Mahnbescheid und Inkassokosten

18. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Momo123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Mahnbescheid und Inkassokosten

Hallo zusammen:

ich habe mich ein wenig durch das Forum gelesen und ähnliche Fälle wie es meiner ist gefunden jedoch halt nicht das selbe.
Aus dem Grund stelle ich meinen Fall mal hier rein.

Ich hatte einen Vertrag mit Firma X über eine bestimmte Laufzeit und monatlichen Beiträgen. Dort habe ich zwischenzeitlich einen Monatsbeitrag nicht bezahlt (Summe 25€).
Nach Beendigung des Vertrag ist der offene Betrag an ein inkasso unternehmen gegangen, die haben daraus dann 100€ gemacht.
ich habe dem inkasso Unternehmen eine Ratenzahlung vorgeschlagen (2Raten a 50€)
dem wurde eingewilligt.
Die erste Rate habe ich bezahlt.
Die zweite habe ich dann nicht gezahlt und nach 14 Tagen hatte ich dann einen Mahnbescheid über 130€ in der Post.

nun frage ich mich:
Auf dem Mahnbescheid stehen die anfänglichen Kosten von 25€ drauf. was geschieht mit den 50€ die ich schon an das Inkassounternehmen überwiesen habe? kann ich diese zurückfordern? oder anrechnen?

Kann ein Inkassounternehmen schon nach 14 tagen einen Mahnbescheid beantragen/austellen? muss vorher nicht einmal gemahnt werden oder ähnliches?

In dem Fall das ich den Mahnbescheid zahlen muss, hat dann das Inkassounternehmen noch eine Restforderung?
Die genannten 100€ - 50€ (1 Rate) -25€ (die über den MB bezahlt werden) =25 €?

aktuell habe ich 50€ an das Inkassounternehmen bezahlt und soll 130€ für den Mahnbescheid bezahlen.
Das sind 180€ für ne 25€ Rechnung gibt es da irgendwelche grenzen das sind gute 600% Aufschlag ist das noch rechtens?

ich Danke schon mal im Voraus und falls es so einen Fall schon gab, dann einfach verlinken :)

Gruß


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben und kosten anerkannt?
Wie ist dein score?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Momo123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

nein nicht anerkannt.
was für ein Score?

jedoch habe ich die Ratenzahlung angeboten

-- Editiert von Momo123123 am 18.10.2015 19:23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast die Ratenzahlung schriftlich angeboten?
Ansonsten könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass man mit den 50€ alles Nachvollziehbare bezahlt hat und dem Mahnbescheid vollständig widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Momo123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Dies geschah telefonisch..

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Momo123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Was würde dann weiter passieren?
Vielen dann für die schnellen Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Momo123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

@mepeisen:

ich habe mit dem Inkassounternehmen telefoniert und es denen angeboten.
ich habe von dem Inkassounternehmen nicht unterschrieben.
Also kann ich dem Mb wiedersprechen mit der Begründung, dass ich die Hauptforderung beglichen habe und somit keine Grundlage für Mb existiert?

gruß
Momo

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kann man probieren. Das Inkasso wird dann auf jeden Fall meckern. Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid braucht man nichts begründen. Nur das Kreuzchen ins richtige Feld machen.
Reflexartig kommt meist vom Inkasso die Aufforderung, den Widerspruch zurückzuziehen und zu begründen. Beides muss man nicht machen. Ob es zur Klage kommt, wer weiß. Falls ja, muss man dann halt dagegen argumentieren.

Das Schuldeingeständnis hinsichtlich Inkassokosten und einer Einigungsgebühr bestreiten. War schließlich auch nicht schriftlich und überhaupt sei deren Gebühr viel zu hoch.

Obs klappt, kann ich dir grundsätzlich nicht sagen. Ich sage nur, was ich tun würde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Momo123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen Dank für deine Hilfe mepeisen

1x Hilfreiche Antwort

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