Hallo !
Kann man einen Mahnbescheid
auch ohne vorherige Mahnschreiben beantragen ?
Wie viele Mahnungen müßten geschrieben werden bis zur Beantragung ?
Danke schon mal
Katrin80
Mahnbescheid ohne Mahnungen? Geht das ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Meines Wissens nach muß man gar nicht mahnen, um einen Mahnbescheid beantragen zu können. Ich würde aber noch mal mahnen und zwar per Einschreiben, damit Sie den Zugang der Mahnung beweisen können.
man muss nicht bei privatpersonen hat man dann allerdings das problem, dass die gegenseite häifig nciht in verzug ist und damit ein wehrhaftes gegenüber die kosten nciht trägt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch wenn eine Privatperson eine Rechnung nicht bezahlt, ist sie in Verzug.
Mahnung ist besser. Ein Datum Kalendarisch bestimmen (z. b. 10 tage ab datum der mahnung ) auf die rechtsfolgen u. zusätzlichen kosten hinweisen u. wenn dann nicht zum bestimmten datum gezahlt wurde sofort mahnbescheid beantr., inkasso od.was auch immer. je früher desto besser (vor möglicher insolvenz)
Das Mahnverfahren setzt lediglich voraus, dass die Forderung fällig ist, § 688 ZPO . Von daher kann rein rechtlich gesehen bereits nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. mangels Vereinbarung nach 30 Tagen ein Mahnbescheid beantragt werden.
die 30 tage frist gilt nur bei unternehmern ein verbraucher muss per mahnung oder per expiliziten hinweis in verzug gesetzt werden.
§ 286 III BGB
Ein Rechnungssteller muss seine Schuldner nicht an mahnen. Er kann vielmehr schon dann einen Mahnbescheid auf Kosten des Schuldners beantragen, wenn die Forderung fällig ist. Und die Forderung ist fällig, wenn der Schuldner die Rechnung erhält oder im Vertrag die Fälligkeit angegeben ist.
nein, allein die fälligkeit reicht nicht, da dem gläubiger im falle des sofortigen anerkenntnisses alle kosten aufgebürdet werden.
der schuldner muss in V E R Z U G mit der Zahlung sein um die kosten des verfahren tragen zu müssen, dass die viele Schuldner gegen (bewusst) falsch angewandetes recht nicht wehren ist allerdings richtig.
die 30 tage frist gilt nur bei unternehmern ein verbraucher muss per mahnung oder per expiliziten hinweis in verzug gesetzt werden.
§ 286 III BGB
von luDa - 08.10.2004 07:32:18
Hallo Luda,
sieh dir doch den 286 iger noch mal an, weil da ist auch ein Verbraucher innerhalb von 30 Tagen in Verzug, ohne Mahnung.
Wichtig ist hier nur, dass auf diese 30 Tage in der Rechnung hingewiesen worden sein muss. (Dieser Hinweis muss bei nichverbrauchern vielleicht nicht angegeben sein, möglicherweise meintest Du das?)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten