Hallo miteinander,
mein Bruder hat mir vorhin mitgeteilt, dass in seiner Wohnung ein Mahnbescheid
des Amtsgerichts Mayen für mich gekommen sein. Der Antragssteller ist FKH OHG, gesetzlich vertreten durch PHG.
Folgende Ansprüche werden gestellt:
I. Hauptforderung: Kontokorrentabrechnung gem. Rechnung vom 13.12.13 - 65,10€
II. Verfahrenskosten: 1. Gerichtskosen: 45€. 2. Rechtsanwaltskosten: 9€. - 86€
III. Nebenforderungen: 1. Mahnkosten: 9€. 2. Inkassokosten: 70,20€. - 79,20€
IV. Zinsen: Vom Antragssteller ausgerechnete Zinsen (13.12.14 - 11.05.20) - 54,85€
Summe: - 285,20€
Die Forderung ist seit dem 20.03.2014 an den Antragssteller abgetreten worden.
Früherer Gläubiger: Atlas in 1033 Chesaux-sur-Lausanne Schweiz.
Ich habe nun einige Fragen und hoffe, dass Ihr mir dabei helfen könnt.
Ich wohne nun schon seit 3 Jahren nicht mehr in der gleichen Wohnung wie mein Bruder und kann dies auch anhand von Meldebescheinigungen nachweisen. In der Zeit, in der ich dort gewohnt habe, kam mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit niemals ein Zahlungsbescheid oder ähnliches und auch nach meinem Auszug ist nach Aussage meines Bruders nichts derartiges gekommen.
Ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, etwas bei Atlas bestellt zu haben. Meine Vermutung ist die, dass mein Vater dies auf meinem Namen für sich bestellt hatte. Mein Vater hatte ein Alkohol- und Schuldenproblem, aus diesem Grund sind meine Familie und ich auch 2013 umgezogen. Seit dem Auszug hatte ich auch keinerlei Kontakt mehr zu meinem Vater. 2018 habe ich dann erfahren, dass er gestorben ist. Kurz nach seinem Tod habe ich dann kurz seine Wohnung aufgesucht und dort stapelte sich die Post und jede Menge, zum Teil ungeöffnete Pakete, so wie man sich einen Messiehaushalt aus dem TV kennt.
Was kann ich nun tun? Ich bin ich ehrlicherweise auch nicht bereit Geld für etwas zu zahlen, was ich nie bekommen bzw. in Anspruch genommen habe. Da ich vorher noch nie einen Mahnbescheid oder ähnliches bekommen habe, habe ich jetzt aber Angst vor Pfändungen oder Schulden und währe daher auch bereit, die Hauptforderung zu bezahlen, aber mehr dann auch wirklich nicht.
Würde das Zahlen der Hauptforderung ausreichen?
Welches Vorgehen würdet Ihr mir nun empfehlen?
Ich danke Euch vorab schon einmal für eure Hinweise!
Mahnbescheid des Amtsgerichts Mayen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Forderung ist aus 2013 und somit verjährt. Ich würde dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Auf die Frist achten!
Ich würde hier zudem zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des Wuchers. Das sind über 15% Zinsen. Das ist für mich eindeutig Wucher.
Sicherheitshalber noch eine wichtige Frage: Habt ihr das Erbe ausgeschlagen damals?
Nicht dass dies etwas ändert an der Verjährung, aber man sollte sicher gehen.
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ZitatDie Forderung ist aus 2013 und somit verjährt. :
Echt jetzt. Wie kommst Du darauf?
Berry
Der gesetztl. Verzugszins wäre 5 %.ZitatDas sind über 15% Zinsen. :
Berry
Außerdem würde ich noch eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug hinzufügen.
Durch die Benennung der Hauptforderung als Kontokorrentabrechnung wird suggeriert, dass es sich um einen Bankvorgang handelt, bei dem die 10 jährige Hemmung der Verjährung ins Spiel kommen könnte.
Google hierzu auch mal fkh und provea.
Zitat:ZitatDie Forderung ist aus 2013 und somit verjährt. :
Echt jetzt. Wie kommst Du darauf?
BerryDer gesetztl. Verzugszins wäre 5 %.ZitatDas sind über 15% Zinsen. :
Berry
steht doch im Eingangsposting --> I. Hauptforderung: Kontokorrentabrechnung gem. Rechnung vom 13.12.13 - 65,10€
ZitatDie Forderung ist aus 2013 und somit verjährt. Ich würde dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Auf die Frist achten! :
Vielen Dank für deine Antwort! Das heißt also, ich muss der Forderung mit dem Formular vom Amtsgericht einfach widersprechen und das ganze Thema ist damit beendet?
ZitatIch würde hier zudem zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des Wuchers. Das sind über 15% Zinsen. Das ist für mich eindeutig Wucher. :
Sicherheitshalber noch eine wichtige Frage: Habt ihr das Erbe ausgeschlagen damals?
Nicht dass dies etwas ändert an der Verjährung, aber man sollte sicher gehen.
Das Erbe haben wir aufgrund der Schuldenlast meines Vaters ausgeschlagen. Was würde eine Strafanzeige bei der Polizei bedeuten bzw. was würde das ganze bringen!
ZitatAußerdem würde ich noch eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug hinzufügen. :
Durch die Benennung der Hauptforderung als Kontokorrentabrechnung wird suggeriert, dass es sich um einen Bankvorgang handelt, bei dem die 10 jährige Hemmung der Verjährung ins Spiel kommen könnte.
Google hierzu auch mal fkh und provea.
Auch vielen Dank an dich!
Zitat:
Vielen Dank für deine Antwort! Das heißt also, ich muss der Forderung mit dem Formular vom Amtsgericht einfach widersprechen und das ganze Thema ist damit beendet?
Kompletter Widerspruch per Einschreiben an das Amtsgericht und dann ein kurzes Schreiben an das Inkasso um die Verjährung geltend zu machen.
Beispiel:
Sehr geehrtes Inkasso,
diese Forderung ist bereits verjährt.
Aus diesem Grunde erhebe ich die Einrede der Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass Sie die Forderung nicht weiter verfolgen und keine
weiteren Ansprüche hieraus mehr gegen mich ableiten.
Für den Eingang der Bestätigung habe ich mir den _____________ (zwei Wochen ab heute) notiert.
MFG
Du
Zitat:Echt jetzt. Wie kommst Du darauf?
Die zehn Jahre Hemmung gibt es nur bei Verbraucherdarlehen und die fangen erst bei 200€ an oder? Also wenn sich da nichts geändert hat, seit ich das letzte Mal geschaut hatte ;-)
Zitat:
Vielen Dank für deine Antwort! Das heißt also, ich muss der Forderung mit dem Formular vom Amtsgericht einfach widersprechen und das ganze Thema ist damit beendet?
Auf jeden Fall widersprechen, ja. Normalerweise kommen dann Meckerbriefe, die du aber ignorieren kannst. Du kannst dem etwas vorbeugen, wenn du denen besagtes Schreiben schickst. Ob die das interessiert, wirst du sehen. Lass dich nicht verarschen und unterschreibe denen nichts.
Zitat:Was würde eine Strafanzeige bei der Polizei bedeuten bzw. was würde das ganze bringen!
In erster Linie bekommen die dann mit, dass du es ernst meinst. Das ist ein relativ übler Verein, die reizen alles maximal aus. Wenn man sich aber richtig wehrt, sind sie ganz klein mit Hut. Vor allem aber ist eines wichtig: Die standen schon vor einem Strafgericht und sind relativ harmlos davon gekommen. Wenn die nun so weitermachen wie bisher, sind die bestimmt irgendwann wirklich mal "fällig".
Zitat:Zitat:
Vielen Dank für deine Antwort! Das heißt also, ich muss der Forderung mit dem Formular vom Amtsgericht einfach widersprechen und das ganze Thema ist damit beendet?
Kompletter Widerspruch per Einschreiben an das Amtsgericht und dann ein kurzes Schreiben an das Inkasso um die Verjährung geltend zu machen.
Beispiel:
Sehr geehrtes Inkasso,
diese Forderung ist bereits verjährt.
Aus diesem Grunde erhebe ich die Einrede der Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass Sie die Forderung nicht weiter verfolgen und keine
weiteren Ansprüche hieraus mehr gegen mich ableiten.
Für den Eingang der Bestätigung habe ich mir den _____________ (zwei Wochen ab heute) notiert.
MFG
Du
Super! Ich hätte wirklich nicht gewusst, wie ich so ein Schreiben formulieren sollte. Danke dafür!
Zitat:Zitat:Echt jetzt. Wie kommst Du darauf?
Die zehn Jahre Hemmung gibt es nur bei Verbraucherdarlehen und die fangen erst bei 200€ an oder? Also wenn sich da nichts geändert hat, seit ich das letzte Mal geschaut hatte ;-)
Zitat:
Vielen Dank für deine Antwort! Das heißt also, ich muss der Forderung mit dem Formular vom Amtsgericht einfach widersprechen und das ganze Thema ist damit beendet?
Auf jeden Fall widersprechen, ja. Normalerweise kommen dann Meckerbriefe, die du aber ignorieren kannst. Du kannst dem etwas vorbeugen, wenn du denen besagtes Schreiben schickst. Ob die das interessiert, wirst du sehen. Lass dich nicht verarschen und unterschreibe denen nichts.
Zitat:Was würde eine Strafanzeige bei der Polizei bedeuten bzw. was würde das ganze bringen!
In erster Linie bekommen die dann mit, dass du es ernst meinst. Das ist ein relativ übler Verein, die reizen alles maximal aus. Wenn man sich aber richtig wehrt, sind sie ganz klein mit Hut. Vor allem aber ist eines wichtig: Die standen schon vor einem Strafgericht und sind relativ harmlos davon gekommen. Wenn die nun so weitermachen wie bisher, sind die bestimmt irgendwann wirklich mal "fällig".
Hab jetzt einmal etwas nachgeschaut und das scheint ja tatsächlich ein übler Verein zu sein. Hab mich jetzt dann dadurch auch dazu entschlossen, eine Anzeige erstatten zu lassen. Meine Frage diesbezüglich wäre vorab noch, wie läuft das ganze genau mit einer Anzeige ab? Ich musste bislang noch nie eine Anzeige erstatten. Als Grund für meine Anzeige gebe ich dann an, dass mir trotz Verjährung ein Mahnbescheid zugesandt wurde und dazu noch mit horrenden Zinsen?
Vielen dank vorab für Eure Hilfe!
Du gehst zur Polizei und sagst, dass du Anzeige erstatten willst. Du schilderst erst mal die Sache, dass da also ein Mahnbescheid ankam, mit dem du nichts anzufangen weißt.
Dann schilderst du den Grund der Anzeige. Dass du einen Wucher drin vermutest weil die Zinsen ein Vielfaches der momentan erlaubten etwas über 4% sind (5% über dem derzeit negativen Basiszins). Weil du gelesen hast, dass auch der BGH gesagt hat, dass ein Vielfaches durchaus Wucher sein kann.
Zitat:trotz Verjährung ein Mahnbescheid zugesandt wurde
Das weglassen. Das ist keine Straftat. Auch verjährte Forderungen darf man erst mal fordern.
Ein anderes Detail ist wichtig. Dieser "Atlas Verlag" sind solche merkwürdigen Drückerkolonnen, die Sammelmünzen und anderen Schrott herausgeben. Das sind ältere ganz üble Abofallen, die früher oft mit Preisausschreibungen und anderem Quatsch einhergingen oder die man am Telefon angedreht bekam.
Der Knackpunkt ist, dass die im Mahnbescheid das als "Kontokorrentabrechnung" angeben. Das ist aber gar keine Bank und du hast da definitiv noch nie ein Bankkonto besessen. Das mit der Kontokorrentabrechnung ist also eine Lüge. Du vermutest, dass sie das machen, um die Verjährung auszuhebeln. Denn Bei Dispo-Krediten u.ä. gibt es eine Sonderregel, wonach die Verjährung bei Verzug 10 Jahre gehemmt sein könnte. Bei diesen Sammelmünzen oder was auch immer das gewesen sein soll, gibt es diese 10 Jahre Verzögerung nicht.
Sie haben also im Mahnbescheid gelogen, um zu verschleiern, was das in Wirklichkeit für eine Forderung ist und das wiederum mit dem Ziel, dass du dir unsicher bist oder gar bei einem Anwalt eine falsche Auskunft kriegst. Denn wenn du damit beim Anwalttelefon anrufst und das vorliest, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Anwalt dir rät, das zu bezahlen, weil er sagt, dass Dispo-Kredite u.ä. vielleicht wirklich noch nicht verjährt sind.
Mal abgesehen davon, dass du mit der Firma nichts anzufangen weißt und vermutest, dass das Alt-Schulden deines verstorbenen Vaters sind (Wichtig: Du hast das Erbe abgelehnt), die sie nun dir anhängen wollen. Sprich: Dass die so tun, als sei es ein von dir abgeschlossener Vertrag. Auch das deutet auf Betrug hin.
Ich würde auch den verdacht äußern, dass sie absichtlich die veraltete Adresse deines Bruders verwenden, damit du das nicht rechtzeitig mitbekommst und Probleme bekommst, dem zu widersprechen.
Und nochmal zur Klarstellung: Trotzdem unbedingt widersprechen beim Gericht. Die Anzeige nur zusätzlich.
-- Editiert von mepeisen am 20.05.2020 14:11
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