Mahnbescheid für Mietvertrag

27. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Mahnbescheid für Mietvertrag

Hallo Leute!

Was haltet Ihr von folgendem Vorgang:
Unsere Firma vermietet TV-Geräte für Patienten verschiedener Krankenhäuser. Es ist ein wöchentlicher Festpreis vereinbart. Kunde bestellt TV Gerät im November. Anfang Januar wird das Gerät, nachdem keine Abmeldung erfolgt ist, vom Aussendienst abgeholt. Dem Kunden wird die komplette Mietzeit in Rechnung gestellt. Nachdem wieder keine Reaktion erfolgt, wird Mahnbescheid beantragt.
Nun meldet sich der Kunde. Er behauptet, das Gerät nach einer Woche Krankenhausaufanthalt bei der Entlassung abgemeldet zu haben. Nach der überhöhten Rechunung will er ebenfalls angerufen haben. Ich habe nun keine Ahnung, wie wir uns verhalten sollen. Der Kunde führt angebliche Zeugen an, die die telefonische Abmeldung gehört haben sollen. Nach Rechnungserhalt will er eine korrigierte Rechnung angefordert haben, die er nicht erhalten hat (wurde auch nicht erstellt).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Abteilung zwei Anrufe des Kunden ignoriert. Natürlich erinnern sie sich nach diesem Zeitraum nicht mehr an den Vorgang.
Wie sieht die Sachlage aus?



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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

problem ist, dass der gute mann wohl zeugen hat, die bestätigen, dass eine abmeldung vorgenommen wurde und man selbst nur sagen kann uns liegt nichts vor - wir können uns nicht erinnern.

evtl. kann man den kunden dazu animieren per einzelverbindungsnachweis nachzuweisen, dass er angerufen hat oder er solle doch soweit möglich bekannt geben, mit wem er gesprochen habe um datum/urzeit und gesprächpartner herauszufinden und den vorgang intern zu klären. evtl. ergibt sich aus seinen antworten was brauchbares - mit einer klageweisen durchsetzung wäre ich aber sehr vorsichtig. zur not könnte man auch eidesstattliche (mit erklärung bis zu 3 jahre haft bei falsche versicherung) versicherungen hinsenden mit der bitte diese durch die zeugen unterschrieben zurückzusenden, man würde dann auf weitere maßnahmen verzichten - selbst wenn die zeugen darin lügen würden sie es wohl vor gericht auch tun und damit hätte man ohnehin wenig chancen vor gericht durchzukommen.

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#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

achso, zur verwertbarkeit mitgehörter telefonate vor gericht gibt es auch noch die verschiedensten aussagen, ob diese überhaupt vertwertet werden dürfen.

google hat dazu einiges zu sagen.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig, luDa, es gibt keine "telefonische Zeugen", da ich zwar weiß, wer was gesagt hat, aber nicht weiß, mit wem gesprochen wurde.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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