspruch fristgerecht zurück gegangen. Ich habe die Überweisungsquittung der geschuldeten Summe ( Miete + Kaution) und das Schreiben vom Vermieter, dass alles bezahlt ist.
mfg der tapaesser
Hallo luDa, noch einmal an Sie .
Einen Vollstreckungsbescheid in Original habe ich gar nicht.
Der Vermieter sendet mir immer Kopieen von seiner RAe.
Ich habe die durch die Mitmieterin verursachten Mietschulden bezahlt. Nicht die Folgekosten. Diese werden jetzt vollstreckt, bzw. bei nichtrücknahme des Widerspruchs zu No.2 mit erheblicher erhöhung angedroht.
..könnte doch sein das der Anwalt nur kopien schickt um hier druck auszuüben ?!
Da der "vermeindliche Schuldner" in diesen Dingen nicht so fit ist soll er denken das dies ist ein "echter VB" ist (was auch durchaus das Ziel der Gegenseite ist )
und zahlen.
Ein "echter VB" kostet der Gegenseite erst ma Geld welches in Vorlage zu erbringen ist.
Möglicherweise schreckt man davor zurück da die Chancen sehr gering sind zu gewinnen ?!
Erst mal nachprüfen ob es sich hier überhaupt um einen Vollstreckungsbescheid handelt !
Aus dem 1 Posting mit der ..eidestattlichen versicherung ...werde ich nicht schlau ...
Möglicherweise ist dann der 1 Mahnbescheid auch nicht rausgegangen ?!
gruß
hellion
@thehellion
ich denke ähnlich wie Sie.
Evtl. alles nur versuchter Druck.
Den ersten Mahnbescheid habe ich noch nicht gesehen. Auch keine Kopie. Ebenfalls keine Kopien von irgendwelchen Mahnungen.
Ich glaube ich werde das alles mal einem RA übergeben.
Eine Kopie der verschickten Schreiben geht immer an eine Firma FIBA GmbH . Ist das evtl. ein Euch bekanntes IK-Büro?
Liebe Grüße
der tapaesser
noch nie gehört - aber es dürfte seit Ich AG milliarden von inkassofirmen geben die hier einen €uro verdienen möchten.
Würde mir die RA gebühren (erst mal) sparen und hier direkt beim Gericht wg der Mahnbescheide nachfragen.
gruß
thehellion
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