Hallo liebe Mitglieder,
Vorneweg: Ich finde es wirklich cool, dass sich die Leute hier Zeit nehmen um hilflosen Leute wie mir zu helfen.
Ich habe hier im Forum schon ähnliche Präzedenzfälle gesehen, möchte aber nochmal sicher gehen, dass ich richtig verfahre, da ja doch immer alles sehr detailabhängig ist.
Fall:
Bahn-Strafe nicht gezahlt. Ohne Mahnung direkt Inkasso-Schreiben von Infocscore inklusive doppelter Forderung erhalten. (120 statt 60 euro)
Meine Reaktion:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss mit bedauern feststellen, dass Ihr Schreiben (Sxxxxxxx) mich verzögert, nur über Umwege durch den Briefkasten meines gleichnamigen Nachbarn erreicht hat.
Aufgrund der Tatsache, dass ich die von Ihnen aufgeführten Mahnauslagen der DB Vertrieb GMBH, möglicherweise aus selbigen Grunde, vom 08.10 nicht erhalten habe, werde ich unter keinen Umständen, für die von Ihnen geforderten Inkassokosten aufkommen.
Die von Ihnen geforderte Hauptforderung aus dem Berförderungsvertrag von Eur 60,00 inklusive Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR und die Verzugszinsen, aufgerundet auf EUR 1,00, wurden bereits an die Deutsche Bahn Vertrieb GmbH mit einem Gesamtbetrag von 66,00 EUR bezahlt. Bitte überprüfen Sie die Einzahlung des Betrages nochmal mit der DB Vertrieb GmbH. Kundennummer 4xxxxxx.
Außerdem, widerspreche ich der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, bis zum 24.11.2017
(1.) mir nach § 34 BDSG
eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) umgehende Löschung sämtlicher in Ihren Datenbeständen gespeicherten Daten über meine Person und um schriftliche Bestätigung dieser Löschung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen.
______________________________________________
Den Erhalt der E-Mail haben sie bestätigt. Daraufhin haben sie mich nur noch 1-2 mal belästigt.
Dann habe ich 1 Jahr nichts gehört. Vor zwei Wochen kam ein Brief der erneut die Inkassogebühren gefordert hat und mir mit einer gerichtlichen Abhandlung gedroht hat.
Diese Woche habe ich nun von der Rechtsanwaltsgesellschaft RA-Haas einen Brief bekommen bei dem zu den Inkassogebühren nochmal 40 Euro Anwaltskosten hinzugekommen sind. Außerdem drohen sie mir am Ende der Woche bereits einen Mahnbescheid beim Gericht zu beantragen, welcher mit zusätzlichen Kosten von 86€ verbunden wäre. Sie vertreten dabei angeblich die DB Vertrieb GmbH
Wie sollte ich nun verfahren? Langsam entwickelt sich das ganze zu ner reinen Prinzipen-Frage. Die 100€ ist es der andauernde Stress eigentlich nicht wert, aber es ärgert mich, dass sie die Ahnungslosigkeit der Menschen so ausnutzen wollen. (zumal ich mit einem 11€ Ticket gefahren bin, das eine S-Bahn-Haltestelle zu kurz ausgefallen ist)
Mahnbescheid auf Inkassokosten
18. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2018 | 17:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid auf Inkassokosten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. November 2018 | 18:36
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Diese Woche habe ich nun von der Rechtsanwaltsgesellschaft RA-Haas einen Brief bekommen bei dem zu den Inkassogebühren nochmal 40 Euro Anwaltskosten hinzugekommen sind.
Die Kostendopplung ist bereits ganz grundsätzlich nicht erlaubt.
Ich würde vorläufig gar nicht reagieren. Sofern ein Mahnbescheid kommt, würde ich diesem widersprechen.
#2
Antwort vom 18. November 2018 | 18:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Und wenn ich diesem widerspreche habe ich keine weiteren Folgen zu fürchten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. November 2018 | 20:49
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ich denke nicht, dass die sich mit so0 etwas wirklich in einen Prozess trauen.
Und jetzt?
Schon
268.091
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
29 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
9 Antworten
-
15 Antworten
-
10 Antworten
Top Inkasso Themen
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten