Mahnbescheid obwohl die im Vertrag vereinbarten Materialien nicht zugesandt wurden.

2. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid obwohl die im Vertrag vereinbarten Materialien nicht zugesandt wurden.

Guten Abend,

kurz zur Beschreibung der Situation:
absolvierte eine Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker als Fernlehrgang, im 4. Semester konnte ich, aufgrund von Arbeitslosigkeit, meine Semestergebühren nicht mehr bezahlen und geriet arg in Verzug. Dieser Aussenstand wurde per Vollstreckungsbescheid festgesetzt.
Damals war ich der Auffassung, dass man mir auch gleich gekündigt hätte.
Jedenfalls bekam ich davor immer in einem bestimmten Turnus das Lernmaterial in einem großen Paket nach Hause geschickt (ist Bestandteil des Fernlehrgangs) und ab Dato nicht mehr, auch mein Webzugang für die Studiencloud, in der immer wichtige Nachrichten, Stundenpläne für den Präsenzunterricht und sonstige Informationen veröffentlicht wurden, galt nicht mehr. Ein einloggen war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Nun, knapp ein halbes Jahr später, kommt erneut ein Mahnbescheid, über die Summe einer Semestergebühr.
Diesem Mahnbescheid habe ich nun vollumfänglich widersprochen.

Nun meine Frage, gehe ich recht in der Annahme, dass dieser geforderte Betrag nicht statthaft ist, bzw. ich diesen Betrag nicht schulde, da man mir auch die grundlegenden Materialen oder Infos nicht zukommen ließ/vorenthalten hat, die ich benötige um die Weiterbildung fortführen zu können?

Weiterführend....die nicht Übersendung der Materialen und das stilllegen/löschen meines Benutzerkontos suggerierte doch auch, dass kein Geschäftsverhältnis mehr bestand / bzw anders formuliert: Durch war ich mir ziemlich sicher, dass mein Geschäftsverhältnis damals gekündigt wurde.
Habe nochmals nachgeschaut, aber in den ganzen Schreiben von damals keine Kündigung gefunden.

Wie verhällt sich denn das ganze und wie hoch ist die Chance, eurer Meinung nach, diesen Betrag nicht zahlen zu müssen, aufgrund dieses Sachverhaltes?

beste Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Hpoperator86 ):
ich der Auffassung, dass man mir auch gleich gekündigt hätte.
Eine Auffassung zu haben reicht nicht. Eine Kündigung liegt vor oder nicht.
Es ist allgemein üblich, säumige Schuldner den Zugang zu Diensten erst mit der Begleichung der offenen Schuld wieder zu ermöglichen. Der Vertrag bleibt davon unberührt und damit einhergehend die vertraglichen Pflichten des Schuldners, i.e. Zahlung der Geldschuld.

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 19:26

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Hpoperator86 ):
die nicht Übersendung der Materialen und das stilllegen/löschen meines Benutzerkontos suggerierte doch auch, dass kein Geschäftsverhältnis mehr bestand

In Ermangelung einer Kündigung suggeriert das nur, dass der Vertragspartner von seinem Leistungsverweigerungsrecht / Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.
Oder das die Sendung schlicht verloren ging.



Zitat (von Hpoperator86 ):
Durch war ich mir ziemlich sicher, dass mein Geschäftsverhältnis damals gekündigt wurde.

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen findet.

Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)

danke euch vielmals für eure Antworten.....
Ich habe jetzt ml ausgiebig mein Outlook gequält und bin doch auf eine Kündigung gestoßen.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige hiermit zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Meine finanzielle Situation hat sich leider in den letzten 1 1/2 Jahren extrem verschlechtert. Zum einen, mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit und einer damit verbundenen Neuanstellung, in der ich, Coronabedingt, leider mehr in Kurzarbeit verweile, als am Arbeitsplatz selbst. Damit verbunden sind auch große finanzielle Einbußen, da ich in der neuen Anstellung zum einen ein geringeres Grundgehalt beziehe und zum anderen davon noch 67% bis 77% aufgrund des Kurzarbeitergeldes. Dies schmälert mein Einkommen so sehr, dass ich mit diesem als 4-facher Familienvater weit unter der Pfändungsfreigrenze liege.
Die Monatlichen Gebühren sind leider, wider Erwarten, nicht tragbar für mich.
Ich habe schon einen sehr großen Außenstand produziert, da ich diese Situation und das Ausmaß dessen nicht richtig erfasst bzw. realisiert und nicht zeitnah die Reißleine gezogen habe. Die damit verbundene Verschuldung war für mich etwas wofür ich mich noch immer Schähme und deshalb die Kontaktaufnahme mit Ihnen mied, denn unterm Strich war, und ist es auch noch immer, mein Wunsch das durchzuziehen, was ich begonnen habe --> den erfolgreichen Abschluss als staatl. geprüfter Techniker. Doch unter den gegebenen Voraussetzungen muss ich leider resignieren.

Bitte entschuldigen Sie meine Abstinenz in dieser Sache.

Mit freundlichen Grüßen


Diese habe ich am 17.06.2021per Mail übersandt und sie geriet bei mir in Vergessenheit. Nun, weiß ich nicht, ob sie, damals schon, einfach die Kündigung ignoriert haben, oder inwiefern die Beträge, vor meiner Kündigung, im damaligen Mahnbescheid deklariert wurden.
Zumindest hilft dies beim aktuellen Mahnbescheid.

Folgend

Nun meine Frage:
Ich habe die Mail in meinem Postausgangsordner..... wie kann ich denn die Kündigung nachweißen?
Sollte ich einfach aufführen, dass ich mich auf meine Kündigung vom 17.06.2021 um 10.45h berufe?

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#5
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Ok. Was steht zum Thema Kündigung im Vertrag, siehe dazu:

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen findet


Falls eine Kündigung möglich gewesen ist, so muss die Kündigung dem Vertragspartner auch zugegangen sein. Die Beweispflicht des Zugangs obliegt dabei dir.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun habe ich auch meine älteren Outlook-Backup-Dateien durchsucht (musste diese erst einspielen) und bin mit Bezug auf eine Kündigungsbestätigung fündig geworden:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Unser Kündigungsbestätigungs- und Abrechnungsschreiben senden wir Ihnen in den nächsten Tagen per E-Mail ins Onlineportal XYZ67.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname
------------------------------------------------------------
StudienSTUVW
Blablabla-GmbH
Tel.: xxxxxxxxx
Fax: xxxxxxxxx


Nun habe ich ja kein Zugang mehr zum Portal und auch damals die Kündigungsbestätigung nicht auf meinem Rechner gespeichert.
Kann man nun diese Antwort auf meine Kündigung, als Kündigungsbestätigung ansehen?

Zitat (von Mybe2):
Ok. Was steht zum Thema Kündigung im Vertrag, siehe dazu:

Auch habe ich nach und nach meine ganzen Dokumente digitalisiert (eingescannt) und von der Anmeldung/Vertrag leider nur die Vorderseite, auf welcher nur die Widerrufsbelehrung aufgeführt ist alles andere stand auf der Rückseite, welche von mir leider nicht eingescannt wurde :bang:
Die Originale befinden sich in 4 großen randgefüllten Pappkartons ohne Sortierung :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Hpoperator86 ):
bin mit Bezug auf eine Kündigungsbestätigung fündig geworden:

Das ist ja schon mal was.



Zitat (von Hpoperator86 ):
Kann man nun diese Antwort auf meine Kündigung, als Kündigungsbestätigung ansehen?

Kann man.
Muss dann der Richter aber auch so sehen.



Zitat (von Hpoperator86 ):
Die Originale befinden sich in 4 großen randgefüllten Pappkartons ohne Sortierung

Umzugskartons? Da ist man in spätestens 2h durch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Umzugskartons? Da ist man in spätestens 2h durch.


Ja, die großen Umzugskartons von OBI :crazy:
Heute schaff ich es nicht mich da durch zu wuchten, jedoch sollte ich innerhalb der nächsten 2-3 Tage die Zeit dazu finden.
Sobald ich das Blatt habe, schriebe ich hier die entsprechenden Klauseln nieder.

Alles andere sind dann wohl eher gute Nachrichten, danke für die Antworten!

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