Mahnbescheid bezahlt trotzdem VB

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gazi2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid bezahlt trotzdem VB

A erhält einen Mahnbescheid (mit Datum 23.06., Zustellung 26.06.) kann diesen aber zu dem Zeitpunkt nicht zahlen. Er ruft beim Gläubiger an und bekommt dort die Auskunft, dass eine Ratenzahlung erst vereinbart werden kann, sobald ein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde, dieser könne aber erst 4 Wochen nach dem Mahnbescheid beantragt werden.

A zahlt dann 5 Wochen nach Erhalt des Mahnbescheids (am 30.07.) die gesamte im Mahnbescheid angegebene Summe.
4 Wochen später (heute) erhält er nun aber einen Vollstreckungsbescheid mit Datum von vorgestern, in dem die Summe sich dann wegen gestiegener Rechtsanwaltskosten noch einmal um 70 Euro erhöht hat.
Muss A diese 70 Euro zusätzlich zahlen?
Sollte A Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vom Zeitablauf her war also der Antrag auf VB nach dem Eingang der Zahlung (genau draufgucken, das steht ganz oben)? Und es war aus damaliger Sicht alles bezahlt, auch die Zinsen? Dann würde ich gegen den VB Einspruch einlegen. Der Gläubiger ist selbst Schuld, wenn er dem Anwalt nicht Bescheid gibt, dass das Geld eingegangen ist.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Gazi2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde am 30.07. die gesamte im Mahnbescheid angegebene Summe (inklusive Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren, Inkassokosten) überwiesen. Demnach dürfte die Summe spätestens am 02.08. beim Prozessbevollmächtigten eingegangen sein.

Auf dem Vollstreckungsbescheid steht "Vollstreckungsbescheid vom 19.08.2019".
Kann es sein, dass der VB bereits am 30.07. durch den Prozessbevollmächtigten beantragt wurde aber vom Gericht erst am 19.08.2019 bearbeitet wurde?

Macht es Sinn, beim Gericht einmal nachzufragen, wie man sich am besten verhalten solle?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann es sein, dass der VB bereits am 30.07. durch den Prozessbevollmächtigten beantragt wurde aber vom Gericht erst am 19.08.2019 bearbeitet wurde?

Das kann sein, ja. Deswegen habe ich gefragt. Aber der Gläubiger hatte trotzdem ja zweieinhalb Wochen Zeit, das nochmal abzubrechen.

Ich würde Einspruch einlegen und dann abwarten, wie der Anwalt reagiert.

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