Mahnbescheid gegen Privatperson

28. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
jallo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)
Mahnbescheid gegen Privatperson

Hallo,

A ist ehem. Geschäftsführer einer GmbH (jedoch weiter Gesellschafter zu 50%)
B war Mitgeschäftsführer und nach der Abberufung von A (mit Generalbereinigung) Alleingeschäftsführer diser GmbH und auch Gesellschafter zu 50%)
C ist Rechtsanwalt/Notar

A und B waren bei C bzgl. der Abberufung von B aus der GmbH und Änderung der Anschrift der GmbH. A wurde danach als Geschäftsführer abberufen inkl. Generalbereinigung, die Abberufung wurde auch im Handelsregister eingetragen.
Gleichzeitig hatte A ein Mietvertragsentwurf bzgl. der Anmietung einer neuen gewerblichen Fläche zur Überprüfung bei C vorgelegt. Die Abrechnung der Überprüfung sollte über die GmbH erfolgen (B war zu diesem Zeitpunkt auch mit vor Ort und stimmte dem zu), da die Anmietung ursprünglich über die GmbH erfolgen sollte. Der Entwurf des Mietvertrages enthielt allerdings (aufgrund fehlender Änderung seitens des Vermieters) noch die Privatanschrift und Namen von A.

Nach Aussage von B sollte die Rechnung über die Überprüfung des Mietvertragsentwurf und die notarielle Tätigkeit (Abberufung und Änderung der Anschrift) beglichen sein. Dies war mittlerweile etwa 1 Jahr her. Der Kontakt zwischen A und B brach auch zeitweise aufgrund Differenzen ab. Die GmbH wurde im Aug. insolvent und die Insolvenz wurde Mangels Masse abgelehnt. B habe A versichert alles bisher geklärt zu haben bzgl. jeglicher Kosten bei Lieferanten, Notar/Rechtsanwalt usw.

Im März diesen Jahres schrieb C einen Brief mit der Rechnung (Rechnungsempfänger die GmbH) an A und bittet um Ausgleich. A habe daraufhin C mitgeteilt, dass die GmbH insolvent sei und nach Auskunft von B die Rechnung längst beglichen sei. C antwortete, dass er aufgrund des Mietvertragsentwurf (mit den Namen von A) und der Anwesenheit von A bei der Besprechung über den Mietvertragsentwurf (B war auch anwesend!) davon ausging das A den Auftrag über die Überprüfung erteilt habe und eine korrigierte Rechnung (Rechnungsempfänger diesmal A) an A geschickt.
A erkennt allerdings die Forderung nicht an, da B sie bezahlt haben soll (dies habe er unter Zeugen auch gesagt) und ursprünglicher Rechnungsempfänger die GmbH war.
C habe mittlerweile gegen A ein Mahnbescheid erwirkt und will somit gerichtlich die Forderung eintreiben.

Nun die Frage:
Kann A gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen?

Danke schonmal für die Antworten.

Viele Grüße

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4 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wenn die Privatperson A unterschrieben hat, hat sie zunächst einmal ein Problem.
Wenn B gelogen hat, hat A ebenfalls ein Problem.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kann jeder. Dazu braucht es nicht mal einen Grund. Das kann und darf man sogar aus einer Laune heraus tun.
Die Frage ist, ob und inwieweit das sinnvoll ist. Ich würde an Stelle von A schleunigst schriftliche Aussagen der Zeugen besorgen. Zum einen um Zeugenaussagen zu haben und eine Argumentation, dass der Mietvertrag der GmbH zufällt und A in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer gehandelt hat, zum anderen um den Argumentationsstrang zu haben, dass es schon bezahlt ist.

Wenn A Widerspruch einlegt und bei der dann folgenden Klage verliert, hat er halt Mehrkosten als wie wenn er keinen Einspruch einlegt. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, zu gewinnen, kann hier wohl niemand bei diesem verschwurbelten Geflecht vorher sagen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
jallo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

A hat nichts unterschrieben.
An dem Tag der "Auftragsvergabe" war A und B bzgl. der Abberufung von A aus der GmbH dort. A hat daraufhin den Mietvertragsentwurf dem Rechtsanwalt/Notar zur Überprüfung vorgelegt . Die Auftragsvergabe sollte über die GmbH erfolgen, da eine Anmietung über diese erfolgen sollte. B stimmte dem zu!

Allerdings beinhaltete der Mietvertragsenwtwurf noch den Namen und Privatanschrift von A (es ist ja auch ein Entwurf).

Der Rechtsanwalt schrieb auch daraufhin eine Rechnung für die GmbH bzgl. der Überprüfung, nach Aussage von B soll diese angeblich auch bezahlt sein.
Laut RA wurde die wohl nicht bezahlt, daher hat dieser A angeschrieben und um Begleichung gebeten, da A sich weigert, da die Rechnung auf die GmbH ausgestellt ist/war und andererseits auch laut Aussage die Rechnung durch B beglichen wurde und der Auftrag auch im Namen der GmbH erfolgte
Daher hat der RA einfach die Rechnung auf den Namen und Anschrift von A korrigiert und fordert somit nun das Geld direkt von A, da die GmbH selber insolvent ist (Insolvenz mangels Masse abgelehnt) und somit seine Forderung ja nicht mehr betrieben werden kann. A hat mit der Insolvenz allerdings nichts mehr zu tun gehabt, da dies nach seiner Zeit als Geschäftsführer war.

Die notarielle Tätigkeit wurde von B bzw. der GmbH nach Aussage vom RA auch nicht beglichen.


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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Also war es andersherum? Die erste Rechnung lautete auf die GmbH?
Nun, dann würde ich an Stelle von A auch widersprechen. Willkürlich die Privatperson A in die Haftung zu nehmen, ist nicht in Ordnung.
Ich gehe mal davon aus, dass A noch die Rechnung, die auf die GmbH lautet, vorliegen hat. Sie wäre ein wichtiges Argument für die These, dass man Mahnbescheid gegen die GmbH hätte einreichen müssen.

Ob A mit der Insolvenz was zu tun hatte oder nicht, ist irrelevant. Er haftet so oder so nur unter bestimmten Voraussetzungen privat. Beispielsweise wenn er vorsätzlichen Unfug getrieben hätte oder wenn er GmbH-Vermögen Beiseite geschafft hätte o.ä.

Mehr kann man dazu nicht sagen. Keiner hier kann wissen, was sich der Rechtsanwalt ausgedacht hat, weswegen er plötzlich A in die Haftung nimmt.

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#4
 Von 
jallo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Also war es andersherum? Die erste Rechnung lautete auf die GmbH?

Genau die erste Rechnung lautete auf die GmbH. Die Rechnung mit Datum vom Mai 2012 (und Rechnungsempfänger die GmbH) hat der Rechtsanwalt A sogar im diesem Jahr mit einem Hinweisschreiben an A übersandt, mit der Bitte um Begleichung.

Deshalb wunderte sich A, wieso der Anwalt nach dem Hinweis von A das die GmbH insolvent und die Rechnung laut Aussage von B beglichen sei, aufeinmal der Anwalt die Rechnung auf A ausstellt (mit Rechnungsdatum März 2013).

Vielen Dank für die Antwort.

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