Mahnbescheid Widerspruch und Vollstreckungsbescheid

13. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Nudel321
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Widerspruch und Vollstreckungsbescheid

Hallo Liebe Gemeinschaft,

ich habe einen Mahnbescheid erhalten, den ich für nicht gerechtfertigt hielt. Ich habe diesem vollumfänglich widersprochen und das ganze an das zuständige Gericht gefaxt. Fax ist vom 27.10. Eingang des Faxes am 28.10.

Leider habe ich vergessen den Bescheid zu unterschreiben. Das Gericht hat den MB also an mich zurück geschickt mit der Bitte um Unterschrift und neuer Zusendung. Das Problem ist jetzt nur, dass der Mahnbescheid des Gerichts mit dem Schreiben erst am 7.11. vom Gericht wieder versandt wurde, Zugang erfolgte bei mir am 9.11. gleichzeitig mit dem Vollstreckungsbescheid.

Ich habe jetzt gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt aber wie kann soetwas passieren. Der Rechtspfleger antwortete mir, dass man mich sofort informiert hätte...aber zwischen 28.10. und 9.11. liegen schon ein paar Tage...das ist für mich nicht sofort....

Habe ich jetzt Nachteile durch diese späte Rücksendung?

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126031 Beiträge, 40585x hilfreich)

Zitat (von Nudel321):
Das Gericht hat den MB also an mich zurück geschickt mit der Bitte um Unterschrift und neuer Zusendung.

Das ist schon mehr als nett.



Zitat (von Nudel321):
Ich habe jetzt gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt

Das Rechtsmittel des Widerspruch gibt es bei einem Vollstreckungsbescheid nicht.
Sofern die Frist nicht abgelaufen ist, sollte das noch korrigiert werden.



Zitat (von Nudel321):
Habe ich jetzt Nachteile durch diese späte Rücksendung?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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