Mahnbescheid erhalten vom Amtsgericht

11. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Wie geht man mit dem gerichtlichen Mahnbescheid eines Inkassounternehmens um, wenn man die Hauptforderung bereits beim Gläubiger (hier Weight Watchers) beglichen hat? Welche Kosten sind berechtigt, bzw. unberechtigt?

 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid erhalten vom Amtsgericht

Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, da ich einmal Ihren Rat bräuchte.
Es geht sich um eine nicht bezahlte Rechnung.

Folgendes ist der Hintergrund:

Weight Watchers versuchte im Juli 2021 22,95€ abzubuchen, Konto war nicht ausreichend gedeckt.

Sie haben wohl dann eine Mahnung geschickt, die habe ich aber erst später wahrgenommen, als ich dann eine E-Mail vom Inkasso Unternehmen im Postfach hatte.

Die erste Mail kam am 25.10.2021 mit einer Forderung, insgesamt 63,11€ an Liquida zu bezahlen.

Am 08.11.2021 habe ich die Hauptforderung an Weight Watchers direkt entrichtet, samt Rückführungsgebühr, insgesamt 25,95€.
Am 11.11.2021 kam dann wieder eine Mahnung von Liquida, den Betrag zu begleichen, ich hatte aber die Hauptforderung beglichen.

Jetzt, am 09.03.2022 kam ein gerichtlicher Mahnbescheid mit einer Forderung von fast 150€
Die Kosten setzen sich so zusammen:

- Haupforderung: 22,95
- Gerichtskosten: 36€
- Vergütung Inkassodienstleistung: 45,30€
- Mahnkosten: 7,50€
- Inkassokosten: 32,40€
- Zinsen: 0,56€ und 0,01€

Ich wollte erst einfach bezahlen, da ich nicht noch mehr Ärger möchte, den ich mir unnötigerweise schon selbst eingebrockt habe, aber wie gehe ich denn mit der bereits überwiesenen Hauptforderung um? Zurückfordern oder Einspruch erheben?

Danke und beste Grüße :smile:

-- Editiert von Sentinel93 am 11.03.2022 13:42

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Als erstes würde ich gegen Inkasso und Rechtsanwalt Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges / des Prozessbetruges erstatten.

Dem Mahnbescheid würde ich dann komplett widersprechen und die Kopie der Bestätigung der Strafanzeige beilegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal herzlichen Dank für ihre Antwort :smile:

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes würde ich gegen Inkasso und Rechtsanwalt Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges / des Prozessbetruges erstatten.


Oha, damit hätte ich jetzt nicht gerechnet, dass ich wegen Betrugsverdacht Strafanzeige stellen sollte.

Woran lässt sich denn in meinem fall der Betrugsverdacht bzw. der Prozessbetrugsverdacht festmachen?
Ich bin damit leider etwas überfordert, daher würde ich das gerne nachvollziehen können :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Sentinel93):
Woran lässt sich denn in meinem fall der Betrugsverdacht bzw. der Prozessbetrugsverdacht festmachen?

Daran, dass man am 09.03.2022 einen Betrag fordert, der bereits am 08.11.2021 beglichen wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ah okay, alles klar, das leuchtet natürlich ein.
Ich hatte mich schonmal im Netz erkundigt und da wurde eigentlich immer geschrieben, dass man Inkassobüros ignorieren sollte und die Hauptforderung an den Gläubigen selbst und nicht dem Inkassobüro bezahlt.
So habe ich es ja letzten Endes auch gemacht.
Hauptforderung + Rückführungsgebühr zusäzlich beglichen.

Dann weiß ich ja, was ich zu tun habe, nochmals danke :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Sentinel93):
dass man Inkassobüros ignorieren sollte und die Hauptforderung an den Gläubigen selbst und nicht dem Inkassobüro bezahlt.

Eine Strategie die auch hier oft empfohlen wird ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2584 Beiträge, 752x hilfreich)

Zitat (von Sentinel93):
So habe ich es ja letzten Endes auch gemacht.
Hauptforderung + Rückführungsgebühr zusäzlich beglichen.

Woher weißt du, dass deine Zahlung mit der offenen Gebühr verrechnet wurde und nicht mit einem Folgemonat? Hast du das geprüft, also ob alle Folgemonate korrekt abgebucht worden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe gerade mal geschaut.
Der Betrag für den Monat Juli 2021 wurde am 28.07.2021 versucht abzubuchen und am 29.07.2021 wieder gutgeschrieben.
Alle darauffolgenden Monate bis zur Kündigung (August 2021-Oktober 2021) wurde ordnungsgemäß gen Ende des Monats abgebucht, ohne Probleme.

Edit: Hatte im Oktober sofort gekündigt, nachdem ich das Inkasso-Schreiben drin hatte, im November gab es keinen Einzug mehr, hatte mich vertan.

-- Editiert von Sentinel93 am 12.03.2022 00:29

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, die letzte Antwort war verwirrend.
Nein es wurde nix verrechnet, bis zur Kündigung wurde normal abgebucht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2567 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von Sentinel93):
insgesamt 63,11€ an Liquida zu bezahlen.

Am 08.11.2021 habe ich die Hauptforderung an Weight Watchers direkt entrichtet

Ich bin sicherlich kein Fachmann für Inkasso, aber wurde überhaupt an den richtigen gezahlt? Hat man nicht eventuell eine Forderung gegenüber WW aber immer noch die volle Verbindlichkeit gegenüber L...?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Ich bin sicherlich kein Fachmann für Inkasso, aber wurde überhaupt an den richtigen gezahlt?

Da hätte der Gläubiger bzw. das Inkasso über den Übergang der Forderung rechtskonform mindestens informieren bzw. nachweisen müssen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Was ich bisher im Internet so gelesen habe, wird dringend davon abgeraten, Inkassounternehmen direkt zu bezahlen, sondern den fälligen Betrag samt Rückführungsgebühr inklusive eventuelle Mahnkosten + Zinsen an den Gläubigen direkt zu überweisen.

Das habe ich getan, noch bevor eine erneute Mahnung des Inkasso Unternehmens kam.

Was mich darüber hinaus noch verwundert:
Es kam keine Briefpost vom Inkassounternehmen - lediglich E-Mails - eine davon landete sogar im Spam-Ordner.
Gehen solche Schreiben mittlerweile nicht mehr per Briefpost raus?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Sentinel93):
Gehen solche Schreiben mittlerweile nicht mehr per Briefpost raus?

Nö, die sparen auch überall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hätte der Gläubiger bzw. das Inkasso über den Übergang der Forderung rechtskonform mindestens informieren bzw. nachweisen müssen.


Wie sieht so ein Nachweis aus?
Liquida hat mir einen Inkassoauftrag übermittelt, indem lediglich stand, die Hauptforderung zuzüglich der weiteren Kosten einzutreiben. Habe gerade nochmal recherchiert: hätte ich an Liquida direkt bezahlen müssen, wenn diese eine Abtretungsurkunde gemäß §410 BGB beigefügt hätte?


-- Editiert von Sentinel93 am 14.03.2022 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin gestern nochmal stutzig geworden.
Ich habe daraufhin Weight Watchers kontaktiert, um die Kontodaten zu erfragen und diese abzugleichen, an welche ich im November die Hauptforderung überwiesen hatte (hätte ich schon früher machen können, ich weiß).
Als Antwort kam gerade eben, dass man keine Befugnis hätte, mir Auskunft über die Daten zu geben, da der Sachverhalt an das Inkassounternehmen übertragen worden ist.

Ändert sich jetzt etwas für mich? Widerspruch trotzdem in Ordnung? Wie hoch wären die Erfolgsaussichten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Sentinel93):
Als Antwort kam gerade eben, dass man keine Befugnis hätte, mir Auskunft über die Daten zu geben, da der Sachverhalt an das Inkassounternehmen übertragen worden ist.

Das ist Schwachsinn.
Die Antwort würde ich mir aber gut aufheben ...



Zitat (von Sentinel93):
Ändert sich jetzt etwas für mich?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Lieber Sentinel93!

Sie scheinen das Geschäftsmodell von Inkassounternehmen nicht verstanden zu haben.
Egal was ist, die fordern immer weiter. Das kann Ihnen aber völlig egal sein, da ein Inkassounternehmen keine Sonderrechte hat, um Sie per staatlichen Zwang zur Zahlung zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist Schwachsinn.
Die Antwort würde ich mir aber gut aufheben ...


Habe ich sowieso; War mir schleierhaft, warum man mir Auskunft verwehrt.
Habe dem Inkasso noch eine Mail bezüglich der Aushändigung der Abtretungsurkunde geschrieben, da lediglich ein Inkassoauftrag und keine Vollmacht vorliegt. Mal sehen, was da noch kommt...

Zitat (von vundaal76):
Lieber Sentinel93!

Sie scheinen das Geschäftsmodell von Inkassounternehmen nicht verstanden zu haben.
Egal was ist, die fordern immer weiter. Das kann Ihnen aber völlig egal sein, da ein Inkassounternehmen keine Sonderrechte hat, um Sie per staatlichen Zwang zur Zahlung zu bringen.


Lieber vuundaal76,

bis jetzt habe ich mich noch nicht Inkassounternehmen beschäftigen müssen, glücklicherweise :grins:
Dementsprechend sammle ich derzeit wertvolle Erfahrung im Umgang mit so etwas, die ganzen Posts haben mir schon sehr geholfen hier :smile:


Ich habe nun den Widerspruch an das Amtsgericht zurückgeschickt, sofern sich irgendwelche Neuigkeiten ergeben, seien es Mails o.ä., melde ich mich wieder! :smile:
Bis hierhin ein herzliches Dankeschön! :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sentinel93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt Neuigkeiten:

Nachdem ich ja seitens WW abgeschmettert worden bin, mit Verweis auf Kontaktaufnahme zu Liquida, bat ich Liquida um die Aushändigung der Abtretungsurkunde, hinsichtlich der Vollmacht zu diesem Fall.

Heute kam die Antwort, dass WW den Zahlungseingang bestätigt hat und die Akte geschlossen wird :smile:

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.446 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.477 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen