Mahnbescheid durch H&M komme ich da raus?

10. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb407739-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnbescheid durch H&M komme ich da raus?

Moin, kurz zu meiner Geschichte. Ich habe bei H&M im Oktober 2014 Ware bestellt, leider habe ich vergessen Sie sofort zu bezahlen, jedoch weiss ich auch nicht ob eine oder mehrere Mahnungen zu mir kamen. Dann bekam ich Post vom Inkasso wo ich krätig zahlen sollte, ich informierte mich im Web und bezhalte die Hauptforderung plus Zinsen plus Mahngebühren sofort und setzte ein Schreiben auf : Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen, da die Hauptforderung + Zinsen + Mahngebühr an H&M längst überwisen wurde und es somit keine offenen Zahlungen mehr gibt - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon. Soweit alles gut darauf hin kam wieder ein Schreiben vom Inkassodienst was sich mittlerweile einen Rechtsanwalt hinzugezogen hat. (Rainer Haas & Kollegen). Wo drin stand das bei nicht bezhalen ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt wird. Was dann natürlich letzten Samstag folgte. Der Mahnbescheid! Ich stelle noch einmal schnell die Kosten zusammen:

Kauf bei H&M 10.08.14 über 55,75€
Mahnauslage für Mahngebür 8,00€
Inkassokosten aus Inkassoauftrag: 54,00€
Rechtsanwaltsgebühr: 37,80€
Und dann noch ein paar kleiner Dinge wie Zinsen usw.
Was mir eben noch einmal aufgefallen ist das die Kosten beim Einkauf bei H&M auf dem letzten Schreiben uvom Inkasse und auf dem Mahnbescheid unterschiedlich sind. Einmal die 55,75€ und auf dem Mahnbescheid steht 53,96€.
Mittlerweile beläuft sich alles auf 168,12€.
Mir kommt das alles echt Spanisch vor.
Ich hoffe ihr könnt mir das weiterhelfen, ansonsten muss ich es wohl zahlen oder es wirklich drauf ankommen lassen.
Wenn ihr weitere Infos braucht einfach schreiben, ich versuche mein bestes!
Danke. Dustin.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Soweit alles gut darauf hin kam wieder ein Schreiben vom Inkassodienst was sich mittlerweile einen Rechtsanwalt hinzugezogen hat

Kostendopplung durch Inkasso und Anwalt in der gleichen Angelegenheit ist natürlich Blödsinn.

quote:
Mir kommt das alles echt Spanisch vor.

Mir auch, denn nach deiner Aussage hast du ja zumindest die Hauptforderung bereits komplett bezahlt. Der Mahnbescheid ergibt so also erst mal absolut keinen Sinn.

Ich würde nochmal die Überweisung an H&M kontrollieren. Wenn alles richtig ist und das Geld nicht zurückkam, würde ich dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und das Formular per Einschreiben ans Mahngericht zurück.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
fb407739-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Es ist komplett an H&M gegangen. Wird sogar bei denen nochmal aufgelistet. ( Direktzahlung o. Geldfluss, Verr. Saldo 64,03€.
Ich werde eventuell morgen nochmal einen Anwalt kontaktieren.
Vielleicht kann er mir da ja genaueres sagen.
Habe gelesen das sie die Inkassokosten nicht einfordern können vor Gericht?
Wenn ich den Mahnbescheid wiederrufe, was kommt dann auf mich zu?
Danke im voraus.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Klage kommt, da die Hauptforderung bereits bezahlt wurde.
Der Anwalt wurde erst danach beauftragt. Diese Kosten sind dann so nicht durchsetzbar.

Man muss sich die Vorgehensweise bei dem Inkasso und RA Haas so vorstellen:
Alles geschieht voll automatisch. Da guckt kein Mensch auf den Forderungsverlauf. Es wird wohl im Vertrag zwischen H&M irgendwo stehen, dass RA Haas bei fehlender vollständiger Zahlung einen Mahnbescheid beantragt. H&M bezahlt die Kosten dafür höchstwahrscheinlich.

Nach dem Widerspruch sendet RA Haas einen Drohbrief und verlangt vom Schuldner, den Widerspruch zurückzuziehen. Erst wenn der Schuldner - wie empfohlen - darauf nicht reagiert, guckt ein richtiger Mensch auf die Angelegenheit. Dieser wird feststellen, dass die Hauptforderung vor Einschaltung von RA Haas bezahlt wurde. Da wird man keinen Prozess riskieren.
In jedem Fall würde das Gericht die Kostendopplung nicht zulassen.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
ich informierte mich im Web und bezhalte die Hauptforderung plus Zinsen plus Mahngebühren sofort

Zahlung erfolgte aber nicht ans Inkasso sondern an H&M ?

Wieviel an mahngebühr hast Du zusätzlich überwiesen ?

quote:
Kauf bei H&M 10.08.14 über 55,75€
Mahnauslage für Mahngebür 8,00€
Inkassokosten aus Inkassoauftrag: 54,00€
Rechtsanwaltsgebühr: 37,80€
Und dann noch ein paar kleiner Dinge wie Zinsen usw.
Was mir eben noch einmal aufgefallen ist das die Kosten beim Einkauf bei H&M auf dem letzten Schreiben uvom Inkasse und auf dem Mahnbescheid unterschiedlich sind. Einmal die 55,75€ und auf dem Mahnbescheid steht 53,96€.


Die von Dir getätigte Zahlung ist nicht verrechnet worden
Hatte die Kontonummer gestimmt ?


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Direktzahlung o. Geldfluss, Verr. Saldo 64,03€.


d.h. EUR 8,28 wurden wohl als Mahngebühren gezahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb407739-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja ich glaube so um den dreh. Habe es so bezahlt wie es damals aufgelistet war was Mahngebühren zinsen usw. angingen.
Also soll ich den Mahnbescheid am besten einfach Wiederrufen?
Wenn dann noch etwas kommt sofort Anwalt einschalten?
Mfg.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Wenn dann noch etwas kommt sofort Anwalt einschalten?


Nein, erst wenn eine Klagebegründung eintrudelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

So würde ich reagieren : Widerspruch komplett und begründungslos

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 11.02.2015 20:43

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb407739-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also so wie ich das hier verstehe Wiederrufe ich den Mahnbescheid einfach und warte ab?
Womit kann ich denn dann genau rechnen was mir als nächstes ins Haus flattert?
Wird es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen?
Ich danke euch erstmal!

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 2 ankreuzen ( ich widerspreche dem Anspruch komplett ) und ab ans Mahngericht

Eine Klage expl wg außergeichtlicher Inkassogebühren halte ich für extrem wenig wahrscheinlich

Als nächstes wird Dich die gegenseite erfahrensgemäs bitten den Widespruch zurückzunehmen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es wird noch ein Brief vom Mahngericht eintrudeln, wonach die Angelegenheit vom Mahngericht ans Streitgericht übermittelt wird.
Das muss aber nichts heißen!

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#12
 Von 
Panakota
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo fb407739-7, würdest du bitte berichten wie die Sache ausgegangen ist? Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Panakota):
würdest du bitte berichten wie die Sache ausgegangen ist?

Wenn du ein ähnliches Problem hast, eröffne doch bitte selbst einen neuen Beitrag, erkläre, was bei dir Sache ist.
Das *Leichenfleddern* ist fast immer total unergiebig.
Egal, ob nach 2 oder 4 Jahren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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