Mahnbescheid ohne Mahnungen? Geht das ?

7. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Katrin80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid ohne Mahnungen? Geht das ?

Hallo !

Kann man einen Mahnbescheid auch ohne vorherige Mahnschreiben beantragen ?
Wie viele Mahnungen müßten geschrieben werden bis zur Beantragung ?

Danke schon mal

Katrin80

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Meines Wissens nach muß man gar nicht mahnen, um einen Mahnbescheid beantragen zu können. Ich würde aber noch mal mahnen und zwar per Einschreiben, damit Sie den Zugang der Mahnung beweisen können.

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#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

man muss nicht bei privatpersonen hat man dann allerdings das problem, dass die gegenseite häifig nciht in verzug ist und damit ein wehrhaftes gegenüber die kosten nciht trägt.

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#3
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Auch wenn eine Privatperson eine Rechnung nicht bezahlt, ist sie in Verzug.

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#4
 Von 
Phl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mahnung ist besser. Ein Datum Kalendarisch bestimmen (z. b. 10 tage ab datum der mahnung ) auf die rechtsfolgen u. zusätzlichen kosten hinweisen u. wenn dann nicht zum bestimmten datum gezahlt wurde sofort mahnbescheid beantr., inkasso od.was auch immer. je früher desto besser (vor möglicher insolvenz)

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#5
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Das Mahnverfahren setzt lediglich voraus, dass die Forderung fällig ist, § 688 ZPO . Von daher kann rein rechtlich gesehen bereits nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. mangels Vereinbarung nach 30 Tagen ein Mahnbescheid beantragt werden.

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#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

die 30 tage frist gilt nur bei unternehmern ein verbraucher muss per mahnung oder per expiliziten hinweis in verzug gesetzt werden.

§ 286 III BGB

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#7
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Rechnungssteller muss seine Schuldner nicht an mahnen. Er kann vielmehr schon dann einen Mahnbescheid auf Kosten des Schuldners beantragen, wenn die Forderung fällig ist. Und die Forderung ist fällig, wenn der Schuldner die Rechnung erhält oder im Vertrag die Fälligkeit angegeben ist.

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#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nein, allein die fälligkeit reicht nicht, da dem gläubiger im falle des sofortigen anerkenntnisses alle kosten aufgebürdet werden.

der schuldner muss in V E R Z U G mit der Zahlung sein um die kosten des verfahren tragen zu müssen, dass die viele Schuldner gegen (bewusst) falsch angewandetes recht nicht wehren ist allerdings richtig.

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#9
 Von 
Royal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die 30 tage frist gilt nur bei unternehmern ein verbraucher muss per mahnung oder per expiliziten hinweis in verzug gesetzt werden.

§ 286 III BGB

von luDa - 08.10.2004 07:32:18

Hallo Luda,

sieh dir doch den 286 iger noch mal an, weil da ist auch ein Verbraucher innerhalb von 30 Tagen in Verzug, ohne Mahnung. ;)
Wichtig ist hier nur, dass auf diese 30 Tage in der Rechnung hingewiesen worden sein muss. (Dieser Hinweis muss bei nichverbrauchern vielleicht nicht angegeben sein, möglicherweise meintest Du das?)

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