Mahnbescheid bekommen

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
welli73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid bekommen

Hallo,
ich habe einen Mahnbescheid bekommen. Es geht um einen Kauf mit Finazierung einer Küche.Ich hatte einen Kaufvertrag unterschrieben mit einer Summe X +Kreditabzahlung.
Nach drei Wochen und Liefertermin Absprache bekam ich einen neuen Kaufvertrag mit einer höhreren Kaufsumme den ich zurück gefaxt habe mit Unterschrift.
Nun fiel mir auf das sich die Summe erhöht hatte und die Finanzierung nicht gereicht hätte, darauf hin habe ich den Vertrag gekündigt mit dem Hinweis es sei ein Verbundgeschäft gewesen und die Erhöhung des Kaufpreises sei so nicht richtig.
Nun will die Firma 25% der Kaufsumme von mir haben.Meine Frage ist dies so rechtens?
Vielen Dank für eure Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie wurde die Erhöhung des Kaufpreises damals begründet? Wann wurde die Unterschrift des zweiten Kaufvertrages zurückgeschickt? Wann hast du die Kündigung zurückgeschickt und wie? (Nachweisbar? Einschreiben?).
Um wieviel war das erhöht? Wieso gab es überhaupt den neuen Kaufvertrag? War etwas nicht lieferbar o.ä.?

Wurde schon irgendetwas vom Händler geliefert?

Da ist doch gewiss noch etwss gelaufen, es kamen Mahnungen oder ähnliches. Dass die direkt ohne irgendeine Ankündigung zum Mahnbescheid greifen, ist etwas merkwürdig.

Die meisten Händler räumen in ihren AGB ein Sonderkündigungsrecht bzw. Widerrufsrecht ein für den Fall einer Preiserhöhung. Insofern würde ich die Vertragdetails durchsuchen, sowie noch mal hier den Zeitablauf und die Aufmachung dieses "2. Vertragsangebots" darlegen. Wenn die Preiserhöhung nicht angekündigt war und dir untergeschoben wurde, sowie sich das beweisen lässt, sehe ich gute Chancen. Ansonsten gilt hier wohl: Verträge sind zu erfüllen.

Achja: Was steht alles auf dem Mahnbesscheid an Posten?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.06.2013 16:30

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#2
 Von 
welli73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe den Kaufvertrag peer Fax gekündigt, was mir auch vom Verkäufer bestätigt wurde peer Brief.

Dann kamen Mahnungen vom Verkäufer denen ich widersprochen habe, weil ich 25% der Kaufsumme zahlen soll obwohl die Küche noch gar nicht lieferbar war.

Das zweite Vertragangebot kam nach dem Aufmaß Termin zu Stande das dann 300€ mehr war.

Meine Frage ist nun auch, das ganze war mit einer festen Anzahlung und Kreditvertrag verbunden und diese Summe passt ja nun nicht mehr, deshalb meine Kündigung mit Bezug auf §358 BGB .
Die Bank hat die Finanzierung storniert was ich auch schriftlich habe.

Auf dem Mahnbescheid stehen die Forderung inkl.Verfahrenskosten und Zinsen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du schreibst, dir ist erst später aufgefallen, dass der Preis höher war. Was genau heisst das? Die zweite Unterschrift hast du geleistet, weil...? Wurde dir gesagt, dass es teurer wird?

Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Lies dir mal in deinem Kaufvertrag das Kleingedruckte auf der Rückseite genau durch. Beim Möbelkauf ist es üblich und auch erlaubt, dass bei Stornierung eines Auftrags eine Entschädigung von 25% des Warenwertes zu zahlen ist.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Beim Möbelkauf ist es üblich und auch erlaubt, dass bei Stornierung eines Auftrags eine Entschädigung von 25% des Warenwertes zu zahlen ist.

So etwas wie eine untergeschobene und vorab nicht vereinbarte Preiserhöhung (sofern sie denn eine solche war) berechtigt aber zur Kündigug aus außerordentlichem Grund und den Gegenüber gerade nciht zum Schadensersatz in irgendeiner Form.
Der Teufel liegt hier im Detail. Wenn man sich wehren will, sollte man ggf. einen Anwalt aufsuchen, der sich die ganzen Vertragsdetails und die Angebote einmal genauer anschaut.

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#6
 Von 
welli73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der zweite Kaufvertrag wurde mir peer Fax zugesendet mit der Antwort es hat sich was an den Maßen geändert.
Hab halt zuerst nicht genau geschaut.Okay meine Schuld.
In den AGB steht drin was von 25% wenn die Küche im Auslieferungslager steht, aber Liefertermin war damals erst in 8 Wochen vereinbahrt vom Verkäufer.Ansonsten werden 10% fällig.
Kann mir jemand was zur der Finanzierung sagen, weil die stimmte ja nun nicht mehr?
Oder erstmal widersprechen dem Mahnbescheid und dann zum Anwalt gehen?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dem Mahnbescheid musst du innerhalb von zwei Wochen widersprechen, sonst ist der rechtskräftig. Ob du in so kurzer Zeit einen Anwalt findest, der das auch komplett anschauen kann und noch rechtzeitig reagieren kann, keine Ahnung.
Da du hier nicht wirklich die angefragten Details lieferst, kann man dir auch nicht vorab irgendetwas sinnvolles raten, außer halt zu einem Anwalt zu gehen und wenn es keinen gibt, der das diese Woche noch in einer Beratungsstunde anschauen kann, würde ich auch widersprechen, ja. Musst halt schauen, bis wann der Widerspruch raus muss um zu gelten.

Ein drittes mal frage ich definitiv nicht nach dem Zeitablauf...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.06.2013 20:15

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#8
 Von 
welli73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der erste Kaufvertrag war im Okt 2012.

Aufmaßtermin war im Nov 2012. Dann kam der zweite Vertrag wegen Änderung der Aufmaße mit Erhöhung der Kaufsumme um 300€ am 15.Nov 2012.

Liefertermin der Küche damals März 2013 vom Verkäufer so geschrieben.

Meine Stornierung/Kündigung war zum 23.11.2012 peer Fax was mir vom Händler am 2.12. bestätigt wurde mit der Forderung, 25% von der Kaufsumme zu zahlen.

Daraufhin mein Widerspruch der Forderung meinerseits.Daraufhin zwei Mahnungen im April den ich widersprochen habe peer Fax mit Sendebestätigung mit Inhalt.

Und heute ist halt der Mahnbescheid gekommen.
Sowweit der zeitliche Ablauf.

Werden noch mehr Infos benötigt?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die gute Nachricht wäre, dass ein großer Schaden kaum feststellbar wäre, da der Händler ggf. noch nicht losgelegt hat.
Davon abgesehen ist der Knackpunkt wohl die Frage, ob man wirklich nachweisen kann, dass du überrumpelt warst und nicht vernünftig über die Preiserhöhung aufgeklärt wurdest.

quote:
In den AGB steht drin was von 25% wenn die Küche im Auslieferungslager steht, aber Liefertermin war damals erst in 8 Wochen vereinbahrt vom Verkäufer.Ansonsten werden 10% fällig.

Alleine wegen dieser Passage dürfte ein Widerspruch bereits Sinn machen. Denn nach 8 Tagen war die Küche definitiv noch nicht im Auslieferungslager. Insofern dürfte maximal 10% wohl fällig werden.

Also ab zum Anwalt würde ich sagen. Möglichst in den nöchsten Tagen, denn 2 Wochen nach Mahnbescheid muss spätestens der Widerspruch oder teilwiderspruch raus.
Beim Anwalt alle Unterlagen samt AGB mitnehmen und gezielt auf diese Passage hinweisen.

Was besseres fällt mir nicht ein.

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#10
 Von 
welli73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Meinung. So in etwa hab ich mir auch gedacht, werd dann mal den Weg zum Anwalt nehmen.

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