Mahnbescheid notwendig?

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jörg^
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid notwendig?

Ein Unternehmer schuldet einem anderen Unternehmer ca. 3.100 EUR. Der Schuldner zögert die Zahlungen immer weiter heraus, und zahlt seit jeher nur geringe Abschläge auf die Gesamtsumme. Die Rechnungen sind alle bereits angemahnt. Nun will der Schuldner plötzlich nach 1 Jahr keine weiteren Zahlungen mehr leisten bzw. die Restforderung von 3.100 auf 1200 EUR runtersetzen. Begründung: Auftrag wurde mangelhaft ausgeführt. Ein Vergleich zum Zahlen einer Restsumme wurde abgelehnt. Der Schuldner verweist auf den Anwalt bzw. sieht einer Gerichtsverhandlung "gelassen" entgegen. Muss der Forderungssteller nun zwingend einen Mahnbescheid erlassen, oder kann er gleich Klage einreichen, bzw. was wären dann die Vor- oder Nachteile eines Mahnbescheides wenn der Schuldner sowieso wiedersprechen wird.

Sorry für die lange Ausführung


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10 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Das wird hier recht gut erklärt :
Mahnbescheid vs. Klage - was ist der beste Weg?

http://www.mahnbescheid.com/mahnbescheid-news/items/mahnbescheid-klage.html

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
Jörg^
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

hmm....

also da der Schuldner sowieso Einspruch erheben wird kann man dann also den Mahnbescheid sparen? Ich verstehe es nicht so ganz.

Also Mahnbescheidskosten plus Gerichts und Anwaltskosten
Oder nur Gerichts und Anwaltskosten?

Das bedeutet dann man muss sich einen Anwalt suchen der einem dann vor Gericht die Klage einreicht?



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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die IHK empfiehlt eher bei ohnehin strittigen Angelegenheiten die Klage :

quote:
Trotz Mahnbriefen und Anrufen hat der Schuldner nicht gezahlt. Soll man als Gläubiger nun besser einen Mahnbescheid beantragen oder eine Klage erheben?

Im Regelfall ist der Mahnbescheid zweckmäßiger, weil er deutlich weniger Arbeit und weniger Kosten verursacht als eine Klage. Mahnbescheide werden deshalb auch dann gerne eingesetzt, wenn eine Vielzahl von Schuldnern nicht zahlt. Sie sind zumeist sinnvoll, wenn zum Jahresende die Verjährung droht und zur Unterbrechung der Verjährung der Anspruch vorher noch schnell gerichtlich geltend gemacht werden soll.

Anders verhält es sich in solchen Fällen, in denen damit zu rechnen ist, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Schuldner bereits behauptet hat, dass die vom Gläubiger gelieferte Ware oder erbrachte Leistung mangelhaft gewesen sei.

Existieren die Mängel tatsächlich, so sollte der Gläubiger mit dem Schuldner möglichst sofort darüber sprechen, wie man dieses Problem löst. Eine Ersatzlieferung, eine Nachbesserung oder eine Preisreduzierung kann dazu führen, dass der Schuldner zügig zahlt; Abwicklungsprobleme lassen sich dabei evtl. durch Abschlagzahlungen lösen. Bei technisch komplizierten Fällen, etwa umfangreichen Mängellisten bei Bauverträgen, bei denen um jede Einzelheit gestritten wird, kann es sinnvoll sein, dass sich die Parteien auf die Anrufung einer fachkundigen Schlichtungsstelle, eines Schiedsgutachters oder Schiedsgerichts verständigen. Das geht jedoch nur einvernehmlich, sofern sich die Parteien nicht schon im Vorfeld vertraglich dazu verpflichtet haben.

Wenn aber erkennbar ist, dass der Schuldner mit fingierten Mängeleinwänden auf Zeit spielt, wäre ein Schlichtungs- oder Mahnverfahren nur Zeitvergeudung. In der Bauindustrie spielen Mahnbescheide deshalb allenfalls eine Randrolle. In diesen Fällen sollte sofort ein Gericht im Klagewege angerufen werden. Wer als Gläubiger diesen Aufwand scheut und lieber einen Mahnbescheid beantragen möchte, muss damit rechnen, dass der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt oder sogar noch länger abwartet, um dann am letzten Tage der Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid noch Einspruch einzulegen. Dann hat der Gläubiger nicht nur wertvolle Wochen verschenkt, sondern riskiert außerdem, dass ihn nun sogar das Gericht dazu auffordert, innerhalb nun sehr kurzer Frist seinen Anspruch zu begründen wie bei einer normalen Klage. Der Aufwand ist damit nicht kleiner als bei einer Klage, aber statt des Schuldners gerät nun der Gläubiger selbst unter Zeitdruck.

Bei einer Klage ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts – zumindest für prozessunerfahrene Parteien - regelmäßig sinnvoll. Mit ihm kann man auch darüber sprechen, ob besondere Verfahrensarten, wie etwa das selbständige Beweisverfahren zweckmäßiger sind als eine normale Klage. Nach Prozessrisiken, Vollstreckungsrisiken, Möglichkeiten zur vorläufigen Sicherung von Forderungen (Arrest) und Kosten sollte der Gläubiger den Anwalt dabei gezielt fragen.


http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/wirtschaftsrecht/geld-her-2-klage-oder-mahnbescheid.html

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#4
 Von 
Jörg^
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ah, ok, jetzt habe auch ich es verstanden.
Vielen Dank!


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#5
 Von 
Jörg^
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hätte da ja eventuell gleich noch eine Frage zu diesem Sachverhalt.

Hat der Schuldner überhaupt eine Chance auf Reduzierung der Forderung wenn er dem Gläubiger nicht die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben hat?

Grüße


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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Hat der Schuldner Dich schriftlich nachweisbar über die sogenannten Mängel in Kenntnis gesetzt bzw hast Du dann dem Schuldner nachweisbar angeboten die vermeintlichen Mängel auszubessern ?



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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#7
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Kann man sehen, ob der Schuldner wirklich finanziell klamm ist, oder ob es sich um einen "Profischuldner" handelt, der die Forderung abzuwimmeln versucht und eigentlich zahlen könnte?

Ohne sachkundige Beratung wird man bei sowas kaum weiter kommen, da ist auch so ein Forum nicht für geeignet. Man kann Glück haben, und mit dem Mahnbescheid sieht er, dass es ernst gemeint ist, vielleicht zieht er es wirklich bis zum Gehtnichtmehr raus. Oder der steht wirklich kurz vor der Pleite, dann muss man sich beeilen, dass man überhaupt noch was kriegt. Allerdings: Wegen rund 3000 Euro wird kein Unternehmer in Privatinsolvenz gehen und seine Frau die Firma weiter führen lassen. Das wäre eher bei Beträgen so ab 100000 Euro zu befürchten. Allerdings muss ihm schon klar sein, dass irgendwas Ernstes kommt.

Das mit der (wenn auch wohl fingierten) Mängelrüge würde ich mir aber noch mal als Chance nehmen und proforma Nachbesserung anbieten. Dann mit neutralen Zeugen hingehen, alles protokollieren, Fotos machen usw., als Beweise für's Verfahren, wenn wirklich was nicht stimmt, kann man auch nachbessern (fraglich, ob das hier sinnvoll ist, besser erst mit Anwalt absprechen).



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#8
 Von 
Jörg^
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also der Schuldner hat den Gläubiger nach ca. 1 Jahr davon in Kenntnis gesetzt das an der Arbeit Mängel gewesen wären die er umgehend hat beseitigen lassen OHNE diesen vorher zu informieren bzw. ihm die Chance gegeben es selbst zu ändern / verbessern.


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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
also der Schuldner hat den Gläubiger nach ca. 1 Jahr davon in Kenntnis gesetzt das an der Arbeit Mängel gewesen wären die er umgehend hat beseitigen lassen OHNE diesen vorher zu informieren bzw. ihm die Chance gegeben es selbst zu ändern / verbessern.


Das dürfte nach meinem Dafürhalten Deine Chancen ein Gerichtsverfahren in dieser Sache zu gewinnen erhöhen


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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#10
 Von 
Jörg^
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke auch so.

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