Hallo,
ich habe im Februar 2008 im Internet etwas bestellt und übersehen, die Rechnung über eine Summe von 33,30€ zu bezahlen. Am 2.06.2008 bekam ich Brief vom IB ( S-Consult KG, Kassel) über eine HF von 33,30€ + 34,75 € ( für ein Aufforderungsschreiben, keine nähere Kostenaufschlüsselung)= 68,05 €. Am 26.06.2008 habe ich dann direkt an den Gläubiger die HF von 33,30 € überwiesen. Jetzt am 13.09.2008 kommt ein Mahnbescheid
über die Kosten des Aufforderungsschreibens von 34,75€ + 53,00€ Gerichtskosten= 87,75€.
Im Mahnbescheid steht aber nichts von Kosten für Aufforderungsschreiben oder Mahngebühren, sondern Kaufvertrag. Dies stimmt doch nicht, es sind doch Inkassogebühren, oder? Kann mir einer helfen??
Mahnbescheid trotz bezahlter HF!!!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
mir ist das gleiche passiert.
Habe nur die HF schon 5 Monate vor MB Stellung bezahlt.
Gegen die Forderung Widerspruch einlegen ohne eine Begründung anzugeben.
Das hat man mir hier auch geraten.
Dann bekommst du zwar noch vom IB Aufforderungen dazu Stellung zu nehmen , warum du Widerspruch eingelegt hast und du sollst doch diesen wieder zurück nehmen. Nicht machen !!!!
Du hast die HF an den Gläubiger gezahlt und der hat sie angenommen und nicht retuniert.
Waren Mahnkosten vom Gläubiger noch offen?? Diese solltest du noch zahlen alles andere nicht.
Hoffe die Infos konnten dir helfen.
LG grübeline
Wobei immer noch die Möglichkeit der Verrechnung nach 367 bleibt und somit die Hauptforderung noch offen steht.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
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was ist denn § 367? Und warum schreiben die im MB nicht dass es um Mahnkosten oder Inkassogebühren geht, sondern Warenlieferung?? Das stimmt doch nicht! Und was kann mir passieren, wenn ich jetzt Widerspruch einlege?? Muss ich dann die ganzen Gerichtskosten bezahlen??
Im Übrigen wird im MB die HF nicht mehr aufgeführt es wurde also nicht gem 367 verechnet
Ich würde dem MB ebenfalls vollumfänglich und begründungslos widersprechen
lg
-- Editiert von thehellion am 15.09.2008 20:50:16
Es steht Warenlieferung. Also wurde wohl logischerweise nicht auf die Heuptforderung angerechnet.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Jetzt am 13.09.2008 kommt ein Mahnbescheid über die Kosten des Aufforderungsschreibens von 34,75€ + 53,00€ Gerichtskosten= 87,75€.
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die 34,75 sind exakt die IB gebühren
und was ist dann der weitere Verlauf der Angelegenheit?
Widerspruch was sonst ?
Komplett und Begründungslos.
Den Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen
lg
--- editiert vom Admin
Anscheinend hast Du das Posting nicht aufmerksam gelesen
Die Forderung ist beglichen
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Das hat man mir hier auch geraten...
@hanibal
Dann zeig mir doch um welches Posting es sich handelt
--- editiert vom Admin
Das hat man mir hier auch geraten...
@hanibal
Dann zeig mir doch um welches Posting es sich handelt
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Ich bin immer noch gespannt was da jetzt von Dir kommt
-- Editiert von thehellion am 16.09.2008 13:18:34
--- editiert vom Admin
Bist Du identisch mit grübeline ?
Du hattest gepostet :
Das hat man mir (!) hier auch geraten...
--- editiert vom Admin
Nö -
Du hattest gesagt das man Dir das hier empfohlen hat und es soll offenbar schlecht ausgegangen sein ....
und dann hast Du noch erwähnt :
.....
Viele machen sich hier ledigflich den Spaß, unbedarfte Fagesteller reinzulegen........
Übrigens Hanibal ist das das Posting von Grübeline was Du zitierst :
(zurückblättern)
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Hallo,
mir ist das gleiche passiert.
Habe nur die HF schon 5 Monate vor MB Stellung bezahlt.
Gegen die Forderung Widerspruch einlegen ohne eine Begründung anzugeben.
Das hat man mir hier auch geraten.
Dann bekommst du zwar noch vom IB Aufforderungen dazu Stellung zu nehmen , warum du Widerspruch eingelegt hast und du sollst doch diesen wieder zurück nehmen. Nicht machen !!!!
Du hast die HF an den Gläubiger gezahlt und der hat sie angenommen und nicht retuniert.
Waren Mahnkosten vom Gläubiger noch offen?? Diese solltest du noch zahlen alles andere nicht.
Hoffe die Infos konnten dir helfen.
LG grübeline
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Das wars wohl oder
--- editiert vom Admin
Gib doch einfach zu das Du nicht richtig gelesen hast
--- editiert vom Admin
So würde ich handeln
Die HF plus Mahngebühr war am 26.6 beglichen
Der MB kam am 13.9
Es werden lediglich die Inkassogebühren des est beauftragte IBs im MB geltend gemacht
Es wäre also eine klage wg Inkassogebühren
Wolltest Du mir nicht mal ein AZ posten in welchem expl (!) wg nichtitulierter Inkassogebühren erfolgreich geklagt wurde ?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
jetzt weiß ich aber wirklich nicht mehr, was ich tun soll........Gibt es vielleicht noch einen anderen Erfahrungsbericht??
--- editiert vom Admin
@hanibal
Das glaubst Du doch nicht im Ernst
Der TE hat HF plus Mahngebühren beglichen !
Lust auf eine Wette zwischen 2 virtuellen Identitäten ?
Verliert der TE das Gerichtsverfahren und legt mir diesbezüglich dann das Urteil vor zahle ich sämtliche Kosten - gewinnt er oder es kommt zu keinem Verfahren zahlst Du 150 € an die Organisation Ärtzte ohne Grenzen.
Genauere Modalitäten können wir hier im Forum noch fixieren !
Natürlich nur wenn
@schneckerl1 einverstanden ist
poste diesen Sachverhalt doch auch mal hier :
http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/forumdisplay.php?f=2
--- editiert vom Admin
stimmt, Mahngebühren habe ich nicht bezahlt. Sind die 5,00€ wichtig für diesen Sachverhalt? Soll ich sie jetzt noch zahlen?
Die Frage geht an den TE
Gab es überhaupt Mahnungen in dieser Sache ?
Wie oft bist Du gemahnt worden ?
In Deinem Eingangsposting stand nichts von Mahnungen !
Und jetzt?
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