Mahnbescheid im falschen Brifkasten gelandet

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
allesdabei
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid im falschen Brifkasten gelandet

Hallo@All,

mich würde interessieren, wie Ihr bei dem nachfolgend dargestellten Sachverhalt vorgehen würdet?

Ein Gläubiger beantragt am 07.10.2019 einen Mahnbescheid gegen Schuldner A. Das Mahngericht stellt den Mahnbescheid per Einwurfeinschreiben zu. Der Postbote legt den Mahnbescheid vom Schuldner A beim Nachbarn B in den Briefkasten ein. Der Nachbar B hat gemerkt, dass der Brief nicht für diesen bestimmt war und hat diesen mit einem Post-it versehen und beim Schuldner A am 28.10.2019 in den Briefkasten eingelegt. Der Brief war verschlossen. Auf dem Post-it war vermerkt "Falsch zugestellt. War im Urlaub. Grüße Ein Nachbar".

Schuldner A möchte dem Mahnbescheid widersprechen, jedoch ist die 14-tägige Widerspruchsfrist verstrichen.

Schuldner A versucht per Aushang den Nachbarn – Wohnhaus mit 42 Parteien – ausfindig zu machen. Bis jetzt hat sich jedoch kein Nachbar beim Schuldner A gemeldet.

Wie würdet Ihr vorgehen, um Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen?

Ich sage schon mal Danke im Voraus!

LG

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Schuldner A möchte dem Mahnbescheid widersprechen, jedoch ist die 14-tägige Widerspruchsfrist verstrichen.

Na und? Ein verspäteter Widerspruch wird wie ein Einspruch gegen den VB gewertet. Insofern ist nichts passiert, was man nicht reparieren könnte.

Davon abgesehen: Der Schuldner ist beweispflichtig, dass die Zustellung fehlerhaft war, wenn er dann die Fristen wahren will.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
allesdabei
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen

Danke für die Antwort.

Ich habe jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, dies Begründet und mit einer Versicherung an Eides statt versehen, den Widerspruch erklärt und behelfsweise einen Einspruch gegen den VB mit Sicherheitsleistung eingelegt.

Mal schauen was durchkommt.


-- Editiert von allesdabei am 30.10.2019 10:55

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