Hallo liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
Meine Mutter hat etwas in einem Versandhaus Anfang 2014 bestellt. Soweit ich weiß (Unterlagen können nicht mehr gefunden werden) hat sie die Rechnung (knapp 40€) auch bezahlt.
- nichts mehr gehört -
Im Juni 2015 ist meine Mutter verstorben.
Im September 2018 kommt ein Schreiben eines Anwaltes (der offensichtlich unter der gleichen Adresse firmiert wie die Versandfirma und ein dazu passendes Inkassobüro) und fordert einen mittlerweile dreistelligen Betrag.
Am 30.10.2018 liegt ein gelber Umschlag im Briefkasten, adressiert an meine verstorbene Mutter. Wir (mein Vater als Erbe lebt unter der gleichen Anschrift) haben den Brief noch nicht geöffnet. Ich vermute, dass sich darin ein Mahnbescheid befindet, da von dem entsprechenden Amtsgericht zugestellt wurde.
Soweit ich informiert bin ist die Rechnung vom 19.02.2014 um die es geht verjährt.
Mein Frage: Wie ist die Rechtslage? Wie soll ich mich am besten verhalten?
Ich bin dankbar für jeden Hinweis.
-- Editiert von Moderator am 06.11.2018 14:45
-- Thema wurde verschoben am 06.11.2018 14:45
Mahnbescheid nach über drei Jahren an Verstorbene
3. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2018 | 08:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid nach über drei Jahren an Verstorbene
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 3. November 2018 | 09:27
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ich würde das Schreiben ans Gericht zurücksenden mit dem deutlichen Hinweis, dass die Empfängerin seit 2015 verstorben ist und das Schreiben nicht zugestellt werden kann.
Ggf. ungeöffnet in einen größeren Umschlag und ein Begleitschreiben dabei mit Kopie der Sterbeurkunde.
Soll doch der Anwalt sich die Mühe machen, Erben ausfindig zu machen. Sobald der Anwalt sich dann meldet mit Adresse Vater, kann der Vater antworten "Sorry, aber das ist bezahlt und sowieso längst verjährt."
#2
Antwort vom 6. November 2018 | 13:46
Von
Status: Gelehrter (10679 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatSoll doch der Anwalt sich die Mühe machen, Erben ausfindig zu machen. Sobald der Anwalt sich dann meldet mit Adresse Vater, kann der Vater antworten "Sorry, aber das ist bezahlt und sowieso längst verjährt." :
Wenn man es eskalieren lassen möchte, dann aber richtig.
Warum der gegnerischen Partei Kosten ersparen?
Man lässt den Mahnbescheid unbeantwortet, Gegner beantragt einen Vollstreckungsbescheid und irgendwann den Gerichtsvollzieher.
Wenn dieser vor der Tür steht teil man ihm dann mit, dass die Mutter bereits vor 3 Jahren verstorben ist.
Sorry falls das jetzt makaber rüberkommt ->
Alternativ teil man die "neue" Adresse der Mutter mit: Friedhof XY, Gang 14, Grab 8.
Aber ist die Forderung denn auch tatsächlich verjährt, oder steht dem eventuell https://dejure.org/gesetze/ZPO/239.html entgegen, oder ist §239 unschädlich, da die Forderung erst nach "regulärer" Verjährung geltend gemacht wurde?
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