Mahnbescheid ohne vorausgegangener Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung rechtens?

8. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
ulirecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid ohne vorausgegangener Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung rechtens?

Hallo,

meine Kernfrage ist, ob einem Mahnbescheid eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben, Telefonat oder dergleichen vorrangehen muß. Ob also eine Veranlassung zur Klageerhebung rechtens ist, wenn keine Mahnung beim Schuldner angekommen ist?

Folgender Fall ist eingetreten:

Person B überweist Person A einen Betrag X ausversehen zweimal. Person A unterbindet eine Rücküberweisung an Person B durch seine Hausbank, da Person A noch einen Betrag Y (Y<X) von Person B zu erhalten hat, die Person B aber nicht bereit ist zu Zahlen.

Person A erhält einen Mahnbescheid über die Hauptforderung (Betrag x) sowie Gerichtskosten, Rechtsbeistandskosten, Auslagen nebst MWSt (Betrag Z).

Wie sollte sich Person A verhalten?

- Mahnbescheid wiedersprechen. Betrag X zahlen aber Z nicht und gesondert den strittigen Betrag Y einfordern.

- Mahnbescheid wiedersprechen. Betrag X-Y zahlen aber Z nicht.

- Mahnbescheid wiedersprechen und erstmal nichts zahlen.

- In den sauren Apfel beißen und Betrag X+Z zahlen und gesondert versuchen den strittigen Betrag Y einzufordern.

Besten Dank für eure Antworten!

Gruß ulirecht

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Eine vorherige Mahnung bzw. Zahlungserinnerung in
welcher Form auch immer, ist nicht nötig bzw. vorgeschrieben!

-- Editiert von gerechtigkeit am 08.11.2006 16:18:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was steht in den AGBs ?

Ansonsten muß der Zahlungspflichtige nachweisbar in Verzug gesetzt werden
(z.b einschreiben)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ulirecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine AGB gibt es nicht. Es handelt sich bei den Personen um einen Vermieter/Vermittler von Ferienwohnungen und einem Mieter einer solchen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

also ich finde mich mit dem ganzen B, A, Y, X, nicht durch

0x Hilfreiche Antwort

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