Mahnbescheid bezahlen

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468008-86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnbescheid bezahlen

Guten Abend ich habe heute vom Amtsgericht einen Mahnbescheid erhalten. Der Bescheid an sich ist auch gerechtfertigt und ich möchte nun bezahlen. Jetzt habe ich aber mehrere Fragen.

1. Es steht geschrieben das das Gericht die Zahlung nicht entgegennehmen kann. Die Zahlung sei an den Antragsteller zu Leisten, aber es ist nirgendwo eine Bankverbindung vom Antragsteller zu finden ganz zu schweigen von einem Verwendungszweck.
Nur ein Prozessbevollmächtigter ist aufgeführt. Der hat zwar eine Bankverbindung aber auch keinen Verwendungszweck. An wen überweise ich also nun?

2. Es sind mehrere Ansprüche:
I. Hauptforderung
I.1 Lieferung
I.2 Schadensersatz Mahnkosten

II Verfahrenskosten
II.1 Gerichtskosten
II.2 Rechtsanwaltskosten

III Nebenforderung
Inkassokosten

IV Zinsen
1. Zinsen vom Antragsteller von... bis...

Gesamtsumme

2. Hinzu kommen laufende Zinsen zu Hauptforderung I.1
Zinsen von 5,000% über dem jeweils gültigem Basiszinssatz aus ...€ ab dem ...

3. Hinzu kommen laufende Zinsen zu Nebenforderung III
Zinsen von 5,000% über dem jeweils gültigem Basiszinssatz aus ...€ ab dem ...

So was muss ich nun bezahlen? es steht ja einmal eine Gesamtsumme auch Dick gedruckt, aber darunter kommen ja noch diese beiden Sätze mit den zinsen zu punkt I.1 und III. Muss ich jetzt den Taschenrechner rausholen? Wenn ja bis zu welchem tag? morgen wenn ich den Betrag überweise oder wie?

Ich blicke da einfach nicht durch und bräuchte deswegen mal bitte Rat.

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von fb468008-86):
An wen überweise ich also nun?

An den Prozessbevollmächtigten.

Und als Verwendungszweck nimmt man das Aktenzeichen.



Zitat (von fb468008-86):
Muss ich jetzt den Taschenrechner rausholen? Wenn ja bis zu welchem tag? morgen wenn ich den Betrag überweise oder wie?

Ich würde die Zinsen bis Dienstag ausrechnen, dann müsste das Geld beim Gläubger sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
So was muss ich nun bezahlen?

Ergänzend zu Harrys Ausführung:
Wie hoch ist die Hauptforderung? Wie hoch sind die Mahngebühren? Die Mahnungen kamen bei dir an?
Was wird an Inkasso- und Anwaltskosten erhoben?
Wusste der Gläubiger von deinen Zahlungsproblemen, bevor er das Inkasso hinzu gezogen hatte?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb468008-86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Erstmal danke für Eure Hilfe.
Ein Aktenzeichen finde ich nicht nur ein Geschäftszeichen. Um die Höhe der kosten geht es mir nicht. Es ist keine Summe die mich arm macht.
Ja die Mahnungen sind angekommen ich bin Schuld das sehe ich ein und möchte dem ganzen jetzt einfach nur ein Ende setzen.
Ich finde nur der Mahnbescheid ist sehr unübersichtlich und schwer zu verstehen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von fb468008-86):
Ein Aktenzeichen finde ich nicht nur ein Geschäftszeichen.

Dann sollte das Geschäftszeichen ausreichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Nicht vergessen, nach der Bezahlung im Mahnbescheid das Kreuz bei "Ich widerspreche komplett" machen und den MB an das Amtsgericht zurücksenden. Man kann dazu schreiben, dass alles bezahlt ist.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb468008-86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke ich für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Um die Höhe der kosten geht es mir nicht

Deine Entscheidung. Wenn du Geld zu verschenken hast...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Deine Entscheidung. Wenn du Geld zu verschenken hast...


Hallo , ich bin neu hier und suche auch nach Hilfe in so einer Sache. Bei mir handelt es sich um Coeo . Kann man denn dem Mahnbescheid komplett widersprechen und dann einfach die Hauptforderung an Klarna zahlen ? Oder ist es dann dafür zu spät ? Ich hatte schon eine Frage dazu gestellt und hoffe immer noch auf mehr antworten , da ich mich mit diesem Thema null auskenne . Lg

1x Hilfreiche Antwort

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