Mahnbescheid ohne Rechnung - Schuldner verzogen

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
JensHannover
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid ohne Rechnung - Schuldner verzogen

Hallo, hier mal ein paar Fragen zum Mahnbescheid:

1.
wie ist es wenn jemand einen Mahnbescheid erhält, eine Rechnung ihm jedoch vorher nie zugegangen ist?

2.
wenn die Situation wie bei 1. ist und der Schuldner verzogen ist und deshalb die Rechnung nicht zugegangen ist, der Schuldner jedoch bei der Gemeinde umgemeldet war?

3.
wenn die Situation wie 2. ist, der Gläubiger jedoch die neue Adresse des Schuldners kannte (z.B. angerufen, weil neue Nr. herausgefunden o.Ä.)?

4. zu 1-3. Wer müsste denn die Kosten des Mahnbescheids (Gebühren, Zinsen) jeweils zahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kommt darauf an
Man kann auch ohne Mahnung in Verzug geraten
(AGBs !)

lg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eigenheim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Jens aus Hannover,
lese mal im Forum Kabel Deutschland & BFS risk, Seite 2. Ich habe genau das selbe problem.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)

Kommt darauf an
Man kann auch ohne Mahnung in Verzug geraten
(AGBs !)

-

Da bedarf es keiner AGB... Nach 30Tagen gerät man automatisch in Zahlungsverzug.

In dem oben geschilderten Fall würde ich die korrekten Kosten nicht strittig machen, aber den Bescheid an sich als nicht gerechtfertigt ansehen, da Du alle Notwendigen Schritten unternommen hast Deine neue Anschrift bekannt zu machen.

Ob Du nun ersteinmal die Kosten für den Mahnbescheid auf alle Fälle tragen musst entgeht meiner Kenntniss. Ich denke aber, dass Du mit Aussicht auf Erfolg dann die Dir entstandenen Kosten als Schadenersatz zurückfordern kannst. Der Fehler ist ja nicht von Dir verursacht, sondern durch den Gläubiger selbst.

1x Hilfreiche Antwort

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