Mahnbescheid Widerspruch?

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
was solls
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 10x hilfreich)
Mahnbescheid Widerspruch?

Hallo,
habe heute einen Mahnbescheid erhalten, als Hauptforderung werden Zinsrückstände/Verzugszinsen gem. Zinsrückstände/Verzugsz. vom 14.06.2010 bis 01.09.10 angegeben in Höhe von ca. 120 Euro plus Kosten wie nebenstehend in Höhe von 53 € Gebühr Auslagen etc. gefordert.

Folgendes, Ende Mai habe ich mir was aus dem Internetbestellt, in Höhe von ca. 23 €. Den Betrag habe ich aus irgendwelchen Gründen zu spät gezahlt, --- aber gezahlt und zwar auf das Konto wo ich die Sache bestellt habe. Zeitgleich mit der Überweisung / Tag später habe ich schon ein Schreiben vom Inkasso bekommen, danach vom Rechtsanwalt, alles ignoriert, da ich bezahlt hatte.

Nun wie geschrieben flatterte mir der Mahnbescheid im Haus, aber mit den obigen Forderungen, was mir auffällt, ist das die Hauptforderung ca. 120 Euro sind, aber gesetzt den Fall müsste doch die Hauptforderung die ca. 23€ sein, die ich bestellt habe und bereits gezahlt habe.

Es werden keine Inkasso und Rechtsanwalt gebühren angegeben.

Was soll ich Unternehmen Widerspruch?

Gruß
was solls




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11 Antworten
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#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ich denke mal, dass Sie eine (höhere) Forderung nicht sofort beglichen haben und es in der Folge zu einem Rechtsstreit gekommen ist.
Sie sagen, die Forderung sei ausgeglichen.
Es bleibt dann aber ggf. noch der Verzugsschaden, bestehend aus Kosten und Zinsen.
Wenn Sie den seinerzeit nicht beglichen haben, sind Sie weiter in der Schuld des Gläubigers, und der ist durchaus berechtigt, diese Kosten bei Ihnen - auch gerichtlich - beizutreiben.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
was solls
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Ich denke mal, dass Sie eine (höhere) Forderung nicht sofort beglichen


Die Forderung war ca. 23€

quote:
Es bleibt dann aber ggf. noch der Verzugsschaden, bestehend aus Kosten und Zinsen.
Wenn Sie den seinerzeit nicht beglichen haben


Das Inkassoschreiben kam 1 Tag nach der begleichung!

Und wie schon geschrieben, werden auf dem Mahnbescheid als Hauptforderung Zinsen und Verzugszinsen angemeldet. Bei einer Summe von 23€ wären das enorme Zinssätze.

Widerspruch?



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#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
vorausgesetzt

quote:
Zinsrückstände/Verzugszinsen gem. Zinsrückstände/Verzugsz. vom 14.06.2010 bis 01.09.10 angegeben in Höhe von ca. 120 Euro


und

quote:
ca. 23 €., --- aber gezahlt


stimmen

würde ich auf jeden Fall kompletten Widerspruch einlegen.
Da klagt keiner !

Da du auf die Mahnungen nicht reagiert hast wird hier wohl darauf spekuliert das der Mahnbescheid auch unbeachtet bleibt!

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#4
 Von 
was solls
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi,

ja die 23€, das war der Rechnungsbetrag, und wurde bezahlt!
Danach kamen die Inkasso schreiben.Aber das Inkasso Unternehmen beruft sich darauf, das der Auftrag vor der Zahlung gegeben wurde. Und nun?.

Aber wie schon geschrieben, werde ich wohl was auch richtig ist Widerspruch einlegen.

Gruß

was solls

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#5
 Von 
guest-12309.09.2010 17:33:20
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
was solls
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Da nutzt es auch nichts, nach Eingang des Inkassoschreibens schnell noch zu bezahlen und dann zu behaupten, dass dieses Schreiben erst am nächsten Tag kam.


Na! Inkasso Mitglied !

Aber das ist ja mal wieder typisch "D......" immer zuerst negativ...
Klar kam das Schreiben am nächsten Tag!

Gruß

was solls

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.09.2010 17:33:20
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ob am Tag davor, am Tag selbst oder am Tag danach ist für die Sache völlig unerheblich, denn der Verzug war in jedem Fall bereits eingetreten.
Und damit ist das Einfordern des entstandenen Verzugsschadens durchaus legitim.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@was solls
Die Gegenseite spekuliert auf Unkenntnis _ Lass Dich nicht verulken !
Fristgemäs kompletter Widerspruch des Mahnbescheids und zwar begründungslos !
Was sonst ?
Den Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen

quote:
Und damit ist das Einfordern des entstandenen Verzugsschadens durchaus legitim.

Legitim schon - aber auch durchsetzungsfähig ? ;)


-- Editiert am 09.09.2010 21:22

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@anephan

quote:
Ob am Tag davor, am Tag selbst oder am Tag danach ist für die Sache völlig unerheblich, denn der Verzug war in jedem Fall bereits eingetreten.
Und damit ist das Einfordern des entstandenen Verzugsschadens durchaus legitim.


Das trifft theoretisch zu.
Aber 120€ Verzugsschaden bei 23€ Hauptforderung und das nach
quote:
14.06.2010 bis 01.09.10

noch nicht mal 3 Monaten?

Bleib mal bitte realistisch.
DAS versucht keiner einzuklagen.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Aber 120€ Verzugsschaden bei 23€ Hauptforderung

Vermutlich versucht die Gegenseite dem TE die Inkasso und RA Gebühren auf die Backe zu drücken.


lg

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