Mahnbescheid teilweise widersprechen - Was passiert dann?

6. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
denisw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid teilweise widersprechen - Was passiert dann?

Hallo zusammen,

wir haben heute einen Mahnbescheid bekommen und waren sehr erschrocken da wir unsere Rechnungen eigentlich immer sofort bezahlen. Wir haben den Gläubiger angerufen und wollten wissen ob es unter der angegebenen Rechnungsnummer Daten gibt und was da angeblich gekauft wurde. Man konnte uns nicht weiterhelfen. Es stand dann das Wort Betrug im Raum und wir sollten vielleicht zur Polizei gehen. Wir bekamen auch noch die Info, das von Seiten des Gläubigers erst 3 Mahnungen verschickt werden, bevor ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Wir haben nie eine Mahnung oder einen Brief eines Inkassobüros zu diesem Fall erhalten.

Wir haben dann recherchiert und festgestellt das wir zum angegebenen Zeitraum wirklich etwas beim Gläubiger gekauft haben und das die Rechnung wohl untergegangen sein muss. Das war im Juni 2019.
Das wir den Betrag bezahlen steht außer Frage, wir werden natürlich auch die Mahngebühren bezahlen wenn es sein muss. Was wir allerdings nicht ganz einsehen ist, die restlichen Kosten zu bezahlen. Wir haben keine Mahnungen oder andere Briefe zu der Sache bekommen.

Jetzt fragen wir uns was wir machen sollen.
Was passiert wenn wir den Bescheid teilweise widersprechen? Wann oder wie können wir uns dann rechtfertigen? Kommen weitere Kosten auf uns zu? Müssen wir einen Anwalt hinzuziehen?

Oder lieber sein lassen, einfach bezahlen und Lehrgeld zahlen?
Es geht um einen niedrigen 3 stelligen Betrag.

Danke im voraus
Grüße

Post vom Inkassobüro?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn es wirklich nie eine Mahnung gab und auch in der Rechnung nicht klar der Verzug ausgelöst wurde, könnte man sich darauf berufen. Dann würde ich die Ursprungsrechnung bezahlen und dem Mahnbescheid vollständig widersprechen.

Vorab noch einige Fragen: Seid ihr umgezogen zwischendrin? Hat der Gläubiger deine neue Adresse gekannt? Steht im Mahnbescheid etwas von einer Adressermittlung?
Und die Daten deiner Rechnung, also Bestellnummer o.ä. passen wirklich mit dem überein, was im Mahnbescheid steht?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von denisw):
Was passiert wenn wir den Bescheid teilweise widersprechen?



Dass kann keiner vorher sagen, denn das hängt alleine vom Antragsteller ab.

Dieser kann es hinnehmen oder ins streitige Verfahren überleiten, sprich die restlichen Gerichtskosten einzahlen und die Klage begründen.

Zitat (von denisw):
Wann oder wie können wir uns dann rechtfertigen?
Die Klageschrift erhaltet ihr vom Gericht und könnt dann innerhal einer Frist entscheiden ob ihr euch verteidigen wollt.
Für den Verteidigungsschriftsatz habt ihr eine weitere Frist. Ihr müsst schriftlich antworten mit zwei Durchschriften.

Zitat (von denisw):
Kommen weitere Kosten auf uns zu?
Ja, wenn der Antragsteller mit seinem Begehren erfolgreich ist.

Zitat (von denisw):
Müssen wir einen Anwalt hinzuziehen?
Nein, bei dem Streitwert nicht. Aber es wäre bei völliger Ahnungslosigkeit sicher auch nicht die schlechteste Empfehlung wenn die zuvor von euch angestellte intensive Prüfung die Berechtigung der Hauptforderung, also die die ihr anerkenne wollt, bestätigt.



Zitat (von denisw):
Oder lieber sein lassen, einfach bezahlen und Lehrgeld zahlen?
Es geht um einen niedrigen 3 stelligen Betrag.
Das ist nun keine rechtliche Frage. Der eine würde es sicher durchziehen, der andere lieber zahlen und Ruhe haben. Denn wenn die eigene Prüfung als Ergebnis hat, dass man die Zahlung verpennt hat, macht es aus meiner Sicht wenig Sinn sich gegen geringe Gebühren mit vollem Kostenrisiko zu wehren.
Kein Lehrgeld aber Schusselzuschlag.

Aber eintscheiden musst Du.

Berry

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#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von denisw):
Es geht um einen niedrigen 3 stelligen Betrag.


Wie hoch wäre der denn, wenn man fragen darf?

Zitat (von Sir Berry):
Denn wenn die eigene Prüfung als Ergebnis hat, dass man die Zahlung verpennt hat, macht es aus meiner Sicht wenig Sinn sich gegen geringe Gebühren mit vollem Kostenrisiko zu wehren.


Dem schließe ich mich an.

Das Kostenrisiko kann man ganz leicht mit einem kostenlosen Prozeßkostenrechner aus dem I-Net ermitteln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
denisw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn es wirklich nie eine Mahnung gab und auch in der Rechnung nicht klar der Verzug ausgelöst wurde, könnte man sich darauf berufen. Dann würde ich die Ursprungsrechnung bezahlen und dem Mahnbescheid vollständig widersprechen.

Vorab noch einige Fragen: Seid ihr umgezogen zwischendrin? Hat der Gläubiger deine neue Adresse gekannt? Steht im Mahnbescheid etwas von einer Adressermittlung?
Und die Daten deiner Rechnung, also Bestellnummer o.ä. passen wirklich mit dem überein, was im Mahnbescheid steht?


Hallo,

wir sind nicht umgezogen.
Im Mahnbescheid steht: Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag

Was genau auf der Rechnung steht weiß ich nicht, ich finde sie leider nicht mehr.

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von denisw):
Es geht um einen niedrigen 3 stelligen Betrag.


Wie hoch wäre der denn, wenn man fragen darf?

Zitat (von Sir Berry):
Denn wenn die eigene Prüfung als Ergebnis hat, dass man die Zahlung verpennt hat, macht es aus meiner Sicht wenig Sinn sich gegen geringe Gebühren mit vollem Kostenrisiko zu wehren.


Dem schließe ich mich an.

Das Kostenrisiko kann man ganz leicht mit einem kostenlosen Prozeßkostenrechner aus dem I-Net ermitteln.


Es geht um "nur" 130 Euro. Der Artikel hat 15 Euro gekostet.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von denisw):
Es geht um "nur" 130 Euro. Der Artikel hat 15 Euro gekostet.


Das ist natürlich deftig.

Sind da die Kosten des Mahnbescheides schon mit drin? Der kostet (bei Streitwert bis 1000 EUR) schon alleine 32,00 EUR.

Die 15 EUR Hauptforderung wären zu verzinsen - macht aber bei der Summe nicht das meiste aus.

Stell doch mal rein, wie sich die Kosten zusammensetzten.





0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
denisw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Stell doch mal rein, wie sich die Kosten zusammensetzten.


Hauptforderung:
15,00€

Verfahrenskosten:
32,00€ Gerichtskosten
45,00€ Gebühr Rechtsanwalt
9,00€ Auslagen

Nebenforderungen:
10,00€ Mahngebühren
18,00€ Inklassogebühren

Zinsen:
0,78€

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#7
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Kostendopplung Anwaltsgebühren und Inkasso. Mahngebühren zu hoch.

Gabs jemals Post eines Inkassobüro oder eines Anwalts der forderte?
Wenn ja, wann und wer?

Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und die guten Tipps von zum Beispiel Mepeisen, Harry von Sell ect folgen.

Nach dem Widerspruch muss sich ja das Inkasso oder der Anwalt melden, dann sieht man hier weiter.

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schwierige Nummer. Denn das ganze deutet stark auf eine Personenverwechslung drin, wenn du nicht ugezigen warst. Ich würde hier zunächst dem Mahnbescheid vollständig widersprechen. Das ist wichtig, damit es nicht weitergeht. Dann würde ich beim Gericht eine Kopie der Akte anfordern, damit die Ursprungsadresse eingesehen werden kann.

Hat man nie etwas mit der Ursprungsadresse zu tun, würde ich (sollten sie vor Gericht gehen) argumentieren, dass man gar nicht der korrekte Schuldner ist, dass es nie einen Vertrag mit dir gab. Sollen sie doch erst mal beweisen, dass du das wirklich warst und nicht jemand völlig Unbekanntes.

Dazu passt, dass auch der vermeintliche Gläubiger keine Infos dazu hat.

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#9
 Von 
denisw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Maline):

Gabs jemals Post eines Inkassobüro oder eines Anwalts der forderte?
Wenn ja, wann und wer?


Nein gab es nicht. Wir haben nie einen Brief zu der Sache erhalten.

Zitat (von mepeisen):
Schwierige Nummer. Denn das ganze deutet stark auf eine Personenverwechslung drin, wenn du nicht ugezigen warst. Ich würde hier zunächst dem Mahnbescheid vollständig widersprechen. Das ist wichtig, damit es nicht weitergeht. Dann würde ich beim Gericht eine Kopie der Akte anfordern, damit die Ursprungsadresse eingesehen werden kann.

Hat man nie etwas mit der Ursprungsadresse zu tun, würde ich (sollten sie vor Gericht gehen) argumentieren, dass man gar nicht der korrekte Schuldner ist, dass es nie einen Vertrag mit dir gab. Sollen sie doch erst mal beweisen, dass du das wirklich warst und nicht jemand völlig Unbekanntes.

Dazu passt, dass auch der vermeintliche Gläubiger keine Infos dazu hat.


Der Gläubiger bzw. die Servicedame die wir am Telefon hatten, konnte uns vermutlich nichts zu einem Kundekonto sagen, weil es, wie wir heute festgestellt haben, gesperrt ist. Oder sie wollte uns nichts sagen. Ich weiß es nicht. Zum Inhalt der Rechnung der im Mahnbescheid angegeben Rechnungsnummer durfte sie uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen.

Müssen wir nicht nur einen Teil des Anspruches widersprechen?
Wir wollen den offenen Betrag ja bezahlen, meinetwegen auch mit Mahngebühren. Wir haben den Artikel ja erhalten.

Uns ist da beiden ehrlich gesagt schon ein bisschen mulmig, weil wir keine Ahnung von den ganzen Vorgängen haben und nichts falsch machen wollen. Wir sind fast soweit einfach zu bezahlen und dann ist die Sache erledigt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Hat der originäre also der Ursprungsgläubiger den Mahnbescheid beantragt?

Wieso beruft sich die Servicedame auf Datenschutz, wenn Ihr ( angeblich ) die Kunden/Schuldner seit? Datenschutz wäre logisch, wenn Ihr gar Nichts mit dem Kundenkonto zu tun hättet. Dann müsstet Ihr aber auch nicht zahlen, weil kein Kunde. .Die wollen eine von Euch augenscheinlich verursachte Rechnung bezahlt haben, dann können sie auch Auskunft erteilen, damit Ihr die Rechtmäßigkeit überprüfen könnt, sonst isses ein Schuss ins Blaue und da kann jeder kommen.

Dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und denkt an die Frist. Nicht verstreichen lassen!

Welcher Betrug stand denn im Raum wie im Ausgangsposting erwähnt?

-- Editiert von Maline am 07.01.2021 20:38

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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#11
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von denisw):
Wir haben dann recherchiert und festgestellt das wir zum angegebenen Zeitraum wirklich etwas beim Gläubiger gekauft haben und das die Rechnung wohl untergegangen sein muss.


Zitat (von mepeisen):
in der Rechnung nicht klar der Verzug ausgelöst wurde,


Dazu bräuchte man natürlich die Rechnung, bedauerlicherweise aber

Zitat (von denisw):
Was genau auf der Rechnung steht weiß ich nicht, ich finde sie leider nicht mehr.




Zitat (von mepeisen):
Denn das ganze deutet stark auf eine Personenverwechslung drin, wenn du nicht ugezigen warst.


Der Gedanke ist nicht abwegig, denn

Zitat (von denisw):
Im Mahnbescheid steht: Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag


Zitat (von Maline):
Nach dem Widerspruch muss sich ja das Inkasso oder der Anwalt melden, dann sieht man hier weiter.


Glaube ich nicht. Die einzige Post, die kommt, ist vom Gericht in Form einer Klageschrift.

Da hat der Gläubiger aber bereits weitere 105 EUR Gerichtskostenvorschuß geleistet, die er im Falle seines Obsiegens auch erstattet haben möcht.

Zitat (von denisw):
Wir wollen den offenen Betrag ja bezahlen, meinetwegen auch mit Mahngebühren. Wir haben den Artikel ja erhalten.


Problem ist nur, es sind bereits Verfahrenskosten angefallen.

Zitat (von denisw):
Müssen wir nicht nur einen Teil des Anspruches widersprechen?


Problem ist, daß es einen "unstreitigen" Teil und einen "strittigen" Teil gibt.

Erkennt man nun den unstreitigen Teil (also Warenwert + Zinsen und meinetwegen auch Mahngebühren) an, indem man diesen Teil sofort (!) bezahlt, bleibt immer noch der streitige Teil übrig.

Nach derzeitigem Stand der Dinge dürften die Verfahrenskosten (Mahnbescheid+Rechtsanwalt+Auslagen) aber auch entstanden und somit ebenfalls "unstreitig" sein.

Dann reden wir noch über einen Rest in Höhe von 18 EUR Inkassogebühren.

Zitat (von mepeisen):
Hat man nie etwas mit der Ursprungsadresse zu tun, würde ich (sollten sie vor Gericht gehen) argumentieren, dass man gar nicht der korrekte Schuldner ist, dass es nie einen Vertrag mit dir gab.
Sollen sie doch erst mal beweisen, dass du das wirklich warst und nicht jemand völlig Unbekanntes.


So könnte man vorgehen, aber m.E. begibt man sich dabei auf dünnes Eis.

Denn der Gläubiger könnte eine Zweitschrift der Rechnung aus dem Hut zaubern, weil er die Rechnungen ohnehin 10 Jahre aufbewahren muß. Denn es wurde ja etwas gekauft, wie @denisw selbst eingesteht.

Zitat (von mepeisen):
Schwierige Nummer.


Mehr als schwierig.

Da bleibt doch nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Pest:

Dem Mahnbescheid komplett widersprechen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Kostenrisiko dürfte bei etwa 350 EUR (ohne eigenen Anwalt) liegen, falls man komplett in die Sache verurteilt wird. Dann wären aus den 15 EUR schlanke 480 EUR (oder noch mehr) geworden. Mit eigenem Anwalt (wenn man das nicht alleine hinbekommt) kämen nochmal 160 EUR dazu.

Cholera:

Die 130 EUR zähneknirschend bezahlen und zukünftig auch noch so kleine Rechnungen nicht "vergessen".



1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Gläubiger bzw. die Servicedame die wir am Telefon hatten, konnte uns vermutlich nichts zu einem Kundekonto sagen, weil es, wie wir heute festgestellt haben, gesperrt ist.

Das erklärt aber nicht, warum eine andere Adresse im Spiel war und alles an die falsche Adresse ging.

Zitat:
Zum Inhalt der Rechnung der im Mahnbescheid angegeben Rechnungsnummer durfte sie uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen.

Das deutet erst Recht auf Unfug hin und dass es eine Personenverwechslung ist. Denn wenn du es jemals wärest, könnten sie dir doch Infos geben. Du bist doch dann aus deren Sicht der Kunde. Da gibt es keine Datenschutzprobleme.
Es sei denn, da steht in den Kundendaten eine völlig andere Adresse und die wissen genau, dass es eine Personenverwechslung ist...

Zitat:
Wir wollen den offenen Betrag ja bezahlen, meinetwegen auch mit Mahngebühren. Wir haben den Artikel ja erhalten.

Am Ende ist es deine Entscheidung aber ich würde nichts dergleichen tun. Wie bereits gesagt. Wenn du nicht so genau weißt, worum es geht, würde ich doch kein Geld verschenken. Wieso? Die müssen beweisen, dass du den Vertrag eingeangen bist. Wie soll das gehen mit falscher Adresse?
Unabhängig davon, dass du derzeit vermutest (aber auch nicht genau weißt), dass das vielleicht doch deine Bestellung war: Wieso sollte sie jemals an eine andere Adresse gegangen sein? Das ergibt doch logisch keinen Sinn...

Zitat:
Uns ist da beiden ehrlich gesagt schon ein bisschen mulmig, weil wir keine Ahnung von den ganzen Vorgängen haben und nichts falsch machen wollen.

Wie gesagt: Widerspruch und Aktenkopie anfordern. Dann weißt du, welche Adresse es war und ob du vielleicht doch was damit zu tun haben könntest oder ein Verwandter oder sowas.

Zitat:
Welcher Betrug stand denn im Raum wie im Ausgangsposting erwähnt?

Na, jemand hat auf anderer Adresse bestellt und den Gläubiger betrogen. Das soll aber nur verschleiern, wie die an die Adresse des TS gekommen sind. Der Gläubiger weiß wohl sehr genau um die falsche Adresse und um die Personenverwechslung...

Zitat:
Problem ist nur, es sind bereits Verfahrenskosten angefallen.

Vorläufig aber nicht das Problem des TS, denn er ist nicht umgezogen und es ergibt keinen Sinn, dass da eine falsche Adresse im Spiel war. Wenn er nicht der korrekte Schuldner ist, ist das Inkasso selbst Schuld, wenn es keine richtige Adressermittlung hinbekommt. Oder derjenige, der dem Inkasso die falsche neue Adresse mitgeteilt hat, ist Schuld und kann dem Inkasso das ersetzen. Oder der ursprüngliche Betrüger.

Zitat:
So könnte man vorgehen, aber m.E. begibt man sich dabei auf dünnes Eis.

Wieso?

Zitat:
Denn es wurde ja etwas gekauft, wie @denisw selbst eingesteht.

Habe ich was übersehen? Es wird lediglich ein Bezug zu einer früheren Bestellt vermutet. Aber dann müsste ja die korrekte Adresse im Spiel sein, es müsste Mahnungen, Inkassoschreiben gegeben haben. irgendwas. All das gab es wegen falscher Adresse aber nicht. Ergo: Ist es zumindest wahrscheinlich, dass es eine Personenverwechslung ist.

Nochmals: Das klärt man mit dem Aktenauszug. Wenn man dann feststellt: Huch, ich habe vor einem Jahr doch da gewohnt, ich habe schon tausend Mal bestellt beim Gläubiger und die haben zwar Lieferadresse geändert aber nicht Rechnungsadresse, kann man immer ncoh reagieren. Wobei ich dann je nach System dort am Verzug zweifeln würde.

Zitat:
Da bleibt doch nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Nur dann, wenn es wirklich eine offene Rechnung gab. Dann ergibt die Schilderung aber keinen Sinn. Ich habe nicht ohne Grund gefragt, ob man umgezogen war. Pest und Cholera sehe ich nicht, wenn man als Kunde nichts falsch gemacht hatte, insbesondere wenn der Verzug nicht gegeben war.

Mir wäre das Geld zu schade, es zu verschenken. Ich würde mit Hochdruck aufklären wollen, bevpr man sich entscheidet.

Vielleicht kann man dem Mahnbescheid widersprechen, die Akte anfordern und dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Ihre Mandantin hat sich ausdrücklich verweigert, und Details zu der unbekannten Bestellung zu benennen. Wir können das alles nicht zuordnen, zudem sind wir nicht umgezogen. Daher haben wir dem Mahnbescheid widersprochen und eine Kopie der Akte bei Gericht angefordert. Im Sinne der Aufklärung fordern wir sie auf, den Vertrag mit ihrer Mandantin zu beweisen und ggf. in Kopie vorzulegen, sowie die offenbar falsche Adresse zu benennen. Gemäß ihrer Mandantin könnte es sich um einen Betrugsversuch eines Unbekannten handeln. Wir benötigen die falsche Adresse daher für eine Strafanzeige. Zudem wollen sie uns mitteilen, wer ihnen unsere Adresse genannt hat und behauptet hat, wir seien die korrekten Schuldner. Diesen möchten wir gerne ausdrücklich verbieten, in Zukunft den Bezug zwischen dem offenbar unbekannten Betrügern und uns herzustellen. Bei Weigerung, uns die Daten mitzuteilen, werden wir eine Beschwerde an den Datenschutz richten und ein Bußgeld beantragen."

Damit ist das Inkasso auch beschäftigt und eine schnelle Klage wird erst mal sehr unwahrscheinlich.

-- Editiert von mepeisen am 08.01.2021 18:44

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von denisw):
Der Gläubiger bzw. die Servicedame die wir am Telefon hatten, konnte uns vermutlich nichts zu einem Kundekonto sagen, weil es, wie wir heute festgestellt haben, gesperrt ist.

Das ist natürlich Blödsinn, denn auch gesperrte Kundekonten können eingesehen werden.



Zitat (von denisw):
Zum Inhalt der Rechnung der im Mahnbescheid angegeben Rechnungsnummer durfte sie uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen.

Vollkommen korrekt, woher soll man wissen das da ein Berechtigter fragt.

Deshalb schriftlich anfragen, mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nur dann, wenn es wirklich eine offene Rechnung gab.


Naja, anhand der Schilderungen läßt sich das ja zumindest nicht ausschließen.

Zitat (von Harry van Sell):
Deshalb schriftlich anfragen, mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum.


Das ist m.E. zielführender als der Weg über das Mahngericht.

Das könnte man verpacken als Bitte um eine Rechnungskopie. Da es aber keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnungskopie gibt, wäre man insofern auf die Kulanz des Gläubigers angewiesen.

Anstelle "harter" Fristsetzung würde ich um "zeitnahe Bearbeitung" bitten und kurz schildern, worum es geht.




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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das ist m.E. zielführender als der Weg über das Mahngericht.

Du übersiehst eine Kleinigkeit. Das Inkasso wird einen Teufel tun und innerhalb der Frist antworten. Der Weg übers Mahngericht ist insofern zwingend, als mindestens der Komplett-Widerspruch erfolgen muss. Sonst hat man einen VB am Hals, alle Fristen sind abgelaufen und das Inkasso sagt "Ja, zahl halt, hättest ja widersprechen können".

Und wenn man schon dabei ist und widerspricht, kann man auch einen Aktenauszug anfordern, denn ob das Inkasso jemals antwortet, ist fraglich. Das Mahngericht wird aber antworten.

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#16
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
ob das Inkasso jemals antwortet


Wer redet denn davon, mit dem Inkasso einen Small-Talk zu führen?

Zitat (von denisw):
Wir haben den Gläubiger angerufen und wollten wissen ob es unter der angegebenen Rechnungsnummer Daten gibt und was da angeblich gekauft wurde. Man konnte uns nicht weiterhelfen.


Darauf bezogen sich doch die letzten Antworten, zumindest meine.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Gläubiger will doch nicht antworten udn wird auch ohnehin ans Inkasso verweisen. Das ist einfach nur unnötig. Und das Inkasso wird so antworten, wie ich geschrieben habe. Darauf wette ich. Nochmals: Es gibt hier Fristen und die erste Woche ist auch schon rum. Das wird einfach zeitlich nichts.

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