Mahnbescheid Zalando / Pair Finance

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid Zalando / Pair Finance

Hallo , leider hatte ich Schulden bei zalando gemacht . Ratenzahlung war nicht möglich also ging es ab zum Inkasso . Da eine ratenvereinbarung gemacht von knapp 60€ pro Monat . War da leider schon aus gesundheitlichen Gründen in SGB2 Bezug . Schulden waren 560€ .
Hatte die Raten 4 mal gezahlt dann ging es nicht mehr , wurde dann auf 30€ gesetzt , 5 mal gezahlt und dann war auch das zu viel für mich . Habe dann immer 15€ gezahlt und ab da an auch Verwendungszweck nur HF geschrieben . Hatte das irgendwo gelesen . Das ganze ging 8 Monate gut . Dann kam von Pair Finance das ich höherer Raten zahlen soll . Ging aber nicht . Hatte den auch bestimmt 5 mal meinen Bescheid geschickt . Dann kam ne Mail ich soll 80€ zahlen damit die Ratenzahlung weiterlaufen kann . Sonst Mahnbescheid . 3 Tage später war das Ding schon im Briefkasten . Habe komplett widersprochen ( ich war sehr hektisch und hatte echt Angst ) habe alles ausgerechnet und bis zu den 560€ fehlten noch 120€ . Hab mir dann das Geld geliehen und 140€ bezahlt . Jetzt kam ne Mail ich soll den Widerspruch zurück nehmen sonst leiten sie ein Verfahren ein und holen sich einen Titel . Ich soll noch weitere 471€ bezahlen !!!! Tausende extra kosten was die da aufgelistet haben ! Kann doch nicht sein das ich das doppelte nochmal zahlen soll oder ? Ich habe dann mal nach dem Inkasso gesucht und es soll wohl selbst mit zu zalando gehören oder finanziert worden sein . Ist sowas überhaupt erlaubt ? Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll . Heute kam eine Mail ich kann 15€ weiter zahlen aber soll den Mahnbescheid zurück nehmen . Dann wären 01.07.2025 die restlichen Schulden getilgt . Kann mir jemand vielleicht da weiterhelfen ? Ich finde es arg hoch die 471. ursprünglich waren es wohl 721€ davon waren 560€ die Hauptforderung und jetzt sind es 1031€ ! Liebe Grüße

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ohne genaue Kostenaufstellung wird man dir nicht helfen können. Grob überschlagen kommen die Kosten aber hin. Da wären Inkassokosten, Einigungsgebühr, Kosten für den MB, erneute Einigungsgebühr,... Aber setze die Forderungsaufstellung hier mal ein.

Zitat (von Luis008):
Heute kam eine Mail ich kann 15€ weiter zahlen aber soll den Mahnbescheid zurück nehmen .

??? Du kannst keinen MB zurück nehmen sondern nur den Widerspruch dagegen. Das macht auch Sinn weil dann tituliert wird und falls du wiedermal nicht zahlen willst/kannst oder die Rate wegen sinnbefreitem Verrechnungswunsch zurückerstattet werden muss, kann direkt vollstreckt werden.

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#2
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , ja genau ich soll den Widerspruch zurück nehmen . Moment ich kopiere das mal .


Forderung aus Kaufvertrag
727,30 €
0,7 Einigungsgebühr analog § 13, § 31b RVG i.V.m. Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG 34,30 €

Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog Nr. 7002 VV RVG 6,86 €

0,7 Einigungsgebühr analog § 13, § 31b RVG i.V.m. Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG 34,30 €

Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog Nr. 7002 VV RVG 6,86 €

0,7 Einigungsgebühr analog § 13, § 31b RVG i.V.m. Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG 34,30 €

Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog Nr. 7002 VV RVG 6,28 €

Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 3305 VV RVG 49,00 €

Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog Nr. 7002 VV RVG 9,80 €

Bankrücklastkosten 8,00 €
Bankrücklastkosten 8,00 €

Gerichtskosten gerichtliches
Mahnverfahren 36,00 €

Zahlung an Pair -58,21 €
Rücklastschrift 58,21 €
Zahlung an Pair -58,21 €
Zahlung an Pair -58,21 €
Rücklastschrift 58,21 €
Zahlung an Pair -30,00 €
Zahlung an Pair -30,28 €
Zahlung an Pair -30,28 €
Zahlung an Pair -30,28 €
Zahlung an Pair -10,00 €
Zahlung an Pair -10,00 €
Zahlung an Pair -10,00 €
Zahlung an Pair -10,00 €
Saldenminderung -34,30 €
Zahlung an Pair -10,00 €
Zahlung an Pair -13,85 €
Storno -40,58 €
Zahlung an Pair -13,85 €
Zahlung an Pair -13,85 €
Zahlung an Pair -13,85 €
Zahlung an Pair -13,85 €
Zahlung an Pair -13,85 €
Zahlung an Pair -15,00 €
Zahlung an Pair -15,00 €
Zahlung an Pair -120,00 €
Zu zahlender Gesamtbetrag 423,97 €

Auch Postgebühren ?! Hier ist nie ein einziger Brief gekommen ! Alles über email Verkehr . Auch Einigung war nur 1 mal und nicht 3 mal und wenn ich jetzt den 15€ zustimme soll ich wieder eine extra Gebühr bezahlen . Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Forderung aus dem Kaufvertrag waren aber nur 559,95€ . Ich weiß auch nicht wie die da auf 727€ kommen .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Auch Einigung war nur 1 mal und nicht 3 mal

Also ich sehe hier zwei Einigugungen, vielleicht auch drei.
Du hast Dich zunächst auf eine Rate von 60 EUR geeinigt, danach auf eine Rate von 30 EUR und am Ende eine Rate von 15 EUR (könnte eine konkludente Einigung gewesen sein).

Wenn die Reduzierung auf 15 EUR aber als eine Einigung abgerechnet wird, dann ist sie auch eine verbindliche Einigung. Dann ist nichts mehr mit "zahl bitte mehr". Der Mahnbescheid wäre dann nicht berechtigt (davon dass die 15-EUR-Raten ausfallen habe ich nichts gelesen).

Was man aber auf jeden Fall klären sollte ist, warum die Höhe der Hauptforderung eigentlich falsch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)


,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie hatten sich bereits für mehrere Ratenzahlungen entschieden. Eine Zahlung konnten wir bisher nicht bzw. nicht fristgerecht feststellen. Daher ist die Ratenzahlungsvereinbarung geplatzt.

Eine erneute Ratenzahlung ist nur nach Anzahlung in Höhe von 80,00 € möglich. Nach Überweisung der Anzahlung übersenden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg, so dass eine erneute Ratenzahlung geprüft werden kann.

Die Anzahlung in Höhe von 80,00 € überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:


Das kam per Mail am 27.02 und ich hab ja immer Geld gezahlt . Was ich konnte hab ich geschickt . Und warum die Hauptforderung 727€ ist weiß ich nicht , ich bekomme da keine Antwort drauf ! Hatte das auch schon so ist gefragt aber nichts . Die HF war 559,95€ . Auch auf die Fragen warum angeblich keine Zahlungen eingegangen sind . Die haben es ja selbst schwarz auf weiß . Und ich habe auch nur einmal diese Vereinbarung abgeschlossen . Die anderen Beträge von 30,28 oder 13,84 und 15€ hab ich selbst ohne Abwicklung einer Einigung überwiesen .

Wie soll ich jetzt vorgehen ? Die Hauptforderung ist ja in dem Sinne gezahlt aber ich soll ja nochmal fast das selbe an irgendwelchen Fantsiekosten bezahlen . Weiß nicht mehr weiter jetzt . Können die denn mein Konto pfänden ? Ich soll bis zum 18.03 den Widerspruch zurück nehmen sonst wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet . Ich kopier mal den Text dazu :


uns wurde vom Mahngericht mitgeteilt, dass Sie in der Forderungsangelegenheit von Liquandum Capital ( das ist ja auch wieder eine andere Firma oder ? Ich blicke da nicht mehr durch ) Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt haben.

Im nächsten Schritt werden wir einen Antrag auf Durchführung eines streitigen Verfahrens stellen. Um ein streitiges Verfahren zu verhindern, fordern wir Sie hiermit auf den Widerspruch zurückzunehmen. Sollte Ihrerseits keine Rücknahme erfolgen, wird die Sache vor Gericht verhandelt. Die dadurch entstehenden Kosten sind zusätzlich von Ihnen zu tragen.

Sie werden in den nächsten Tagen Post von uns erhalten. Für die Rücknahme des Widerspruchs haben wir dem Brief eine Rücknahmeerklärung beigefügt, die Sie bitte unterschrieben an das Gericht schicken. Nachdem Sie die Rücknahmeerklärung abgeschickt haben, wird das Verfahren mittels eines Bescheids abgeschlossen, den Sie in ca. 2 Wochen per Post vom Gericht zugestellt bekommen.

Dieser Schritt ist mit keinerlei Kosten für Sie verbunden und es sind keine weiteren Handlungen Ihrerseits erforderlich. Anschließend überweisen Sie bitte den offenen Gesamtbetrag in Höhe von 423,97 € bis spätestens zum 25.03.2023 auf unser Konto:


Idee ? Bin echt grad verzweifelt . Ein Verfahren kann ich mir auch garnicht leisten .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Alle Kosten sind soweit iO.

Du hast 3 Möglichkeiten
1. Aussitzen, nicht mehr reagieren bis evtl eine Klageschrift erfolgt. Dann hierauf reagieren, ggf dann RA beauftragen, Ausgang der Klage offen. (Meines Erachtens ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage sehr gering)

2. Vergleich anbieten und dann schauen wie reagiert wird.

3. Widerspruch zurück nehmen und Ratenzahlung wieder aufnehmen.

Im Übrigen wird das Monieren der HF sinnlos sein, da du Zahlungen geleistet hast und das auch noch zur Verrechnung mit der HF. Hast du seinerzeit ein Schuldanerkenntnis unterschrieben? Wenn ja ist der Einwand völlig sinnbefreit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , nein ich habe nichts unterschrieben . Ich habe jetzt auch nochmal nach einer Auflistung für die HF gefragt . Schauen ob diesmal was kommt . Da sind ja auch über 160€ zuviel drauf . Also über 400€ für Inkasso kosten finde ich einfach zu hoch ! Einen Vergleich , was soll ich da denn anbieten ? Das könnte ich auch nur auf Raten zahlen und dann wird das ja wieder teurer . 80€ wollen die nochmal als Anzahlung bis sie es prüfen .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Also über 400€ für Inkasso kosten finde ich einfach zu hoch

Bei deiner Zahlungsmoral musst du dich über Kosten nicht wundern. Außerdem sind es nicht nur Inkassokosten. Niemand hat dich gezwungen 3x Ratenzahlungen zu vereinbaren/Vereinbarungen eigenmächtig zu ändern.
Zitat (von Luis008):
ch habe jetzt auch nochmal nach einer Auflistung für die HF gefragt

Man fragt nicht. Man verlangt eine Aufstellung/Rechnungskopien. Wann ist dir der "Fehler" denn erstmalig aufgefallen und warum wurde das bisher nicht reklamiert?

Zitat (von Luis008):
Einen Vergleich , was soll ich da denn anbieten ?

Das kommt auf deine finanzielle Situation an. Wenn du ALG 2 bzw Bürgergeld empfängst würde ich den Bescheid übersenden und einen Vergleich über 100 Euro in 2 Raten anbieten. Gleichzeitig mitteilen, dass weder die Höhe der HF + Kosten anerkannt noch der WI zurückgekommen wird. Das Ganze per Post (macht schon mal einen anderen Eindruck wie deine Mails, wenn die geschrieben sind wie hier). Ende offen, kann trotzdem sein, dass geklagt wird.


Zitat (von Luis008):
80€ wollen die nochmal als Anzahlung bis sie es prüfen .

Merkste was? Die wollen und fordern und du bittest.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , das ist mir ehrlich gesagt jetzt erst aufgefallen . Ich dachte in diesen 727€ sind Inkasso kosten drin . Diese Auflistung kam ja jetzt erst per Mail . Ich habe das öfters geändert bzw. kleinere Raten gezahlt da ich es aus finanzieller Seite nicht mehr stemmen konnte .
Da kam noch eine Mail das die Zahlungen nicht auf die HF angerechnet worden sind sondern auf die anderen Kosten . Ich kopiere das mal :

Aufgrund der im BGB §367 geregelten Verrechenreihenfolge, wurde Ihre Zahlungen auch erst auf die Kosten und Zinsen verrechnet.

Es besteht weiterhin eine offene Restforderung i.Hv. 423,97 €.

??? Hab ich auch was falsch gemacht bei den Überweisungen oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich den Widerspruch zurück nehme und die Rate 15€ zahle , kommt es zu keinem Gerichtsverfahren ? Und die pfänden dann auch nicht einfach mein Konto ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Stand bei jeder deiner Überweisung "Nur Verrechnung mit der Hauptforderung" dabei? Wenn es dabei stand, müssen sie das entweder so verrechnen oder zurücküberweisen.

Aktuell kann noch niemand pfänden, die haben keinen Titel. Den versuchen sie sich gerade über den Mahnbescheid zu holen.

Pack deine Unterlagen und geh damit zu einer Schuldnerberatung. Viele haben Notfallsprechstunden für akute Fälle. Du kommst hier allein nicht weiter. Du hast Panik und es macht den Eindruck, als würdest du noch 100 Jahre zahlen, nur damit niemand irgendwas pfändet (was aktuell noch gar nicht geht).
Und bis dahin: nichts unterschreiben! Nimmst du den Widerspruch vom Mahnbescheid zurück, haben sie nämlich ihren Titel.
Sofern du Bürgergeld beziehst, können sie dir im Grunde eh nichts. Das wäre auf einem Pfändungsschutzkonto abgesichert. Also nicht so viel Angst haben, denn mit dieser Angst verdienen die Inkassobuden ihr Geld.

-- Editiert von User am 16. März 2023 23:06

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
??? Hab ich auch was falsch gemacht bei den Überweisungen oder ?

Kommt drauf an, hast halt bis jetzt nur Inkasso gezahlt.

Zitat (von Luis008):
Wenn ich den Widerspruch zurück nehme und die Rate 15€ zahle , kommt es zu keinem Gerichtsverfahren ?

Nö, wieso auch? der Titel wäre dann vorhanden und die können vollstrecken.

Zitat (von Luis008):
Und die pfänden dann auch nicht einfach mein Konto ?

Kann man nicht vorhersehen, sagen werden die es dir vor Widerspruchs Rücknahme nicht ^^

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , also ich hab jetzt mal geschaut , bei den ersten 6 Überweisungen stand das nicht im Verwendungszweck . Die restlichen Überweisungen waren mit dem Verwendungszweck nur für Hauptforderung . Also fehlt dann ja quasi das Geld oder ? Und was wäre wenn ich dann einfach jeden Monat die 15€ überweise und den Widerspruch nicht zurück nehme ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja in der Tat wirklich so das ich bei den ersten Überweisungen nicht nur HF reingeschrieben hab ! Also fehlen noch 295,74€ bis sie tatsächlich beglichen wäre :( dann muss ich ja den Widerspruch zurück nehmen . Meine Schulden muss ich ja bezahlen . Ex Inkasso Mitarbeiter schrieb was von einem Vergleich anbieten . Würde das dann auch Sinn machen ? Wenn ich quasi 150€ anbieten würde in 3 Raten a 50€ . Aufgrund meiner wirtschaftlichen momentanen Lage ? Und den Widerspruch aber NICHT zurück nehme ? Lg

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Wenn ich quasi 150€ anbieten würde in 3 Raten a 50€ . Aufgrund meiner wirtschaftlichen momentanen Lage

Ich würde weniger anbieten, da dein 1. Angebot meist nicht angenommen wird.

Nochmal was die Zukunft bringt, ob geklagt wird, auf was man sich einigt,... weiß niemand.

Was ist denn deine Angst bei einer Pfändung? Als Sozialgeldempfänger bist du eh unter der Pfändungsgrenze.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , danke . Dann biete ich 100€ und das in 2 Raten . Die erste Rate würde ich am 01.04 zahlen . Und dann muss ich noch mit reinschreiben das ich den Widerspruch nicht zurück nehme richtig ? Mein Kumpel meinte das sie bei ihm auch mal gepfändet haben und da waren 300€ auf dem Konto .
Ich biete das jetzt erstmal so an . Schauen was sie sagen , eine Antwort würde ich doch sicher bekommen oder ? Nicht das sie es dann doch vors Gericht tragen . Alles Mist . Kann ich das so in etwa formulieren ?

Wertes Inkasso ,

wie Ihnen bekannt ist , beziehe ich momentan SGB2 ( der Bescheid liegt Ihnen vor ) . Ich kann Ihnen eine Vergleichssumme von 100€ anbieten , die ich in 2 Raten zahlen würde . Am 01.04.2023 50€ und dann am 01.05.2023 .
Den Widerspruch nehme ich nicht zurück . Ich bitte Sie , wohlwollend darüber nachzudenken und mir zeitnah Bescheid zu geben , dass ich die Zahlungen dann pünktlich heranlassen kann .
Mit freundlichen Grüßen

Kann man das so schreiben ? Sorry ich bin in sowas überhaupt nicht gut und auch echt dankbar für jede Antwort hier :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Schreiben kann man es sicher, die Frage wird eben nur sein, ob sie es dann akzeptieren, wird man dann sehen.

Wobei ich nicht verstehe, wie du dann jetzt Raten von 50 Euro aufbringen kannst wenn vorher maximal nur 15 Euro möglich waren, ist für mich unlogisch, aber musst du wissen.

Zitat (von Luis008):
Mein Kumpel meinte das sie bei ihm auch mal gepfändet haben und da waren 300€ auf dem Konto .


Natürlich kann theoretisch alles gepfändet werden, das geht aber nur, wenn kein Pfändungsschutzkonto vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , das leihe ich mir von meinem Vater . Er hatte mir auch die 120€ für die Schlussrate ( falsch gedacht ) gegeben . Wie soll ich denn sonst vorhergehen ? Wenn ich garnicht reagiere dann kommt es bestimmt zum Gerichts Termin oder nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Wie soll ich denn sonst vorhergehen ?

Verbindlichkeiten begleichen, wie ist dem Gläubiger egal.

Zitat (von Luis008):
Wenn ich garnicht reagiere dann kommt es bestimmt zum Gerichts Termin oder nicht ?

eventuell, eventuell nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Wertes Inkasso ,

wie Ihnen bekannt ist , beziehe ich momentan SGB2 ( der Bescheid liegt Ihnen vor ) . Ich kann Ihnen eine Vergleichssumme von 100€ anbieten , die ich in 2 Raten zahlen würde . Am 01.04.2023 50€ und dann am 01.05.2023 .
Den Widerspruch nehme ich nicht zurück . Ich bitte Sie , wohlwollend darüber nachzudenken und mir zeitnah Bescheid zu geben , dass ich die Zahlungen dann pünktlich heranlassen kann .
Mit freundlichen Grüßen


Würde ich nicht so machen.

Ich würde schreiben

"Sehr geehrte ...

mit Ihrer Kostenaufstellung und der HF bin ich nicht einverstanden. Daher werde ich den Widerspruch nicht zurück nehmen.

Des Weiteren werde ich ab sofort nach Rücksprache mit einer Schuldnerberatung die Zahlungen einstellen, da ich nur ALG II erhalte. Den Bescheid habe ich Ihnen per E-Mail bereits gesandt. Dies wird sich wahrscheinlich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation auch nicht mehr ändern.

Ein naher Familienangehöriger ist bereit mir 100,00 € zu leihen um die Angelegenheit endgültig zu beenden. Diesen Betrag biete ich Ihnen hiermit als Vergleich an.

Ich erwarte Ihre Rückmeldung und verbleibe
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an Ex Inkasso Mitarbeiter . Dann werde ich das so schreiben . Sobald eine Nachricht kommt , melde ich mich dann hier . Und nochmal danke an all die Leute , die mir geantwortet haben :)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Sind denn bereits einmal alle relevanten Unterlagen nach RDG §11a angefordert worden?

Liquandum Capital, der neue Gläubiger, sitzt im selben Gebäude wie Pair Finance und beide Gesellschaften werden durch den selben Geschäftsführer vertreten.

Ich bezweifele ernsthaft, dass die Inkassokosten rechtens sind.
Stichwort "Konzerninkasso".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , ah ok . Nee sowas hab ich nicht angefordert . Was ist das denn ? . Aber es besteht ja noch wirklich eine Hauptforderung , ich habe ja nicht bei allen Überweisungen „Verwendungszweck nur HF" geschrieben . Ich muss ja meine Schulden bezahlen . Die haben ja sie knapp 300€ mit dem Inkasso kosten und sonstigen Gebühren jetzt verrechnet .

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1079 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Ist sowas überhaupt erlaubt ?


Es ist auch nicht erlaubt, Ware zu bestellen, wenn man schon im Vorhinein weiß, dass man sie nicht bezahlen kann - das ist Betrug, strafbar gem. § 263 StGB. Du hattest Glück, dass du nicht auch noch angezeigt wurdest.


-- Editiert von User am 18. März 2023 08:17

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

An Nana71 , kennst du die Hintergründe ? Ganz schön frech sowas hier in den Raum zu werfen und mir Betrug zu unterstellen ! Ich habe hier nach Antworten auf mein Problem gesucht !

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1079 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
An Nana71 , kennst du die Hintergründe ? Ganz schön frech sowas hier in den Raum zu werfen und mir Betrug zu unterstellen !


Aus deinem Eingangstext kann man leider nichts anderes schließen, als dass du in dem Wissen bestellt hast, nicht bezahlen zu können:

Zitat (von Luis008):
Hallo , leider hatte ich Schulden bei zalando gemacht . Ratenzahlung war nicht möglich also ging es ab zum Inkasso .


Aber du kannst mir ja gerne erklären, was ich daran missverstanden habe?

Zitat (von Luis008):
Ich habe hier nach Antworten auf mein Problem gesucht !


Und die hast du bekommen.

-- Editiert von User am 18. März 2023 09:24

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Ganz schön frech sowas hier in den Raum zu werfen und mir Betrug zu unterstellen !

Schulden machen & einem berechtigten Mahnbescheid zu widersprechen halte ich ebenfalls für Betrug.

Zitat (von Luis008):
Ich habe hier nach Antworten auf mein Problem gesucht !

Bezahlen

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Natürlich war es von der TE nicht sonderlich klug zu bestellen ohne bezahlen zu können. H4 Empfänger wird man auch nicht von jetzt auf gleich. Angezeigt wurde offenbar nichts insofern kann man sich diese Unterstellung schenken.

Zitat (von Pascalll2):
Schulden machen & einem berechtigten Mahnbescheid zu widersprechen halte ich ebenfalls für Betrug.

Ob der MB berechtigt ist oder nicht darf bezweifelt werden. Der WI in kompletter Höhe war nicht sonderlich intelligent, aber nun ist das Kind im Brunnen.

Ich bleibe dabei, biete einen Vergleich an und bei der Reaktion einfach wieder melden.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , Ex Inkasso Mitarbeiter . Also das ist die Antwort auf das Vergleichsangebot . Ich habe auch keine Aufstellung oder Antwort bekommen wieso die Hauptforderung höher als 559,95 € ist .

auch nach erneuter Prüfung und Rücksprache mit unserem Auftraggeber kommen wir zu keiner anderen Bewertung des Sachverhalts.

Im nächsten Schritt werden wir, einen Antrag auf Durchführung eines streitigen Verfahrens stellen. Hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen Post vom Streitgericht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Einwände keine Änderung der Sachlage bewirken werden. Unsere Ausführungen sind somit abschließend.

Weitere Korrespondenz zu diesem Sachverhalt bleibt unbeantwortet.

Die Ratenzahlungsvereinbarung ist somit hinfällig.

Also die wollen auch garnicht weiter auf diese Sache mit der HF eingehen ? Hab ich das richtig verstanden ? Lg

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Also die wollen auch garnicht weiter auf diese Sache mit der HF eingehen ? Hab ich das richtig verstanden ?

Richtig.

Man sollte daher zusehen, dass man die Hauptforderung schnellstens bezahlt bekommt, wenn nur in Raten, dann halt in Raten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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