Mahnbescheid!!??

4. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Flamehl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid!!??

Guten Tag,
ich habe einen Mahnbescheid über die nicht unerhebliche Summe von 32.000 Euro erhalten.
Fakt ist, dass ich weder mit der Forderung, noch mit dem angeblich abgeschlossenen Werkvertrag/Werklieferungsvertrag, noch mit dem Antragsteller etwas anfangen kann.
Ich soll jedoch der Antragsgegner sein.
Es muß sich um eine Verwechslung handeln! Kann es denn so etwas geben???
Ich werde auf jeden Fall dem Anspruch insgesamt widersprechen.
Meine Frage ist nun:
1. ob eine Verwechslung seitens der Antragstellerrechtsanwälte möglich ist.
2. ob so etwas überhaupt geschehen darf! (Datenschutz)
3. ich ein Schreiben einfordern kann, dass die Anschuldigung für haltlos und ggfs. für mich als abgeschlossen erklärt.
(Welches mich nach dem Widerspruch sogesehen am Laufenden hält)
4. ich meine entstandenen Kosten (Telefon, Porto etc.) geschweige denn meine verlorenen Nerven/Arbeitsausfall in Rechnung stellen kann?
5. ich einen Anwalt nehmen sollte?

Über eine Antwort bin ich sehr dankbar!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tomalac
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 46x hilfreich)

Zu 1. Klar, falls du einen der häufigeren Namen (Meir, Müller Schulze,...) hast und dir wirklich keiner schuld bewusst bist, ist das nicht unwahrscheinlich. Ein solche Summe vergisst man ja nicht einfach.
2. Wieso nicht. Die Adresse gibt's beim Einwohnermeldeamt
3. Du meinst sowas wie eine Unterlassungsklage? Da frag einen RA.
4. Ich schätze mal nicht. Das ist wohl allgemeines Lebensrisiko.
5. Bei der Summe ist ein Besuch beim RA sicher nicht verkehrt. Wichtig ist wirklich, innerhalb der 14 Tage den Widerspuch einzulegen.

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#2
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn der Antragsteller die Sache weiterverfolgen will, geht das Ganze sowieso vors Landgericht, dann muss in jedem Fall auch von dir ein RA beauftragt werden, dich dort zu vertreten.
Natürlich können im Falle des Obsiegens auch deine Kosten gegen den Unterlegenen festgesetzt werden, dazu zählen natürlich die Anwaltskosten, aber auch deine eigenen Auslagen, sofern sie nachweisbar sein sollten. Für verlorene Nerven gibts aber leider nix!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anwaelte-thomas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,

selbstverständlich kann es passieren, dass im Mahnverfahren Personen verwechselt werden, gerade wenn man einen relativ häufigen Namen hat.

Bei der Summe von 32.000 EUR sollten Sie allerdings unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen, da das Mahnverfahren an strenge Fristen gebunden ist, die unbedingt einzuhalten sind. Das Gericht prüft namlich nicht, ob dem Antragsteller der Anspruch gegen Sie tatsächlich zusteht. Wenn Sie nun Widerspruch einlegen, dann muß die Gegenseite den Antrag begründen. Spätestens dann müssen Sie das Behauptete bestreiten. Wenn sie nicht widersprechen ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid.
Ich hoffe, daß ich Ihnen ein wenig helfen konnte.

MfG

-----------------
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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
coollogo
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
auf jeden Fall SOFORT einen Anwalt konsultieren!

Keine Angst, die Kosten müssen von der Gegenseite in vollem Umfang ersetzt werden,
sofern die Forderung absolut unberechtigt ist.

Sie sind dann so zu stellen,
als hätten Sie den falschen Mahnbescheid
nicht erhalten.
Ihr Anwalt wird Sie bezüglich
Schadensersatz und Schmerzensgeld beraten.

Gruß

-----------------
"* Die größte Gefahr im Leben ist,
dass man zu vorsichtig wird *
Alfred Adler"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flamehl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe!
Kurioserweise habe ich einen ziemlich seltenen Namen! Bisher dachte ich einzigartig.
Nach einem ziemlich miesen Wochenende konnte ich den Anwalt des Antragstellers am Montag telefonisch erreichen.
Bei meinem Geburtsdatum fing er dann an zu stutzen und fragte, ob ich denn nicht der Geschäftsführer der Firma xy sei!
Ich habe ihm nun schriftlich den Sachverhalt geschildert und eine Kopie meines Personalausweises mitgeschickt um die Verwechslung aufzudecken.
Sollte ich dennoch einen Anwalt in Anspruch nehmen?
Ich bin einfach nur froh, wenn der Film vorbei ist!

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#6
 Von 
alex1073
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 8x hilfreich)

Das hängt davon ab, wie gut du dich mit Behörden bzw Formularen von denen auskennst.
Wenn du beim Widerspruch nichts falsch machen willst, dann investiere lieber das Geld für den Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Was gibts bei einem Widerspruchsformular schon falsch zu machen? Ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" sowie die Unterschrift untendrunter setzen, das wars!
Begründet werden muss der Widerspruch ja zunächst einmal überhaupt nicht.

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