Mahnbescheid mit falscher Hauptforderung

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
schnuckelchen123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid mit falscher Hauptforderung

Hallo an alle Rechtswissenden,

ich habe am 23.11.06 einen am 21.11.06 erlassenen Mahnbescheid der CC Bank erhalten. Prozessbevollmächtigte sind die ReA Wendt, Henle und Köhncke.

Im Mahnbescheid ist als Hauptforderung die Darlehnsrückzahlung gemäß HF vom 24.10.06 eine Summe in Höhe von 9353,78 Euro angegeben.

Leider ist die Summe zum 21.11.06 so nicht mehr richtig gewesen, da zwischenzeitlich 517,- Euro am 27.10.06 und 22.11.06 500,- Euro gezahlt wurde. Gut die 500,- Euro haben sich überschnitten, aber die 517,- Euro sind definitiv vor Erlass des MB bei denen eingegangen.

Nun meine Frage: Die Gerichtskosten, Anwaltskosten und Zinsen sind auf Grundlage der HF berechnet. Dies kann doch so nicht richtig sein oder? Kann ich hiergegen was machen? Ich habe Teilwiderspruch gegen 1017,- Euro eingelegt gehabt.

Am 3.1.07 kam dann ein VB über die gleiche HF, nochmals Gerichts- und Anwaltskosten und Zinsen. Im VB steht das Teilwiderspruch in Höhe von 1017,- Euro eingelegt wurde, und eine Zahlung am 27.11.06 in Höhe von 500,- Euro eingegangen ist.

Weiter steht dort, dass der Teilwiderspruch auf alle Kosten umgelegt wird. Hää?

Ich habe jetzt die Anwälte angeschrieben und um eine Ratenzahlung von 250,- Euro gebeten. Ich habe nur einen Brief zurückbekommen, indem sie bis 23.1.07 einen Verdienstnachweis und meine monatlichen Ausgaben verlangen. Andernfalls geben Sie die Sache zur Vollstreckung ab.

Was kann ich gegen die überhöhten Nebenkosten machen, da die HF zum Zeitpunkt des MB ja nicht mehr stimmte und muss ich wirklich den Verdienstnachweis etc. schicken? Ist der VB so überhaupt richtig?

Danke für eure Hilfe!!

das schnuckelchen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Weiter steht dort, dass der Teilwiderspruch auf alle Kosten umgelegt wird. Hää?

Das dürfte - glaube ich - auf eine Reduzierung der aufgeführten Gebühren hinweisen ?
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Auch im Zusammenhang mit dem anderen Posting

Besteht Deinerseits EV ?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnuckelchen123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

EV besteht nicht

2x Hilfreiche Antwort

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